L 7, 7a, 68161 Mannheim +49 (0) 6223 868 86 13 mail@ax-vergaberecht.de Français

Sonderteil: Angebotsstrategien Nachunternehmer Eignungsleihe

11 Min. Lesezeit

Nachunternehmer oder nur Lieferant?

Die Abgrenzung zwischen einem Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) und einem reinen Lieferanten (Zulieferer) ist eine der häufigsten Streitfragen im Vergaberecht.

Der entscheidende Unterschied: Ein Nachunternehmer übernimmt einen Teil des Auftrags, den eigentlich Sie schulden, und führt ihn eigenständig aus. Ein Lieferant stellt lediglich Standardprodukte oder Hilfsmittel zur Verfügung, ohne direkt an der vertraglich geschuldeten Bau- oder Dienstleistung mitzuwirken.

Hier ist die direkte Abgrenzung, um Fehler im Angebot zu vermeiden:


Direct Comparison: Nachunternehmer vs. Lieferant

Kriterium

Nachunternehmer (Unterauftragnehmer)

Lieferant (Zulieferer)

Gegenstand

Erbringt einen Teil der vertraglich geschuldeten Hauptleistung (z. B. Montage, Programmierung, Bauausführung).

Liefert Material, Rohstoffe oder Standard-Software, die Sie für die Leistung benötigen.

Prägung

Die Leistung wird speziell für dieses Projekt individuell geplant, angepasst oder vor Ort ausgeführt.

Die Ware wird "von der Stange" geliefert (Serienprodukte, Katalogware, Standardkomponenten).

Erklärungen im Angebot

Ja, zwingend. Muss im Angebot benannt werden (inkl. Verpflichtungserklärung).

Nein. Muss im Regelfall nicht offengelegt oder benannt werden.

Beispiel (Bau)

Das Verlegen der Fliesen durch eine Fremdfirma.

Die Lieferung der Fliesen und des Zements an die Baustelle.

Beispiel (IT)

Ein externer Dienstleister programmiert eine maßgeschneiderte Schnittstelle für den Kunden.

Kauf von Standard-Lizenzen (z. B. Microsoft Office oder unmodifizierte Cloud-Speicher).


Warum ist diese Unterscheidung strategisch so wichtig?

  1. 1. Das Risiko des Ausschlusses: Wenn Sie einen echten Nachunternehmer fälschlicherweise als "Lieferanten" deklarieren, um sich die Verpflichtungserklärung zu sparen, gilt das Angebot wegen unvollständiger Angaben als formell mangelhaft und wird ausgeschlossen.
  2. 2. Die Grauzone "Sonderanfertigung": Wenn ein Lieferant Bauteile oder Softwarekomponenten speziell nach den Plänen und Vorgaben der Vergabestelle für dieses Projekt anfertigt (z. B. maßgeschneiderte Fassadenelemente oder individuell programmierte Software-Module), rückt er rechtlich extrem nah an den Nachunternehmer-Status.
  3. 3. Eignungsleihe ist IMMER Nachunternehmerschaft: Sobald Sie die Referenzen oder Umsätze eines Partners nutzen möchten, um Ihre Eignung nachzuweisen, handelt es sich automatisch um eine Eignungsleihe. In diesem Moment ist die Abgrenzung zum Lieferanten hinfällig – er muss zwingend als strategischer Partner mit Verpflichtungserklärung eingebunden werden.

Faustregel für die Praxis

Fragen Sie sich: Schuldet dieser Partner am Ende ein funktionierendes Werk/eine Dienstleistung im Projekt (Nachunternehmer) oder schuldet er nur die Übergabe einer beweglichen Sache (Lieferant)?

Haben Sie gerade einen konkreten Grenzfall im Auge (z. B. einen Software-Anbieter, einen Maschinenbauer oder einen Transportdienstleister), bei dem Sie unsicher sind, ob er als Lieferant oder Nachunternehmer deklariert werden muss?

Nachunternehmer oder Eignungsleihe?

Das Thema Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe (insb. nach § 47 VgV) ist einer der kritischsten Hebel im Vergabeverfahren, um eigene fehlende Qualifikationen (z. B. Referenzen, Umsatzzahlen, Zertifikate) auszugleichen. Ein Fehler bei der strategischen Zuordnung führt im Regelfall zum sofortigen Ausschluss des Angebots.

Hier ist eine Übersicht zu den strategischen Unterschieden, Fallstricken und den optimalen Angebotsstrategien.


Direct Comparison: Wann greift welches Modell?

Kriterium

„Einfacher“ Nachunternehmer

Eignungsleihe (Drittkapazitäten)

Zweck im Angebot

Kapazitätserweiterung zur reinen Leistungsausführung.

Eignungserweiterung (z. B. fehlende Referenzen, Geräte, Zertifikate).

Eignung des Bieters

Bieter erfüllt alle geforderten Mindestkriterien selbst.

Bieter kann Kriterien nicht allein erfüllen.

Zwingende Ausführung

Erbringt die zugeordnete Teilleistung eigenständig.

Muss bei beruflicher Erfahrung/Ausbildung zwingend vor Ort mitausführen.

Haftung

Bieter haftet voll; Nachunternehmer haftet nur intern gegenüber Bieter.

Auftraggeber kann eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).


Strategische Risiken & Fallstricke (Der "Sonderteil")

  1. 1. Die "uneingeschränkte" Verpflichtungserklärung (VK Bund, April 2026):
    Öffentliche Auftraggeber fordern zunehmend höhere Hürden. Bei einer echten Eignungsleihe reicht kein "Formblatt zur Unterauftragsvergabe". Der Eignungsleihgeber muss sich uneingeschränkt und verbindlich verpflichten, für die Teilleistungen voll einzustehen. Fehlt diese Bestätigung im Angebot exakt zum Abgabezeitpunkt, gilt die Eignung als nicht nachgewiesen (Ausschluss).
  2. 2. Die Ausführungspflicht bei Kernkompetenzen:
    Leiht man sich "berufliche Erfahrung" oder "Ausbildungsnachweise" (z. B. Projektleiter-Referenzen für komplexe IT-Projekte oder Spezialtiefbau), schreibt das Gesetz zwingend vor, dass dieser Partner die Leistung auch tatsächlich selbst im Projekt ausführen muss. Eine reine "Papiereignung" ist illegal.
  3. 3. Nachreichen von Dokumenten (§ 56 Abs. 2 VgV):
    Fehlende Erklärungen dürfen unter strengen Fristen nachgefordert werden. Aber Achtung: Der Inhalt und der Status der Eignungsleihe müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits rechtlich feststehen. Ein nachträgliches "Einkaufen" eines Partners nach Abgabe ist ausgeschlossen.

Taktische Angebotsstrategien

  • Die Doppelrolle nutzen (Kombimodell): In der Praxis fallen Nachunternehmerschaft und Eignungsleihe meist zusammen. Deklarieren Sie den Partner im Angebot explizit in beiden Rollen, wenn Sie dessen Fachkunde als Referenz nutzen, um Unklarheiten in der Wertung vorzubeugen.
  • Haftungsklauseln im Vorfeld prüfen: Rechnen Sie bei Großprojekten strategisch ein, dass der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Stellen Sie im Vorfeld (durch Back-to-Back-Verträge) sicher, dass der Nachunternehmer dieses finanzielle Risiko intern mitsichert.
  • Transparenz bei Mindestkriterien ("Türsteher"): Eignungskriterien sind die "Türsteher" des Verfahrens. Nutzen Sie die Eignungsleihe gezielt, um bei strategisch wichtigen Ausschreibungen überhaupt die erste Wertungsstufe zu überwinden, selbst wenn Ihr eigenes Unternehmen jung oder in diesem Segment neu ist.

Hier ist die spezifische, rechtssichere Checkliste für die Verpflichtungserklärung bei einer Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV / § 6d EU VOB/A).

Diese Liste stellt sicher, dass das Angebot nicht wegen formaler oder inhaltlicher Mängel auf der ersten Wertungsstufe ausgeschlossen wird.

Checkliste: Inhalt & Form der Verpflichtungserklärung

1. Formale Anforderungen (Das Fundament)

  • Rechtzeitigkeit: Liegt die Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vor? (Nachträgliches Heilen von inhaltlichen Mängeln ist oft ausgeschlossen).
  • Identität: Stimmen Name, Rechtsform und Anschrift des Eignungsleihgebers im Vergabeverfahren, im Angebot und in der Verpflichtungserklärung exakt überein?
  • Unterschrift: Ist das Dokument von einer vertretungsberechtigten Person des Drittunternehmens (z. B. Geschäftsführer laut Handelsregister) rechtsverbindlich unterzeichnet?

2. Inhaltliche Pflichtbestandteile (Die "Wasserdichtigkeit")

  • Konkreter Leistungsbezug: Wird genau benannt, für welche Teilleistungen oder Lose die Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden? (Pauschale Formulierungen wie „wir helfen im Projekt“ führen zum Ausschluss).
  • Eindeutiger Nachweisbezug: Ist präzise aufgeführt, welche Eignungskriterien geliehen werden? (z. B. „Referenzprojekt X“, „Mindestumsatz von Y €“ oder „Zertifizierung nach ISO 9001“).
  • Zusage des tatsächlichen Zugriffs: Enthält die Erklärung die explizite Formulierung, dass dem Bieter die Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich, uneingeschränkt und unwiderruflich zur Verfügung stehen?
  • Identität der Ausführung (bei Referenzen): Wenn personelle Qualifikationen oder berufliche Erfahrungen geliehen werden: Verpflichtet sich das Drittunternehmen im Dokument, diese Leistungen im Projekt tatsächlich selbst auszuführen? (Gesetzliche Pflicht bei Erfahrung/Ausbildung).

3. Wirtschaftliche & Haftungs-Absicherung

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Wenn wirtschaftliche/finanzielle Kapazitäten (z. B. Umsatz) geliehen werden: Enthält das Formular die Bereitschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsdurchführung, falls der Auftraggeber dies verlangt?
  • Ausschluss von Bedingungen: Ist die Erklärung frei von Einschränkungen oder Vorbehalten? (Klauseln wie „vorbehaltlich freier Kapazitäten im Jahr 2027“ machen die Erklärung wertlos).

Die 3 häufigsten Fehler aus der Vergabepraxis

  1. 1. Formblattverwechslung: Es wird fälschlicherweise nur das Standard-Formblatt für „Unteraufträge“ (reine Leistungserbringung) ausgefüllt, statt des spezifischen Formblatts für „Eignungsleihe“ (Eignungsleihe verlangt eine tiefere Haftung und Zugriffszusage).
  2. 2. Fehlende Nachweise des Dritten: Die Verpflichtungserklärung liegt vor, aber die eigentlichen Eignungsnachweise des Partners (z. B. dessen Handelsregisterauszug oder dessen Referenzschreiben) wurden im Angebot vergessen.
  3. 3. Mangelnde Eignung des Verleihers: Der Partner erfüllt das Kriterium selbst nicht vollumfänglich oder ist mit einer Vergabesperre belegt.

Hier ist eine rechtssichere Musterformulierung für eine Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 6d EU VOB/A.

Sie können diesen Text kopieren, auf das Briefpapier Ihres Nachunternehmers (Eignungsleihgebers) setzen lassen und an die Anforderungen Ihrer konkreten Ausschreibung anpassen.

Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens (Eignungsleihe)

(Gemäß § 47 VgV / § 6d EU VOB/A / § 34 UVgO)

An den Auftraggeber:
[Name und Anschrift der Vergabestelle einfügen]

Vergabeverfahren / Ausschreibung:
Bezeichnung des Projekts: [Name der Ausschreibung einfügen]
Referenznummer / Vergabenummer: [Vergabenummer einfügen]
Ggf. Los-Nummer: [z. B. Los 1 / entfällt]

1. Erklärung zur Zurverfügungstellung von Kapazitäten

Wir, die
[Vollständiger Firmenname des Nachunternehmers / Eignungsleihgebers]
[Rechtsform, z. B. GmbH]
[Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
[Handelsregister-Nummer und Registergericht]

erklären hiermit unwiderruflich und unbedingt gegenüber der Vergabestelle, dass wir dem Bieter:

[Vollständiger Firmenname des Hauptbieters]
[Anschrift des Hauptbieters]

für die Ausführung des oben genannten Auftrags im Falle der Zuschlagserteilung unsere Kapazitäten und Mittel tatsächlich, uneingeschränkt und für die gesamte Dauer der Auftragsausführung zur Verfügung stellen.

2. Konkrete Bezeichnung der geliehenen Eignungskriterien

Unsere Verpflichtung bezieht sich ausdrücklich auf den Nachweis und die Erfüllung der folgenden, vom Auftraggeber geforderten Eignungskriterien (Eignungsleihe):
(Bitte Zutreffendes ankreuzen / ausfüllen)

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
    Wir stellen folgenden Umsatz / folgende Kapazitäten zur Verfügung: [z. B. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von [...] EUR / spezifische Versicherungssumme].
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen/Geräte):
    Wir stellen folgende Referenzen / Geräte / technische Ausrüstung zur Verfügung: [z. B. Referenzprojekt „Neubau XY, Projektnummer 123“ / Kernkompetenz im Bereich Spezialtiefbau].
  • Ausbildungs- und Studiennachweise / Berufliche Erfahrung:
    Wir stellen folgendes Fachpersonal / folgende konkrete Erfahrung zur Verfügung: [z. B. Qualifikation des Projektleiters Herrn/Frau M. Muster].

3. Besondere Pflichten im Rahmen der Eignungsleihe

  • Tatsächliche Leistungserbringung: Sofern oben Kapazitäten bezüglich der erforderlichen beruflichen Erfahrung oder der Ausbildungs-/Studiennachweise angekreuzt sind, verpflichten wir uns hiermit, die Leistungen im Projekt, für welche diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich selbst als Nachunternehmer auszuführen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 VgV).
  • Mithaftung / Gesamtschuldnerische Haftung: Sofern oben Kapazitäten bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit angekreuzt sind, erklären wir uns bereit, im Falle der entsprechenden Anforderung durch den Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragsdurchführung zu übernehmen (§ 47 Abs. 3 VgV).
  • Ausschluss von Bedingungen: Diese Erklärung ergeht unbedingt. Sie steht insbesondere nicht unter dem Vorbehalt anderweitiger Auslastungen oder sonstiger Bedingungen.

4. Nachweise zur Eignung des Drittunternehmens

Die geforderten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen für unser eigenes Unternehmen (z. B. Auszug aus dem Handelsregister, Berufsgenossenschaft, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) sind diesem Dokument bzw. dem Angebot des Bieters beigefügt.


[Ort, Datum]


(Rechtsverbindliche Unterschrift des Eignungsleihgebers / Stempel)
Name in Blockbuchstaben: [Name des Unterzeichners]
Funktion im Unternehmen: [z. B. Geschäftsführer / Prokurist]

Tipps für die Praxis:

  • Unterschrift prüfen: Achten Sie penibel darauf, dass der Nachunternehmer das Dokument im Original (oder mit qualifizierter elektronischer Signatur - qES) unterzeichnet, je nach Vorgabe der Vergabestelle.
  • Vollständigkeit: Vergessen Sie nicht, parallel die Eignungsnachweise des Nachunternehmers (Umsatzzahlen, Referenzblätter, etc.) mit in Ihr Angebotsportal hochzuladen.

Hier ist eine rechtssichere Mustervorlage für die Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Dieses Dokument muss vom Eignungsleihgeber/Nachunternehmer zwingend ausgefüllt und unterschrieben werden, damit die Vergabestelle prüfen kann, ob der Partner gesetzlich überhaupt zugelassen werden darf.

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

(Gemäß §§ 123, 124 GWB / § 6e EU VOB/A / § 31 UVgO)

An den Auftraggeber:
[Name und Anschrift der Vergabestelle einfügen]

Vergabeverfahren / Ausschreibung:
Bezeichnung des Projekts: [Name der Ausschreibung einfügen]
Referenznummer / Vergabenummer: [Vergabenummer einfügen]

1. Angaben zum Unternehmen (Nachunternehmer / Eignungsleihgeber)

Vollständiger Firmenname: [Firmenname einfügen]
Rechtsform: [z. B. GmbH]
Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]

2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

Wir erklären hiermit, dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (insb. aktuelle Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte), in den letzten fünf Jahren vor der Absendung dieser Erklärung wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist oder dass gegen unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen:

  • Bildung krimineller Vereinigungen oder terroristischer Vereinigungen
  • Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug zu Lasten der EU
  • Bestechlichkeit, Bestechung oder Vorteilsgewährung
  • Menschenhandel oder Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Steuerhinterziehung oder Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

(Hinweis: Falls eine Verurteilung vorliegt, aber erfolgreich Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen wurden, ist dies auf einem separaten Blatt darzulegen und nachzuweisen).

3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

Wir erklären hiermit, dass auf unser Unternehmen keiner der folgenden Tatbestände zutrifft:

  • Insolvenz / Liquidation: Über das Vermögen unseres Unternehmens wurde kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet. Die Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt. Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und hat seine Tätigkeit nicht eingestellt.
  • Schwere Verfehlung: Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens infrage stellt.
  • Wettbewerbsverzerrung: Wir haben keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken.
  • Interessenkonflikt: Es liegt kein Interessenkonflikt im Sinne von § 6 VgV vor, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht behoben werden kann.
  • Frühere Schlechtleistung: Es kam bei früheren öffentlichen Aufträgen nicht zu einer erheblichen oder fortdauernden mangelhaften Erfüllung, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Sanktion geführt hat.
  • Gewerbezentralregister: Gegen unser Unternehmen oder die vertretungsberechtigten Personen liegen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vor, die einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge rechtfertigen.

4. Verpflichtung zur Mitteilung und Nachweiserbringung

Wir verpflichten uns, der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich entsprechende behördliche Nachweise (z. B. einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/Finanzamt oder einen Auszug aus dem Handelsregister) vorzulegen.

Änderungen der vorstehenden Verhältnisse, die während des laufenden Vergabeverfahrens eintreten, werden wir dem Hauptbieter und der Vergabestelle unverzüglich mitteilen.


[Ort, Datum]


(Rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers / Stempel)
Name in Blockbuchstaben: [Name des Unterzeichners]
Funktion im Unternehmen: [z. B. Geschäftsführer / Prokurist]

Wichtiger Praxishinweis:

Viele moderne Vergabestellen nutzen für diesen Zweck standardisierte Formblätter (in Deutschland oft die Formblätter 234 oder 235 aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch VHB). Prüfen Sie vorab in den Vergabeunterlagen, ob die Vergabestelle ein eigenes Formblatt vorschreibt. Wenn ja, muss zwingend das Formblatt der Vergabestelle vom Nachunternehmer ausgefüllt werden, da sonst ein Ausschluss wegen formaler Mängel droht.

Autor: Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt