ZenVerg ® begleitet für Stadtverwaltungen die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle für die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren nach nationalem und europäischen Vergaberecht oberhalb einer Wertgrenze von bspw 15.000 €. Aufgrund der deutlich veränderten vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere die Pflicht zur elektronischen Vergabe und die Verbindlichkeit der Unterschwellenvergabeordnung, besteht die dringende Notwendigkeit, einerseits das Knowhow innerhalb der betreffenden Stadtverwaltung zu bündeln und anderseits dem Gesichtspunkt der Korruptionsprävention durch organisatorische Vorgaben Rechnung zu tragen.
Die Erfahrungen vieler Kommunen verdeutlichen, dass eine Zentrale Vergabestelle, die unabhängig von vergebenden Verwaltungsstellen organisiert ist, am besten dazu geeignet ist, diese Ziele zu erreichen. Bei Umsetzung einer derartigen Grundentscheidung ist es dann weiter folgerichtig, bei der Zentralen Vergabestelle die verwaltungsrechtliche Kompetenz zu bündeln und die Vergabeverfahren grundsätzlich dort durchzuführen. Gleichzeitig muss die inhaltliche bzw. technische Kompetenz vollumfänglich bei den vergebenden Bereichen verbleiben. Dies bedingt bei klarer Zuordnung der Verantwortung (inhaltlich vergebender Bereich, Verfahrensleitung bei der Vergabestelle) eine intensive Zusammenarbeit im Vergabeverfahren. ZenVerg ® ist seit 2019 in 34 Fällen gebucht worden und hat bei der Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle für die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren nach nationalem und europäischen Vergaberecht erfolgreich unterstützt.
Status quo und Ziel:
Die Ausschreibung öffentlicher Aufträge wird dezentral in zahlreichen Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführt. Lediglich die Submission erfolgt bereits in einer Zentralen Submissionsstelle.
Diese Organisationsform des öffentlichen Auftragswesens birgt zahlreiche Risiken, wird zunehmend ineffizienter und wird mit Einführung weiterer digitaler Vergabeverfahren (E-Vergabe) aufwändiger. Zur Korruptionsprävention empfehlen wir, eine Zentrale Vergabestelle einzurichten oder die Aufgaben der vorhandenen Zentralen Submissionsstelle entsprechend zu erweitern. Hier sollte u. a. der Versand der Angebotsunterlagen, die Sammlung der eingehenden Angebote und die rechnerische Prüfung durchgeführt werden.
Auch ist durch die dezentrale Organisation und zunehmende Komplexität des Vergabewesens keine einheitliche Anwendung der relevanten vergaberechtlichen Vorschriften gewährleistet. Aus Gründen der Korruptionsprävention, der zunehmenden Komplexität des Vergaberechts und der bevorstehenden rechtlichen Notwendigkeit der Einführung der E-Vergabe wird die Bündelung vergaberechtlicher Kompetenz in einer Zentralen Vergabestelle für zwingend erforderlich erachtet.
Eine zentrale Organisation des Vergabewesens mindert Risiken bzw. bietet Vorteile in folgenden Bereichen:
Rechtssicherheit
Die fachliche Kompetenz hinsichtlich der auszuschreibenden Leistungen ist in den Fachbereichen unzweifelhaft vorhanden, so dass die Zuständigkeit zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen betreffend kein Handlungsbedarf besteht. Allerdings sind vergaberechtlichen Kompetenzen aufgrund der zunehmenden Komplexität des Vergaberechts in den Fachbereichen in unterschiedlichem und teilweise nur rudimentärem Umfang vorhanden. Die vergaberechtlichen Kompetenzen betreffend besteht dauerhaft hoher Schulungsaufwand und die Notwendigkeit zahlreicher Multiplikatoren.
Durch eine zentrale Organisation wird vergaberechtliche Kompetenz an einer zentralen Stelle gebündelt und kann dort wesentlich ausgeprägter als dezentral in den Fachbereichen vorgehalten werden.
Einheitlichkeit
Der Standard hinsichtlich der Gestaltung der Vergabeunterlagen, der Bieterberatung, der Vertragsgestaltung, der Bieterdateien und Dokumentationen ist höchst unterschiedlich.
Die Implementierung verwaltungsweiter einheitlicher Standards, z.B. auch die Berücksichtigung des Cradle to Cradle-Prinzips, Dokumentationen und Bieterdateien ist in einer zentralen Organisationseinheit relativ leicht möglich und stellt einen Qualitätsgewinn nicht nur hinsichtlich der internen Abläufe sondern auch in der Außenwirkung auf Bieter dar.
Transparenz
Ein Gesamtüberblick über alle zu vergebenden öffentlichen Aufträge ist kaum bzw. nur mit erheblichem Aufwand möglich. Bündelungen von Beschaffungen sind kaum möglich.
Eine Zentrale Vergabestelle hat eine Gesamtübersicht über alle öffentlichen Aufträge. Dies vereinfacht ein Controlling und die Bündelung von Beschaffungen gleicher Gegenstände durch verschiedene Bereiche.
Vertretungsregelungen
Da in den meisten Bereichen nur einzelne Beschäftigte mit der Durchführung von Vergabeverfahren vertraut sind, sind Vertretungsmöglichkeiten erschwert.
Bei einer zentralen Aufgabenwahrnehmung sind Vertretungsregelungen gewährleistet.
Korruptionsprävention
Korruptionsgefährdet sind u.a. insbesondere Bereiche, in denen Aufträge vergeben werden. Diese unstrittige Feststellung verpflichtet organisatorische Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen. Ein wirksames Mittel zur Korruptionsprävention ist die grundsätzliche Trennung von Planung und Vergabe öffentlicher Aufträge. Eine solche Trennung ist praktisch nur durch eine zentrale Organisation des öffentlichen Auftragswesens möglich.
E-Vergabe – Erleichterung bei der Einführung der E-Vergabe (Lizenzen Vergabemanagementsystem (VMS), Vordruckwesen, Kosten)
Behörden, die den Prozess der Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle noch nicht abgeschlossen haben, trifft mit der Umsetzung der novellierten EU-Richtlinien und der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der VOB/A parallel auch die Verpflichtung zum sukzessiven Einstieg in die vollelektronische Kommunikation im Vergabeverfahren. Für die bisher erforderliche elektronische Bereitstellung von Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen reichte die Nutzung einer Vergabeplattform aus. Zukünftig sind jedoch auch die Bieterkommunikation, die Angebotsabgabe sowie die Auftragserteilung elektronisch abzuwickeln. Dies ist ohne ein VMS, welches eine E-Vergabeakte führt, praktisch nicht umsetzbar. Der Einsatz eines VMS wiederum erfordert eine Zentrale Vergabestelle um möglichst die Kosten gering zu halten (Lizenzen) und einen ständigen internen Support zu gewährleisten.
Übergeordnete Ziele einer Zentralen Vergabestelle sind:
Um diese Ziele zu erreichen und möglichst alle Vorteile nutzbar zu machen, ist eine weitestgehende Zentralisierung des öffentlichen Auftragswesens erforderlich. Lediglich einen Teilbereich, z.B. Vergaben ab einem Auftragswert von 100.000 € auf eine Zentrale Vergabestelle zu übertragen, ist nicht zielführend und würde dazu führen, dass Doppelstrukturen (Vergabewissen, technische Ausstattung (= Lizenzen VMS)) vorgehalten werden müssten.
Aufgabenzuschnitt:
Im Rahmen einer Dienstanweisung sind die Abgrenzungen und Schnittstellen zwischen den Bereichen, welche Leistungen vergeben und der Zentralen Vergabestelle noch abschließend im Detail zu prüfen. Die nachfolgende sehr kleinteilige Aufstellung ist deshalb noch nicht abschließend und enthält zudem auch die Aufgaben, die bereits heute von der Zentralen Submissionsstelle erledigt werden.
Bereiche:
Zentrale Vergabestelle:
Zentrale Vergabestelle / zuvor Zentrale Submissionsstelle: