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Fälligkeit des Werklohnanspruchs und Teilabnahme bei Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Ausbauhauses

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Enthält bei einem Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Ausbauhauses das Protokoll über die  „Schlussabnahme-Hausübergabe“ lediglich Feststellungen zur vertraglich geschuldeten Erstellung des Hauses selbst und nicht zur daneben vereinbarten - zum Zeitpunkt der Begehung noch nicht fertigstellten - Zusatzleistung „Technikpaket mit Betonkeller und Gas- und Brennwertheizung mit FBH inklusive Montage“, stellt sich die Unterzeichnung des Protokolls nur als Teilabnahme der Lieferung und der Errichtung des Ausbauhauses (ohne Zusatzleistungen) dar. 

OLG München, Endurteil v. 15.01.2020 – 20 U 1051/19 Bau

Autor: Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt