Ax Vergaberecht

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Ax: kommunale Wärmeplanung mit uns aktiv beauftragen

Die Städte in Deutschland verfolgen ehrgeizige Ziele.

Vielfach soll die Klimaneutralität bis spätestens 2040 erreicht werden. Vielfach soll das CO2-Äquivalent der Treibhausgasemissionen pro Einwohner signifikant gesenkt werden. Man will die Wärmewende aktiv gestalten und einen kommunalen Wärmeplan aufstellen. Gleichzeitig erstellt man ein integriertes Klimaschutzkonzept. Die städtischen Energieversorger beginnen mit der Entwicklung eines Transformationsplans für ihre Wärmenetze. Ein bereits aufgestellter Wärmeatlas muss aktualisiert werden. Die Inhalte des integrierten Klimaschutzkonzeptes und des Transformationsplans müssen eng mit denen des kommunalen Wärmeplans abgestimmt, bzw. einzelne Inhalte nachrichtlich übernommen werden. Die parallele Entstehung der verschiedenen Konzepte erlaubt zwar gewisse Synergieeffekte, es ist jedoch dadurch von einem erhöhten Abstimmungsbedarf auszugehen. Wo immer möglich, ist im Zuge des kommunalen Wärmeplans auf bereits vorhandene, bzw. auf im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes und der Transformationsplanung vorliegende Daten zurückzugreifen.

1. Der notwendige Leistungsumfang für eine Vergabe orientiert sich an dem aktuell in der Finalen Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur kommunalen Wärmeplanung und berücksichtigt ebenso die Anforderungen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative für kommunale Wärmeplanungen.

2. Untersuchungsgebiet

Das für die kommunale Wärmeplanung relevante Untersuchungsgebiet erstreckt sich über den gesamten Stadtbereich. Es beinhaltet sämtliche, im Stadtgebiet vorhandenen Verbraucherbereiche.

3. Vorbemerkung

Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt muss nach den Maßgaben der Bundesförderung zur kommunalen Wärmeplanung bspw. entsprechend der Kommunalrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung vom 22.11.2012 mit Änderung vom 18.10.22 erfolgen. Entsprechend dieser Richtlinien ist für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ein externer Dienstleister zu ermitteln und zu beauftragen, der die erforderlichen Planungs-, Koordinierungs- und Beratungsleistungen übernimmt – immer in Abstimmung mit der Stadt.

Liegen zum Zeitpunkt des Projektstartes gesetzliche Grundlagen zur kommunalen Wärmeplanung vor (Bundes- oder Landesgesetzgebung bzw. deren Entwürfe), muss die Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans nach deren Vorgaben erfolgen (Etwaige zusätzliche Anforderungen werden, sofern vergaberechtlich im Rahmen einer Auftragserweiterung möglich per Nachberechnung beglichen). Zudem muss den Anforderungen des Fördergebers entsprochen werden. Soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich, wurden die auf Bundesebene diskutierten Vorgaben des Gesetzes für kommunale Wärmeplanungen in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt.

Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelzusage. Alle erforderlichen Leistungen müssen aufgrund der Bearbeitungsfrist des Fördermittelgebers innerhalb von 12 Monaten erbracht werden.

4. Leistungsumfang

4.1. Projektorganisation und Zeitplan

Zu Beginn des Auftrags ist ein Zeitplan zu entwickeln und mit der Stadt abzustimmen.

Dieser Zeitplan soll die wesentlichen Projektabschnitte und Meilensteine, wie zum Beispiel Arbeitstreffen und Jour Fixe, Zwischenberichte und Veranstaltungen für Stakeholder und Öffentlichkeit beinhalten. Im Prozessverlauf soll der Zeitplan kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls in Abstimmung mit der Stadt angepasst werden.

4.2. Eignungsprüfung und Bestandsanalyse

Vor der Bestandsanalyse soll eine Eignungsprüfung durchgeführt werden, die Teilgebiete definiert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen (nach Maßgaben des Gesetzgebers). Dieses Teilgebiet wird im Rahmen der Wärmeplanung als voraussichtliches Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung klassifiziert und unterliegt entsprechend der Gesetzgebung der verkürzten Wärmeplanung. Im Rahmen der späteren Potentialanalyse müssen für diese Gebiete nur die Potentiale für dezentrale Versorgung ermittelt werden.

4.2.1. Systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs oder -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen

Der Stadt bzw. deren Energieversorger liegen bereits folgende Daten vor:

  • leitungsgebundene Wärmeverbrauchsdaten,
  • Daten zu Wärmenetzen und Wärmeerzeugern (Wärmeatlas des Energieversorgers),
  • Daten zu Stromnetzen,
  • Gebäudedaten
  • Daten zum Abwassernetz,
  • das solare Einstrahlungspotenzial für das gesamte Stadtgebiet,
  • gebäudescharfe Daten zu für Photovoltaik und Solarthermie geeigneten Dachflächen (Solarpotenzialkataster),
  • Treibhausgasbilanzierung nach BISKO-Standard für das gesamte Stadtgebiet bis einschließlich zum Jahr 2022.

Weitere Daten können über die Schornsteinfegerinnung und aus dem Wärmeatlas des Energieversorgers übernommen werden.

Ein Fragebogen für Unternehmen zur Erhebung von vorhandenen Potenzialen bzgl. deren Prozesswärme soll durch den Auftragnehmer erstellt und ausgewertet werden, Druck und Versand erfolgen durch die Stadt.

4.2.1.1 Analyse der adressbezogenen jährlichen Endverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr (Mehrfamilienhäuser: adressgenau, Einfamilienhäuser: aggregiert für mind. 5 Hausnummern).

4.2.1.2 Ermittlung und Analyse der adressbezogenen Informationen zu dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen (nur Verbrennungstechnik, Mehrfamilienhäuser: adressgenau, Einfamilienhäuser: aggregiert auf mind. 3 Hausnummern)

  • Art des Wärmeerzeugers
  • eingesetzter Energieträger
  • Jahr der Inbetriebnahme und thermische Leistung in kW

    4.2.1.3 Analyse der Gebäudeinformationen (Mehrfamilienhäuser: adressgenau, Einfamilienhäuser: aggregiert für mind. 5 Hausnummern)

  • Lage,
  • Nutzung
  • Nutzfläche
  • Baujahr
  • Information zu geschützter Bausubstanz

4.2.1.4 Ermittlung und Analyse von Unternehmen, die Wärme in ihren Prozessen einsetzen, hierzu liegenschaftsscharfe Informationen

a) zum jährlichen Prozesswärmeverbrauch der letzten drei Jahre in GWh/a
b) zu den eingesetzten Energieträgern
c) zu unvermeidbaren Abwärmemengen
d) internen und externen Nutzung der Abwärme
e) zur geplanten Transformationen die Prozesswärmeversorgung betreffend und den hierzu vorgesehen Maßnahmen

4.2.1.5 Informationen zu bestehenden, geplanten oder genehmigten

a) Wärmenetzen

  • Lage, straßenbezogen
  • Art (Dampf oder Wasser)
  • Jahr der Inbetriebnahme, straßenbezogen
  • gesamte Wärmenachfrage in KW/h, sowohl jährlich als auch im Jahresgang
  • gesamte Anschlussleistung in KW
  • Auslastung bei Spitzenlast in Prozent
  • Vor- und Rücklauftemperaturen in °C, gemessen am Wärmeerzeuger
  • gesamte Trassenlänge in km
  • Gesamtzahl der Anschlüsse
  • Höhe der Wärmeverteilverluste


b) Wärmeerzeugern

  • Lage
  • Art
  • Energieträger (Art und eingesetzte Menge)
  • thermische Leistung in KW
  • eingespeiste Wärmemenge der letzten 3 Jahre in KW/h pro Jahr
  • vorliegende Transformationspläne nach Bundesförderung für effiziente Wärmenetze


