Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

INNOVATION 2025: Interessenbekundungsverfahren zum Neubau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung

vorgestellt von Thomas Ax

In einem gekoppelten Interessenbekundungsverfahren wird ein Investor und damit Bauherr und Betreiber für die KiTa Musterstadt als sog. Paket ausgeschrieben. Das gesamte Investitionsvorhaben (Planung, Erschließung, Bau, Ausstattung und Außengestaltung) erfolgt in eigener Verantwortung und auf Kosten des späteren Betreibers. Die Stadt Musterstadt übernimmt keine Kosten. Die Bauunterhaltung und die Unterhaltung der baulichen und technischen Anlagen sowie der Außenanlagen erfolgen durch den Träger unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Grundstück für die Kindertageseinrichtung wird dem Investor im Erbbaurecht über die Laufzeit über die Betriebsdauer überlassen.

Kommunalpolitisches Ziel ist beim weiteren Platzausbau den Grundsatz der Subsidiarität zu berücksichtigen und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Profilwahl zu stärken; die Trägerlandschaft soll eine weitere Ausdifferenzierung erfahren. Dabei strebt Musterstadt eine neue Vorgehensweise an: in einem gekoppelten Interessenbekundungsverfahren wird ein Investor und damit Bauherr und Betreiber für die KiTa Musterstadt als sog. Paket ausgeschrieben. Das gesamte Investitionsvorhaben (Planung, Erschließung, Bau, Ausstattung und Außengestaltung) erfolgt in eigener Verantwortung und auf Kosten des späteren Betreibers. Die Stadt Musterstadt übernimmt keine Kosten. Die Bauunterhaltung und die Unterhaltung der baulichen und technischen Anlagen sowie der Außenanlagen erfolgen durch den Träger unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Grundstück für die Kindertageseinrichtung wird dem Investor im Erbbaurecht über die Laufzeit über die Betriebsdauer überlassen.

Vorgesehen ist ein Betreiben der Kindertageseinrichtung nach der gesetzlichen Anforderung, über eine Laufzeit von 20 Jahren. An diesem Verfahren können sich alle Träger der freien Jugendhilfe beteiligen, welche die unten genannten Kindertageseinrichtung bauen und betreiben wollen. Denkbar ist auch, dass eine Investorin oder ein Investor die Kindertageseinrichtung errichtet und dann an einen Träger vermietet, d.h. alternativ können sich Investorinnen bzw. Bauträger und Bauherren zusammen mit Trägern der freien Jugendhilfe als Tandem beteiligen. Bei diesem Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach VgV oder VOB. Das Verfahren ist für mögliche Interessenten/innen sowie für die Stadt Musterstadt unverbindlich.

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