160536-2024 – Planung
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – MARKTERKUNDUNG Thermische Klärschlammverwertung 2025-2034 mit gesetzlich geforderter P-Rückgewinnung ab 2029
OJ S 55/2024 18/03/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HNVG als Vertreter des Arbeitskreises Klärschlammentsorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn (AKS Heilbronn)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: MARKTERKUNDUNG Thermische Klärschlammverwertung 2025-2034 mit gesetzlich geforderter P-Rückgewinnung ab 2029
Beschreibung: Markterkundung zur thermischen Klärschlammverwertung in Dienstleistung ab 2025 mit gesetzlich geforderter P-Rückgewinnung ab 2029 für die Klärschlämme des Arbeitskreises Klärschlammentsorgung in Stadt- und Landkreis Heilbronn. Auf den beteiligten 19 Kläranlagen fällt eine Klärschlammmenge von rd. 38.500 t/a entwässertem Klärschlamm (EKS bzw. OS25%) bzw. rd. 10.300 t/a Trockenmasse (TM) an (gerundete Werte).
Interne Kennung: HVG-VI-2024-0001
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung, 90513700 Schlammtransport, 90513800 Schlammbehandlung, 90513900 Schlammentsorgung, 90513400 Aschenbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heilbronn + 18 Kommunen im Landkreis Heilbronn
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv –
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0000
Titel: MARKTERKUNDUNG Thermische Klärschlammverwertung 2025-2034 mit gesetzlich geforderter P-Rückgewinnung ab 2029
Beschreibung: Am Arbeitskreis Klärschlammentsorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn (folgend AKS Heilbronn genannt) sind insgesamt 19 Kläranlagenbetreiber beteiligt, darunter die Kläranlage “Eisbiegel” der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn mit einer Ausbaugröße von 500.000 EW und eine weitere Kläranalage der GK 5 im Landkreis Heilbronn mit einer Ausbaugröße von 200.000 EW. Die kommunalen Kläranlagenbetreiber wollen gemeinsam ein tragfähiges Entsorgungskonzept für die Entsorgung ihrer Klärschlämme ab 2025 in Dienstleistung entwickeln. Die Klärschlämme sollen gebündelt als gemeinsames Klärschlammkontingent zur thermischen Verwertung ab 2025 zur Verfügung gestellt werden. Mit einer angestrebten Vertragsdauer bis 2034 ist ab 2029 auch die Durchführung der Phosphorrückgewinnung aus den erzeugten Klärschlammaschen zu berücksichtigen. Auf den beteiligten Kläranlagen fällt eine Klärschlammmenge von rd. 38.500 t/a entwässertem Klärschlamm (EKS bzw. OS25%) bzw. rd. 10.300 t/a Trockenmasse (TM) an (gerundete Werte). Alle Klärschlämme haben bisher die Grenzwerte der Klärschlammverordnung eingehalten und sind somit als Ausgangsstoff für die Düngemittelproduktion zugelassen. Ziel des Markterkundungsverfahrens ist es, die Möglichkeiten einer gesetzeskonformen thermischen Klärschlammverwertung ab 2025 bis einschließlich 2034 in Form einer Dienstleistung “aus einer Hand” zu beleuchten. Die thermische Klärschlammverwertung kann bis 31.12.2028, wie bisher, über Mitverbrennung erfolgen. Ab 01.01.2029 ist die thermische Vorbehandlung in einer Monoverbrennungsanlage erforderlich, mit anschließender P-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche. Der Klärschlamm der beteiligten Kläranlagenbetreiber soll zur Durchführung der thermischen Behandlung einem Dienstleister übergeben werden, der gegen Zahlung einer Dienstleistungsvergütung alle Leistungen vollumfänglich wie folgt erbringt: 1. Abholung der entwässerten Klärschlämme auf den Kläranlagen 2. Transport der entwässerten Klärschlämme zu einer Klärschlamm(mono)verbrennungsanlage 3. Thermische Behandlung der Klärschlämme und Gewinnung einer Klärschlammasche. 4. P-Rückgewinnung aus der erzeugten Klärschlammasche 5. Verwertung der erzeugten P-haltigen Asche 6.Verwertung und/oder Entsorgung der entstandenen Nebenprodukte und Rückstände. Durch Überlassung der entwässerten Klärschlämme an den Dienstleister gehen alle Pflichten der weiteren Behandlung, Verwertung und Entsorgung an den Betreiber der Verbrennungsanlage über. Eine verfahrenstechnische Festlegung zur Art der PRückgewinnung oder des erzeugten Produktes erfolgt nicht. Die Wahl des Verfahrens liegt in den Händen des Betreibers der Verbrennungsanlage. Eine ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes mit Durchführung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen P- Rückgewinnung ist zu garantieren und nachzuweisen. Das Markterkundungsverfahren wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung oder Berücksichtigung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. An der Maßnahme interessierte Firmen geben Ihr Interesse bis 28.03.24 per E-Mail mit dem Betreff “Markterkundung AKS Heilbronn P-Rück” unter der genannten E-Mail-Adresse bekannt. Nach Eingang der Interessensbekundung erhalten geeignete Interessenten bis zum 05.04.24 weitergehende Informationen, einen Rückmeldebogen, sowie einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Der Rückmeldebogen und die Vertraulichkeitsvereinbarung sind bis zum 26.04.24 per E-Mail bei der genannten E-Mail-Adresse mit dem Betreff “Markterkundung AKS Heilbronn P-Rück” einzureichen. Hierin ist so ausführlich wie möglich zu beschreiben, welche Leistungserbringung möglich ist. Den Teilnehmern wird dann Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen eines zu vereinbarenden Gesprächstermins darzulegen. Die Gespräche finden voraussichtlich in KW 19 und KW 20 statt. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Einladung. Nach den Gesprächen werden die Rückmeldebögen endgültig ausgewertet. Mit der endgültigen Auswertung ist die Markterkundung formal beendet. Angefragte Auskünfte bei Teilnahme: Interessenten weisen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage von Eigenerklärungen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert. Als ausreichender Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Interessenten nicht zutreffen, wird ein Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters akzeptiert. Als ausreichender Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Interessenten nicht zutreffen, wird eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung akzeptiert.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513700 Schlammtransport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513800 Schlammbehandlung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513400 Aschenbeseitigung
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heilbronn + 18 Kommunen im Landkreis Heilbronn
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Interessenten können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle, sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem sie beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegen. Gemeinschaften von Interessenten werden wie Einzelinteressenten behandelt. Es wird nicht verlangt, dass Gruppen von Unternehmen eine bestimmte Rechtsform haben müssen, um sich zu beteiligen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zu Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Auch schließt die Nichtteilnahme an dieser Markterkundung die Möglichkeit zur Beteiligung an einem späteren wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession nicht aus. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist für diese unverbindliche Markterkundung nicht eröffnet. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahren. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessentenn durch die Teilnahme an dieser Markterkundung entstehen sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HNVG als Vertreter des Arbeitskreises Klärschlammentsorgungim Stadt- und Landkreis Heilbronn (AKS Heilbronn)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: HNVG als Vertreter des Arbeitskreises Klärschlammentsorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn (AKS Heilbronn)
Registrierungsnummer: 07131563590
Postanschrift: Weipertstraße 41
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74076
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Volker Schramm
E-Mail: v.schramm@hnvg.de
Telefon: +49 7131-561562
Fax: +49 7131-563329
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: +497219260
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219260
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
- Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6ec86d44-d33f-4d0c-8e39-100769403416 – 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/03/2024 08:44:59 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 160536-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 55/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/03/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 04/06/2024