c) Gasnetzen

  • Lage, straßenbezogen
  • Art (Methan oder Wasserstoff)
  • Jahr der Inbetriebnahme, straßenbezogen
  • Gasnachfrage nach Druckebene
  • gesamte Anschlussleistung nach Druckebene in KW
  • Auslastung bei Spitzenlast in Prozent
  • gesamte Trassenlänge nach Druckebenen in km
  • Gesamtzahl der Anschlüsse nach Druckebenen


d) Stromnetzen auf Hoch- und Mittelspannungsebene, einschließlich der 
Umspannstationen auf Mittelspannung und Niederspannung

  • Lage
  • Höhe der freien Netzanschlusskapazität
  • im Fall geplanter oder bereits genehmigter Vorhaben Infos zum
  • voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme


e) Optimierungs- und Ausbaumaßnahmen im Niederspannungsnetz (geplant)

  • f1. Abwassernetzen (mind. DN 800)
  • Lage, straßenbezogen
  • Nennweite, straßenbezogen
  • Jahr der Inbetriebnahme, straßenbezogen
  • Trockenwetterabfluss
  • f2. Kläranlagen, die für Abwasserwärmenutzung relevant sind


4.2.1.6 wirksame und in Aufstellung befindliche B-Pläne, andere städtebauliche Planungen und Konzepte und Planungen öffentlicher Bauträger, die Auswirkungen auf die kWP haben könnten

4.2.2. Darstellung der Ergebnisse der Bestandsanalyse textlich oder grafisch

a) jährlicher Endenergieverbrauch Wärme nach Energieträgern und Endenergiesektoren in kWh und daraus resultierende Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten
b) Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen Endenergieverbrauch Wärme nach Energieträgern in %
c) Jährliche Spitzenlasten Strom und Wärme in kW
d) jährlicher Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern in kWh
e) Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern in %
f) Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger, einschließlich Hausübergabestationen nach Art

4.2.3. Darstellung der Ergebnisse der Bestandsanalyse kartographisch unter Verwendung von unterschiedlichen Ebenen

a) Wärmeverbrauchsdichten in MWh pro ha und Jahr (baublockscharf)
b) Wärmeliniendichten in kWh pro m und Jahr (straßenabschnittscharf)
c) Anteil der Energieträger am jährlichen Endenergieverbrauch für Wärme (baublockscharf)
d) Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger, einschließlich Hausübergabestationen nach Art
e) überwiegender Gebäudetyp (baublockscharf)
f) überwiegende Baualtersklasse der Gebäude (baublockscharf)
g) Kunden und Letztverbraucher (mit Wärmeverbrauch > 500MWh/a) (standortscharfe Darstellung)
h) bestehende, geplante und genehmigte

– Wärmenetze und -leitungen (Lage, Art, Jahr der Inbetriebnahme, Temperatur, Trassenlänge, Gesamtzahl Anschlüsse)
– Gasnetze und -leitungen (flächenhafte Lage, Art, Jahr der Inbetriebnahme, Temperatur, Trassenlänge, Gesamtzahl Anschlüsse)
– Stromnetze der Mittel- und Hochspannungsebene und Umspannstationen auf Mittel- und Niederspannung)
– Abwassernetze und -leitungen mit Informationen zum Trockenwetterabfluss

i) bestehende, geplante und genehmigte Wärmeerzeugungsanlagen, einschließlich KWK Anlagen, und thermische Kraftwerke mit Informationen zu Nennleistung, Jahr der Inbetriebnahme und Energieträger (standortscharf)
j) bestehende, geplante und genehmigte Wärme- und Gasspeicher, differenziert nach Art des Gases (standortscharf)
k) bestehende, geplante und genehmigte Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff oder synthetischen Gasen (standortscharf)

4.3. Potentialanalyse

Die Potentialanalyse dient der Ermittlung und Dokumentation von Potentialen zur Erzeugung und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, von unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung. Daneben sollen Potentiale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden und industriellen und gewerblichen Prozessen (Darstellung als aggregierte Potentiale) identifiziert werden. Bestehende Potentiale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion werden ebenfalls abgeschätzt.

Die Ergebnisse sind quantitativ und nach Energieträgern sowie räumlich differenziert kartographisch auszuweisen. Sie dienen dazu, Wärmeversorgern und -verbrauchern möglichst konkrete Anhaltspunkte zu geben, welche Energiequellen sie genauer untersuchen sollten. Ausschlussgebiete (z.B. Wasserschutzgebiete) sind räumlich differenziert aufzuweisen. Bekannte räumliche, technische, rechtliche oder wirtschaftliche Restriktionen für die Nutzung von Wärmeerzeugungspotentialen sind zu berücksichtigen. Potentielle Synergieeffekte mit den Plänen benachbarter Kommunen werden, soweit vorhanden, aufgenommen.

Relevante Daten zu Umweltwärme, Kanalisation, Kläranlage und Solarthermie kann die Stadt liefern. Hinweise über vorhandene Geothermiepotentiale liefert beispielsweise der Energieatlas Bayern sowie der Grundwasserbericht der Stadt.

Ermittelt werden für die Wärmeversorgung nutzbare Energiemengen in kWh/a für unten stehende Potentiale. Sollten zum Zeitpunkt des Projektbeginns laut dann aktueller Gesetzeslage weitere Energiequellen gefordert werden, müssen diese in die Potentialanalyse aufgenommen werden (per Nachberechnung sofern vergaberechtlich im Rahmen einer Auftragserweiterung möglich).

– oberflächennahe Geothermie
– tiefe Geothermie
– Umweltwärme
– Abwasser aus Kläranlagen
– Abwasser aus Kanalisation (Ermittlung für einzelne Leitungsabschnitte oder Messpunkte, die für Einbau eines Wärmetauschers geeignet sind)
– Solarthermie
– Biomasse
– Großwärmespeicher
– unvermeidbare Abwärme

Ebenso sind erneuerbare Stromquellen für Wärmeanwendungen (PV, Windkraft, Wasserkraft) zu quantifizieren und im räumlichen Kontext darzustellen.

4.4. Zielszenario

4.4.1. Entwicklung eines Szenarios zur zukünftigen Entwicklung des Wärme- und Energiebedarfs für 2030, 2035, 2040 für folgende Indikatoren

Hier ist eine Beschreibung auf Basis der nachfolgenden Indikatoren erforderlich, die darlegt wie das Ziel einer auf erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme basierten Wärmeversorgung erreicht werden soll. Der unter Punkt 4.2.1 genannte Wärmeatlas des Energieversorgers bietet hierbei eine gute Datenbasis, die vom Auftragnehmer dann evaluiert werden muss. Einzelne Parameter (z.B. Sanierungsrate) können nachträglich angepasst werden.

a) jährliche Emissionen von Treibhausgasen im Sinne von §2 Nummer 1 des Bundesklimaschutzgesetzes der gesamten Wärmeversorgung in Tonnen CO2-Äquivalent
b) Endenergieverbrauch der gesamten Wärmeversorgung in kWh/a (differenziert nach Endenergiesektoren und Energieträgern)
c) jährlicher Endenergieverbrauch der leitungsgebundenen Wärmeversorgung nach Energieträgern in kWh und der Anteil der Energieträger am Gesamtverbrauch der leitungsgebundenen Wärmeversorgung in %
d) Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung am Gesamtenergieverbrauch der Wärmeversorgung in %
e) Anzahl Gebäude mit Anschluss an ein Wärmenetz und deren Anteil an der Gesamtheit der Gebäude im Stadtgebiet
f) jährlicher Endenergieverbrauch aus Gasnetzen nach Energieträgern in kWh und der Anteil der Energieträger am Gesamtverbrauch der leitungsgebundenen Wärmeversorgung in %
g) Anzahl Gebäude mit Anschluss an ein Gasnetz und deren Anteil an der Gesamtheit der Gebäude im Stadt

Die Darstellung des sich daraus ergebenden Wärmebedarfs für alle Zieljahre soll kleinräumlich aufgelöst dargestellt werden, unter Berücksichtigung von Sanierungsraten und auf Basis des in der Bestandsanalyse ermittelten Wärmebedarfs. Für die öffentliche Darstellung muss eine datenschutzkonforme Zusammenfassung der gebäudescharfen Informationen erfolgen Weiterhin muss eine Berechnung der Energieeinsparung nach Sektoren für alle Zieljahre erfolgen.

4.4.2. Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (Versorgung über Wärme- oder Wasserstoffnetz)

4.4.2.1 Es werden Teilgebiete dargestellt, die bis zum jeweiligen Betrachtungszeitraum durch eine bestimme Wärmeversorgungsart erschlossen sein sollen, und zwar möglichst kosteneffizient. Besonders geeignet sind Wärmeversorgungsarten, die vergleichsweise geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungskosten, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und geringe kumulierte Treibhausgasemissionen bis zum jeweiligen Zieljahr aufweisen. Sofern sich ein Teilgebiet nicht für die Versorgung über ein Wärmenetz eignet, wird es als Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung dargestellt. Theoretisch könnte man analog zum Gasnetz in der Verteilstufe ein Wasserstoffnetz ausbauen. Da dies aber aus heutiger Sicht für den Energieversorger absolut nicht abschätzbar ist, soll von der Einteilung des Gebietes in Wasserstoffversorgungsgebiete abgesehen werden.

Zusätzlich zu den Wärmegebieten sollen Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotential dargestellt werden (z.B. Gebiete mit einem hohen Anteil an Gebäuden mit hohem Endenergieverbrauch oder Gebiete, die als Sanierungsgebiete im städtebaulichem Sinne geeignet erscheinen).

Die Einteilung erfolgt für die Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035, und 2040, die Darstellung textlich und kartographisch.

4.4.2.3 Einteilung der Planungsgebiete auf Basis folgender Eignungsstufen

a) die Wärmeversorgungsart ist für dieses Gebiet im Zieljahr sehr wahrscheinlich geeignet
b) …wahrscheinlich geeignet
c) …wahrscheinlich ungeeignet
d) …sehr wahrscheinlich ungeeignet

4.5. Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

4.5.1. Formulierung möglicher Handlungsstrategien

Zusammen mit den Akteuren aus Punkt 4.6 werden Handlungsstrategien und ein Maßnahmenkatalog entwickelt, mit dem Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr.

Die Maßnahmen beinhalten dabei:

a) die Steigerung der Energieeffizienz
b) den Wärmenetzausbau und alternative, regenerative Lösungen wo kein Ausbau möglich
c) die Reduktion des Wärmeenergiebedarfs
d) die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung

4.5.2. Darstellung der Maßnahmen mit räumlicher Verortung

Die Maßnahmen müssen räumlich dargestellt werden, mit folgenden Bestandteilen:

a) Luftbild, Lageplan
b) Beschreibung der Situation im Gebiet
c) Eignungsgebiete für zentrale und dezentrale Wärmeversorgung
d) Maßnahmenvorschläge (notwendige Schritte zur Umsetzung und Darstellung des potentiellen Zeitpunktes des Maßnahmenabschlusses)
e) mögliche Treibhausgasminderung
f) geschätzte Kosten und Finanzierung (Kostenträger) und die Ermittlung der Finanzierungsmechanismen zur Umsetzung der Strategien und Maßnahmen und deren Gewichtung
g) weiteres Vorgehen, Prioritäten, Verantwortlichkeit

4.5.3. Fokusgebiete

Es soll eine Strategie zur Minderung von Verbräuchen von zwei Fokusgebieten entwickelt werden, die mit kurz- bzw. mittelfristiger Priorität zu behandeln sind und für die zusätzlich konkrete und räumlich verortete Umsetzungspläne zu entwickeln sind (nach Maßgabe der Mindestanforderungen im technischen Annex der Kommunalrichtlinie).

4.6. Partizipationsstrategie

Innerhalb des Beteiligungsprozesses der Stakeholder-Gruppe sollen Maßnahmen mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Energieversorgung, aus Wirtschaft, Wissenschaft und (Wohnbau-)Verbänden erarbeitet und priorisiert werden. Diese Maßnahmen sollen dabei von allen Teilnehmenden der Gruppe getragen werden. Die Teilnehmenden der Stakeholder-Gruppe sind in Abstimmung mit der Auftraggeberin zu definieren, wobei die Vorgaben des Gesetzgebers bei der Auswahl der Personen beachtet werden müssen. Durch den Auftraggeber wurde bereits eine erste Übersicht der relevanten Stakeholder im Stadtgebiet erstellt, die es ggf. im Prozessverlauf weiter zu ergänzen gilt. Insgesamt soll es mindestens drei Präsenztermine á 2–4 Stunden geben. Teilnehmen werden etwa 40 Personen. Ein Workshop soll nach der Bestandsanalyse stattfinden, einer nach der Potentialanalyse und einer vor der Bearbeitung des Maßnahmenkataloges. Die Planung, Umsetzung, Moderation und Ergebnissicherung der jeweiligen Beteiligungsformate sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Stadt durchzuführen. Optional soll die Möglichkeit bestehen, im Projekt weitere Termine hinzuzubuchen. (vgl. Optionalposition im Preisblatt).

4.7. Verstetigungs- und Kommunikationsstrategie

4.7.1. Konzept zur Fortschrittsanalyse und Erfolgskontrolle

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen und der kontinuierlichen Kontrolle der Zielkonformität in Bezug auf die Ziele des KWP ist die Einführung einer Fortschritts- und Erfolgskontrolle notwendig. Diese soll neben den übergeordneten Zielen der Treibhausgaseinsparung auch den Fortschritt einzelner Maßnahmen und deren Wirksamkeit erfassen und bewerten. Der Auftragnehmer hat in Abstimmung mit der Auftraggeberin ein Konzept zu entwickeln, welches es der Auftraggeberin ermöglicht, eigenständig und mit vertretbarem Aufwand eine jährliche Erfolgskontrolle fortzuschreiben. Hierfür stellt der Auftragnehmer ein Tool (webbasierte Kartenversion) zur Verfügung (mind. für 3 Jahre nach Beendigung des Projektes). Dieses Tool soll mit Angabe eines Preises – auch für die Verwendung in den Folgejahren – definiert werden, so dass nach Abschluss des Projekts Planungssicherheit bezüglich des Preises für das Hosting der Anwendung besteht.

4.7.2. Kommunikationskonzept

Darüber hinaus ist ein Konzept zur Kommunikation und Verbreitung der Konzeptergebnisse und -zwischenergebnisse mit anschließender Motivation der Stadtbevölkerung zu erstellen. Dabei soll die gesamte Stadtgesellschaft erreicht werden. Das Konzept soll Elemente für die Gesamtstadt, aber auch für die Ansprache auf Quartiersebene enthalten. Hier ist zwischen der Privatbevölkerung und gewerblichen Akteuren zu differenzieren.

4.8. Präsentation und Ergebnisdokumentation

Der Entwurf des Zwischen- und Endberichts ist mit der Auftraggeberin in einem gemeinsamen Termin abzustimmen. Mögliche Änderungen sind im Anschluss  einzuarbeiten. Der Zwischenbericht soll die Erkenntnisse der Bestands- und Potentialanalyse zusammenfassen, ebenso wie das im weiteren Projektverlauf zu entwickelnde Zielszenario.

Es soll sowohl eine fachlich umfassende Version erstellt werden, als auch eine leicht verständliche Version, die wesentliche Inhalte darstellt (z.B. für die Öffentlichkeit).

