von Thomas Ax
Nach der Stellungnahme des Städtetages vom 30.06.2023 zu oben genanntem Thema beabsichtigt die Landesregierung bei der Änderung der Zuwendungen im Feuerwehrwesen auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mittels Rahmenverträgen.
Für die Fahrzeuge KdoW, ELW1, MTW, MZF, GW-T, GW-L1, TSF, TSF-W wird die geplante Beschaffung durch Rahmenverträge der sichere Tod von Kleinunternehmen in Baden-Württemberg bedeuten.
Eine Vielzahl von solchen Ausbaufirmen in unserem Land haben nur 1 – ca. 10 Mitarbeiter und bewirbt sich derzeit auf Ausschreibungen, bekommt den Zuschlag, weil sie das wirtschaftlichste Angebot abgeben.
Aus guten Gründen:
1. Sie fertigen diese Fahrzeuge zur vollsten Zufriedenheit der Feuerwehren.
2. Für die Feuerwehren ist eine räumliche Nähe zu solchen Firmen in Baden-Württemberg besonders wichtig, da die Folgekosten bei Reklamationen, Serviceleistungen sich preislich und zeitlich in geringem Rahmen halten und somit wirtschaftlich sind.
Sollte die Landesregierung solche Fahrzeuge über Rahmenverträge ausschreiben, können sich diese Handwerksbetriebe auf solche Ausschreibungen nicht bewerben, weil sie schlicht aus Kapazitätsgründen keine 20 ELW1 oder 70 MTW o.ä. fertigen können.
An den Vergaben können sich dann nur die großen Anbieter beteiligen (z.B. Fa.Iturri, Fa.Compoint, Fa. Witmarscher, Fa. Ziegler, Fa. Rosenbauer usw.).
Ähnlich ist es bei Feuerwehrfahrzeugen der 10er und 20er Klasse.
Wie der Statistik aus dem Jahr 2022 zu entnehmen ist, sind 46 LF10, 24 HLF10, 17 LF20 und 32 HLF20 gefördert worden, also wie üblich einzeln ausgeschrieben worden.
Auf diese Einzelausschreibungen konnten sich alle Feuerwehraufbaufirmen bewerben.
Auch hier werden wohl künftig bei Rahmenverträgen aus Kapazitätsgründen nur Großkonzerne anbieten können (die Firmen Ziegler oder Magirus und die Fa. Rosenbauer).
Die Firmen Schlingmann/ Lentner/ Schmitz/ Empel/ Walser usw. sind nicht in der Lage, solche Großaufträge abzuwickeln.
Ist das alles so gewollt?
Des Weiteren ist die geplante zentrale Ausschreibung durch das Land auch der Tod von Ausschreiberfirmen – die bislang treu und brav Steuern zahlen.
Bei der Zentralbeschaffung durch das Land wird es künftig bei einigen Gemeinden aus oben genannten Gründen (Betriebsauflösungen bei all den Ausbaufirmen, bei Zulieferfirmen, bei Ausschreiberfirmen) zu Gewerbesteuerausfällen kommen.
Es stellt sich schlussendlich auch die Frage, wer fachlich und personell künftig in der Lage ist, diese Dienstleistung “Ausschreibung” anzubieten.