VK Bund zu der Frage, dass wertungsrelevante Erklärungen nicht nachgefordert werden dürfen
vorgestellt von Thomas Ax
Wertungsrelevante Erklärungen dürfen nicht nachgefordert werden – fehlen sie im Angebot, ist der Ausschluss zwingend, ein Ermessen besteht für den Auftraggeber nicht. Im entschiedenen Fall hatte ein Bieter zwar Personen benannt, aber keine zugehörigen Projektangaben zum wertungsrelevanten Zuschlagskriterium eingereicht – die nachträgliche Erklärung im Rahmen der Aufklärung kam zu spät. Alle geforderten Unterlagen müssen daher bereits mit dem Angebot vollständig eingereicht werden – nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.