Der Endbericht der kommunalen Wärmeplanung ist in einer Langfassung sowie einer Kurzfassung je als Textdokument mit den erforderlichen Anlagen zu erstellen. Er fasst die ermittelten Ergebnisse aus den einzelnen Projektabschnitten in einem Planwerk zusammen.

Die Endergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind im Rahmen einer Präsentation dem Stadtrat vor Ort durch den Auftragnehmer vorzustellen. Danach ist das Konzept im Rahmen einer Abendveranstaltung vor Ort ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der am Prozess beteiligten  Interessensgruppen sowie der Presse zu präsentieren.

5. Datenübergabe

Das Konzept der kommunalen Wärmeplanung ist in der Langfassung sowie Kurzfassung je als Textdokument in detaillierter Berichtsform digital im Format PDF und zusätzlich in einem für die Auftraggeberin in weiter bearbeitbarem Format bereitzustellen (z.B. „.docx“) zu übergeben.

Die Datengrundlagen und weiterführenden Berechnungen, Erhebungen, Analysen, Bewertungen sind an die Auftraggeberin unter Einhaltung des Datenschutzes in den Ursprungsdatentypen (in nachvollziehbarer, editierter und fortschreibungsfähiger Form, z.B. Excel) zu übergeben. Erstellte Karten auf Basis von Geodaten, wie Beispielsweise die energetische Infrastruktur, sind in einem Datenformat kompatibel mit der Bayerischen Landesverwaltung beizustellen (z.B. „Shape“).

Sämtliche Quellen sind dem Konzept beizufügen. Weitere nicht genannten Datenformate sind mit der Auftraggeberin für eine Kompatibilitätsprüfung abzustimmen.

Die Hoheit und das Eigentum aller Daten liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin.

6. Amtssprache

Die Amtssprache ist deutsch. Alle Dokumente, Ausführungen, Präsentationen etc. müssen, außer es wird aus bestimmten Gründen anders verlangt, auf Deutsch angefertigt werden.

7. Arbeits- und Terminplan

Zu Beginn des Projektes ist der Arbeits- und Terminplan mit der Auftraggeberin abzustimmen. Dabei sind Meilensteine für die Fertigstellung der jeweiligen Arbeitsschritte und das Projektende zu terminieren. Abweichungen während des Projektverlaufs sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.

8. Inhaltliche Abstimmung im Projektverlauf

Für die inhaltliche Abstimmung während des Projektverlaufs ist eine regelmäßige Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer unerlässlich. Hierfür sind die folgenden Termine bzw. Abstimmungsformate vorgesehen:

– Kick-Off-Termin (Präsenztermin, 3-4 Std.) mit der Steuerungsgruppe (relevante Akteure der Stadtverwaltung)

– Jour Fixe Steuerungsgruppe: Alle zwei Monate (2-3 Std., online per MS Teams)

– Projekt Jour Fixe: Monatlich (ca. 1-2 Std., online per MS Teams)

Darüber hinaus ist seitens des Auftragnehmers jederzeit auch eine kurzfristige Erreichbarkeit und ein regelmäßiger Austausch zwischen der Projektleitung bei der Auftraggeberin und des Auftragnehmers sicherzustellen.

9. Projektteam

Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind ausreichende personelle Kapazitäten einzuplanen. Alle Mitarbeiter/innen des Projektteams sind verbindlich unter Angabe von Namen, Status, Qualifikation und beruflicher Erfahrung sowie der vorgesehenen Aufgabenschwerpunkte im Rahmen der Bearbeitung zu benennen.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass während der Vertragslaufzeit mit Ausnahme von Krankheit/Arbeitsunfähigkeit oder Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, immer dieselben Mitarbeiter/innen für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Wechsel im Projektteam sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Auftraggeberin möglich. Bei der Projektdurchführung kommt nur qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender Eignung zum Einsatz.

Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind sowohl wissenschaftlich-technische Kompetenzen in den Bereichen Energie und Klimaschutz als auch methodische Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung und Moderation unerlässlich.