11. Abnahme
☒ Es wird eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B verlangt.
☐ Es wird keine förmliche Abnahme verlangt.
12. Baustelleneinrichtungsplan
☐ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, der die für sein Gewerk erforderlichen Aufstellplätze für Geräte, Lagerplätze etc. enthält. Der Plan ist spätestens …… Werktage vor Ausführungsbeginn dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Bei Änderungen ist der Plan zu überarbeiten und dem AG unaufgefordert zu übergeben.
13. Baufristenplan
☒ Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan aufzustellen und spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandsteil.
Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und 2- fach
☒ digital als PDF
☐ in Papierform dem AG zu übergeben.
14. Bautagesbericht
☒ Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber oder der Objektüberwachung des Auftraggebers spätestens wöchentlich zu übergeben. Hierin sind Datum, Eckdaten zur Witterung, Anzahl am Bau tätiger Mitarbeiter, Arbeitszeiten, ausgeführte Tätigkeiten, Eingang von Baustoffen, -teilen, Einsatz von Geräten, besondere Vorkommnisse, ggf. Anordnungen der Objektüberwachung und für die Arbeiten relevante Ereignisse durch den AN aufzuführen.
15. Ausführungsunterlagen
☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen in …- facher Ausführung zur Verfügung gestellt.
☒ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen.
☐ Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektserver zum Datenaustausch bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektserver.
Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über den Projektserver digital als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen.
Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload auf den Projektserver.
☒ Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle in der aktuellsten Fassung/ mit aktuellem Index zur Verfügung gehalten werden.
16. Elektronische Rechnungsstellung
☒ Eine elektronische Rechnungsstellung ist nicht zulässig.
☐ Elektronische Rechnungsstellung ist auf Wunsch des AN zulässig.
☐ Die Rechnungen sind elektronisch zu stellen.
☐ Bei elektronischer Rechnungsstellung sind folgende Regelungen zu beachten:
17. Aufmaßunterlagen
☐ Die Aufmaßunterlagen sind im gültigen GAEB Format vorzulegen.