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Praxistipp - Unternehmer hat ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Baugrundgutachten zu prüfen

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Der Unternehmer hat ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Baugrundgutachten dahin zu prüfen, ob es vollständig und für die Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist. Er muss dabei nicht alle Details prüfen. Handelt es sich beim Auftragnehmer um eine "Spezialfirma", bestehen gesteigerte Anforderungen an die Prüfpflicht etwa dahingehend, ob die Grundlagen des Gutachtens fachlich richtig angenommen wurden.

OLG Jena, Urteil vom 30.04.2002 - 3 U 1144/01

Autor: Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt