Ax Vergaberecht

Unsere Rahmenvereinbarung für vergaberechtliche Rechtsberatungsleistungen

Zwischen

und

wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand – nachfolgend „Auftraggeber“ – – nachfolgend „Auftragnehmer“ – Gegenstand der Vertragsleistung des Auftragnehmers ist die fortlaufende rechtliche Beratung des Auf traggebers und die Erstellung von Gutachten sowie die Erteilung schriftlicher und mündlicher Auskünfte in den in § 3 Abs. 2 dieses Vertrags aufgeführten Rechtsgebieten.

§ 2 Vertragsbestandteile (1) Der Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ergibt sich aus die sem Vertrag einschließlich der nachfolgend aufgeführten — hier nicht gesondert beigefügten, aber den Parteien vorliegenden — Anlagen. Ergänzende oder abweichende mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen worden. Etwaige Widersprüche der Vertragsbestandteile sind im Wege der Auslegung aufzulösen. Sollten dennoch Widersprüche verbleiben, soll die speziellere Bestimmung Vorrang vor der allgemeineren haben. Ergibt sich auch dann keine Geltungsreihenfolge, soll die jüngere Bestimmung Vorrang vor der älteren haben. Folgende Anlagen werden Vertragsbestand teil: 1. Honorarangebot (bei einem Zuschlag auf das Erstangebot dieses, bei einem Zuschlag auf ein f inales Angebot letzteres) 2. Zuschlagsschreiben 3. Vergabeunterlagen mit a) Anlage A 1. Leitfaden und Bewerbungsbedingungen b) Anlage A 2. Eignungskriterien c) Anlage A 3. Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb d) Anlage A 4. Zuschlagskriterien e) Anlage B 1. Leistungsbeschreibung f) Anlage C 1. Teilnahmeantrag g) Anlage C 2. Angaben zu Bieter, Bietergemeinschaft, Unterbeauftragung h) Anlage C 3. Erklärungen zur Tariftreue i) j) Anlage C 4. Eignung Anlage C 6. Bietererklärung KMU k) Anlage D 1. Angebotsschreiben l) Anlage D 2. Preisblatt m) Schriftliches Präsentation n) ggf. noch nachgereichte Unterlagen 4. Bekanntmachung (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder andere von dieser Rahmenvereinba rung abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und somit nicht Vertragsbestand teil.

§ 3 Leistungserbringung und besondere Leistungen Die Mitwirkung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren wird gesondert be auftragt und nach den gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Ein Anspruch auf eine solche Beauftragung besteht jedoch nicht.

§ 4 Vergütung (1) Als Leistungsumfang für die laufende Rechtsberatung wird von ein Mindestzeitaufwand von … zb 4 Be ratungstagen zu jeweils … zB 8 Stunden je Kalendermonat angenommen. Der Auftraggeber ist nicht ver pflichtet diese Stundenzahl monatlich tatsächlich zu beauftragen. (2) Das Stundenhonorar beträgt hinsichtlich Beratungsleistungen auf dem Rechtsgebiet • Vergaberecht ______ EUR / Stunde. Alle vorgenannten Stundensetzte verstehen sich als Nettopreise und werden zzgl. der jeweils gül t igen gesetzlichen Mehrwertsteuer geschuldet. (3) Neben den in Absatz 1 vereinbarten Stundensätzen sind durch den Auftraggeber die Auslagen zu erstatten, die nach dem RVG gesondert in Rechnung zu stellen sind. (4) Reise und Wartezeiten werden mit der Hälfte des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Tages- und Abwesenheitsgelder nach Ziffer 7005 RVG sind durch den Stundensatz für Reise- und Warte zeiten abgegolten. (5) Ein monatliches Pauschalhonorar, unabhängig von tatsächlich durch Auftragnehmer abgerufenen Stunden wird nicht gezahlt. Werden die nach Abs. 1 Satz 1 vereinbarten Beratungsstunden durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, entfallen diese mit Ablauf des Monats. Eine Über tragung in die Folgemonate erfolgt nicht. (6) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn in einem Monat insgesamt bereits … zB 32 Beratungsstunden (= … zB 4 Beratungstage) abgerufen wurden. Er darf mit einem neuen Auf trag erst beginnen, wenn ihm auf Grund seines Hinweises eine Leistungserbringung explizit durch den Vorstand des Auftraggebers erlaubt wurde. Sobald der abgerufene Leistungsumfang in einem Monat … zB 28 Stunden (= … zB 3,5 Beratungstage) erreicht, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber dar über unaufgefordert zu informieren.

§ 5 Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Die Aufträge werden nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung und unter Berücksich t igung der aktuellen Rechtsprechung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich nach Rück sprache mit dem Auftraggeber zur Durchführung der Aufträge sachverständiger Personen zu be dienen. (2) Mit einem Einzelauftrag werden die konkreten Leistungspflichten der Vertragsparteien begründet und in Bezug auf Art, Umfang, Zeit sowie Fristen für die jeweilige Leistung konkretisiert. Die Leis tungserbringung kann entsprechend vorheriger Vereinbarung schriftlich (E-Mail) oder mündlich (Telefonie, Videokonferenz) erbracht werden. Hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Tätig keit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. (3) Der Auftragnehmer ist während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet, die vertraglich festge legte Leistung auf Abruf zu erbringen. (4) Die Zeit der Tätigkeit für den Auftraggeber ist nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen zu ge stalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber umgehend über Verzögerungen hin sichtlich vereinbarter Fristen bei der Leistungserbringung zu unterrichten. (5) Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgt auf elektronischem Weg jeweils mittels eines durch den Auftraggeber unterzeichneten Auftragsschreibens. (6) Der Auftragnehmer hat den Auftrag nach Eingang zu prüfen und eventuell fehlende Dokumente oder Information beim Auftraggeber anzufragen. Eine erste Antwort (Ersteinschätzung, Anfrage von weiteren Dokumenten bzw. Informationen) auf die Anfrage des Auftraggebers hat spätestens nach 3 Werktagen zu erfolgen. (7) Die Berücksichtigung des ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinba rung im Einzelfall. (8) Der Auftragnehmer hat spätestens zu Beginn der Beauftragung einen zentralen Ansprechpartner zu benennen, welcher die Anliegen des Auftraggebers entgegennimmt. Hierbei kann es sich um Rechtsanwaltsfachangestellte oder ähnlich qualifiziertes Personal handeln. Aufgabe dieses An sprechpartners soll es sein, das Anliegen strukturiert zu erfassen, auf eventuell fehlende Unterla gen hinzuweisen und das Anliegen an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzuleiten. Der An sprechpartner soll telefonisch wochentäglich von … zB 9-16 Uhr erreichbar sein. (9) Die zentralen Ansprechpartner für Abwicklung einzelner Beauftragungen sind: …

§ 6 Zahlung (1) Rechnungen sind vom Auftragnehmer so aufzustellen, dass sich aus ihnen zu jeder Rechnungspo sition der jeweilige Einzelauftrag mit kurzer Umschreibung der Tätigkeit sowie die darauf geleiste ten Stunden ergibt. Es ist ein Bezug zu diesem Rahmenvertrag anzugeben. Den Rechnungen sind unterschriebene Leistungsnachweise beizufügen. (2) Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. (3) Ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist zurückzuerstatten. Die Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Ein Erstattungsanspruch ist nach Anzeige gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, so ist der Erstattungsbetrag nach § 288 BGB zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben davon unberührt.

§ 7 Aufklärungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Auf forderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt wer den und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Tätigkeit des Auftragnehmers von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Um stände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unter lagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Auftragnehmer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

§ 8 Verschwiegenheit, Verwahrungspflicht, Datenschutz (1) Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm in Zu sammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftragnehmer bekannt werden, Stillschweigen zu be wahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindun gen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Recht und Pflicht zur Verschwiegenheit bestehen nach Beendigung des Mandates fort. (2) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers (u.a. Verträge, Gutachten) an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auf tragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einem bestimmten Dritten ergibt. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers zu Werbezwecken ist unzulässig. (3) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten, Urkunden und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen/Akten erlischt … zB 36 Monate nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung. (4) Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweck bestimmung des Auftraggebers selbst oder durch seine Mitarbeiter zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Fall der Verarbeitung der Daten durch Dritte hat der Auftragnehmer diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten und die Schweigepflicht der Dritten durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch Vereinbarung von Vertragsstrafen zugunsten des Auf traggebers, sicherzustellen. (5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ende des Vertragsverhältnis laufende Vorgänge auf einen Nachfolger des Auftragnehmers zu übertragen.

§ 9 Vertragsdauer (1) Diese Rahmenvereinbarung beginnt am ______________. Sie hat eine Laufzeit von 12 Monaten und endet somit am _____________. (2) Zum Ende der Laufzeit kann diese Rahmenvereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen um 12 Monate verlängert werden. Diese Verlängerungsoption kann maximal … zB 3-mal ausgeübt werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer den Verlängerungswunsch spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mit. (3) Diese Rahmenvereinbarung endet mit dem Erreichen der Höchstmenge ohne das es einer Kündi gung bedarf. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt für die Laufzeit nach Absatz 1 inklusive aller möglichen Verlängerung gemäß Absatz 2 2.150 Stunden. (4) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, wenn 80% der Höchstmenge erreicht sind sowie das Erreichen der Höchstmenge. (5) Sollte die Laufzeit eines Einzelauftrags die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern, so gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung für diesen Einzelauftrag bis zu dessen Erfüllung fort. Dies gilt nicht, wenn die Rahmenvereinbarung gekündigt worden ist.

§ 10 Haftung, Versicherung und Haftungsbegrenzung (1) Die Haftung des Auftragnehmers ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Vertragsbeginn über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.500.000 EUR je Versicherungsfall zu verfügen und diese wäh rend der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die genannte Mindestdeckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert zur Verfügung stehen. (3) Eine Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden aus diesem Vertrag wird auf einen Betrag von 2.500.000,00 EUR begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schä den wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. (4) Auf Wunsch des Auftraggebers hin kann in Einzelfällen durch den Abschluss einer ergänzenden Haftpflichtversicherung die Haftungshöchstsumme auf Kosten des Auftraggebers nach Bedarf er höht werden. Dies erfolgt nur nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch den Auftrag geber und erfordert eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung.

§ 11 Unterauftragnehmer (1) Der Auftragnehmer erbringt die ihm übertragenen Leistungen in eigener Person oder durch fest angestellte seines Büros. Es sind die vom Auftragnehmer in der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation benannten Berufsträger zur Vertragsausführung einzusetzen. Ein Wech sel der benannten Berufsträger ist auch vor dem tatsächlichen Beginn der Vertragsdurchführung nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet und nur möglich, wenn die Qualifikation des Er satzpersonals gleichwertig ist. (2) Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist nur nach schriftlicher Einwilligung durch den Auftragge ber und im Einzelfall zulässig.

§ 12 Anwendbares Recht, Ort der Leistung (1) Für die Aufträge, ihre Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

§ 13 Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand ist … (2) Stillschweigende oder mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Ver trages, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig un wirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung ver pflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirt schaftlich am Nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.