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Bundesrat stimmt Vergabebeschleunigungsgesetz zu: Inkrafttreten ab 1. Juli 2026

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von Thomas Ax

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Vergabebeschleunigungsgesetz ist der Weg frei für eine öffentliche Beschaffung in Deutschland, die zukünftig einfacher, schneller und digitaler sein wird – und das mittelstandsfreundlich.

Mit dem Gesetz wird die Wirtschaft um fast 100 Millionen Euro und die öffentliche Verwaltung um 280 Millionen Euro jährlich entlastet. Nachweispflichten werden reduziert, Vergabeunterlagen verschlankt und die Wertgrenzen für die unbürokratische Beschaffung durch Direktaufträge erhöht. Auch wird die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit erleichtert, was beispielweise für die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung wichtig ist. Zudem werden die Chancen kleiner und mittlerer Unternehmen und Start-ups im Wettbewerb um öffentliche Aufträge verbessert.

Das Gesetz wird nun zeitnah verkündet und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Autor: Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt