Ax Vergaberecht

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Erfolgreiches Vergabeverfahren zur Einführung einer Haftraumtelefonie in NW

von Thomas Ax

Kommunale Entsorgungsleistungen umfassen zB:

– Einsammlung und Transport von Restabfall

– Einsammlung und Transport von Bioabfall

– Behälterdienst für Rest- und Bioabfall sowie Altpapier

– Einsammlung und Transport von Sperrmüll

– Einsammlung und Transport von Gartenabfall.

Der Auftraggeber kann sinnvollerweise ein Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV hinsichtlich der Einsammelleistungen von Abfällen durchführen.

Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt wettbewerbliche, transparente und gleichbehandelnde Vergabeverfahren durchgeführt werden. Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung. Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden. Der Auftraggeber ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.

Für das Markterkundungsverfahren sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

– Die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Unterlagen einzureichen.

– Etwaige Anfragen sind über das elektronische Vergabeportal einzureichen,

– Die Teilnehmer des Verfahrens sind nicht an ihre Angaben und Aussagen gebunden,

– Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen,

– Unterlagensprache: Deutsch.

Interessenbekundungen sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars per Email oder über die Vergabeplattform einzureichen.