Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertragswerk und ist seit über 90 Jahren der Musterbauvertrag für die öffentliche Hand. Der öffentliche Auftraggeber schreibt seine Verträge weiterhin auf Basis der VOB/B aus. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Hinzu kommen richtungsändernde Urteile des BGH, die der bisherigen Praxis ein Ende setzen. Sei es hinsichtlich der Mängelrechte vor der Abnahme, der Kalkulation von Nachträgen oder den Anforderungen an die Darstellung von Bauzeitenansprüchen.
INTENSIVSCHULUNG – Typische Fehler bei der Abwicklung von VOB/B-Verträgen erkennen und vermeiden
INTENSIVSCHULUNG – Typische Fehler bei der Abwicklung von VOB/B-Verträgen erkennen und vermeiden
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Intensivschulungsleiter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Ax
Termin:
16.4. 9 Uhr
Dauer jeweils 90 min, plus 30 min Diskussion.
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Mit anspruchsvoller PowerPoint, die reingeht.
Teilnehmerzahl (Gruppe) bis 10 Personen.
Preis 400 Euro zzgl MWSt.. für die Gruppe als Teams/ in Präsenz. In Präsenz zzgl Reisekosten.