Thema: Vergaben
OLG Düsseldorf zu der Frage, dass der Weg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet ist, wenn der Auftraggeber sich als Sektorenauftraggeber geriert und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung unterwirft
1. Die Anwendung der SektVO, obwohl ihr Anwendungsbereich nicht eröffnet ist, kann grundsätzlich gerügt werden. 2. Der Weg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist eröffnet, wenn der Auftraggeber sich als Sektorenauftraggeber geriert und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung unterwirft. 3. Ein Holding-Gesellschaft …
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