Ax Vergaberecht

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Ein Ausschluss eines Angebots wegen der Nichterfüllung von Anforderungen an die Eignung setzt voraus, dass diese Anforderungen im Vergabeverfahren wirksam aufgestellt wurden

von Thomas Ax

Eignungskriterien sind, gemäß § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung aufzuführen. Ein Bieter muss in der Lage sein, unmittelbar anhand der Angaben in der Auftragsbekanntmachung entscheiden zu können, ob er sich an der Ausschreibung beteiligen kann und will (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. April 2022, Verg 25/21, und vom 11. Juli 2018, Verg 24/18). Ein Link in der Auftragsbekanntmachung, durch den am Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken direkt zu den Eignungsanforderungen gelangen können, ist hierfür ausreichend (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Juni 2022, Verg 19/22; vom 28. Juni 2023, Verg 44/22 m.w.N.).