Ax Vergaberecht

Ihr Fahrradleasing in unseren versierten Händen

Die Grundkonzeption des Fahrradleasings

Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ermöglicht es, dass Beschäftigte und Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren, künftige monatliche Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern sowie leasingfähigen Zubehörs umzuwandeln. Für die Zeit der Entgeltumwandlung überlässt der Arbeitgeber als Leasingnehmer der/dem Beschäftigten das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung; aus der Überlassungsvereinbarung müssen sich die Regelungen zum Überlassungsgegenstand und dessen Nutzung, sowie die Rechte und Pflichten der/des Beschäftigten ergeben.

Zu diesem Zweck schließt die Kommune eine Rahmenvereinbarung mit einem Fahrradleasing-Anbieter ab. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ist regelmäßig ein vergaberechtspflichtiger Vorgang. Als Rahmenverträge im vergaberechtlichen Sinne werden Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen verstanden, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Kommune nach Bedarf für die jeweiligen Beschäftigten der Kommune Einzelaufträge bei dem Fahrradleasing-Anbieter abrufen.

Diese beiden vorgenannten Vertragsverhältnisse – die Rahmenvereinbarung zum einen und der jeweilige Einzel-Leasingvertrag zum anderen – sind voneinander zu unterscheiden. Hinzu kommt die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvereinbarung5 zwischen Kommune und ihrer/ihrem Beschäftigten.

Die Kommune ist als Gebietskörperschaft regelmäßig öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Die Rahmenvereinbarung mit dem Fahrradleasing-Anbieter muss die Kommune deshalb unter Beachtung des Vergaberechts abschließen.

Wir kümmern uns.

Was wir für Sie gerne erledigen:

1.0 Vergaberechtsregime bestimmen

1.1. Art der Leistung bestimmen ☐

1.2. Auftragswert schätzen ☐

1.3. Anwendbares Vergaberechtsregime ableiten ☐

2.0 Vergabeverfahren konzipieren

2.1. Verfahrensart wählen

2.2. Aufteilung in Lose

2.3. Festlegung Eignungskriterien

2.4. Festlegung Zuschlagskriterien

2.5. Festlegung mit dem Angebot einzureichender Unterlagen

2.6. Zeitplan Vergabeverfahren

3. Vergabeunterlagen zusammenstellen

3.1. Leistungsbeschreibung mit Vorgaben für Rahmenvertrag und Einzel-Leasingverträge

3.2. Preisblatt

3.3. Formulare für Vergabeverfahren

4.0 Bekanntmachung vorbereiten

4.1. Projektraum auf Vergabeplattform einrichten

4.2. Bekanntmachungsformular befüllen

4.3. Vergabeunterlagen hochladen

4.4. Bekanntmachung des Verfahrens vornehmen

5.0 Vergabeverfahren durchführen

5.1. Angebote öffnen

5.2. Angebote werten

5.3. Beschlussfassung des zuständigen Gremiums / Entscheidungsträgers über geplante Zuschlagserteilung

5.4. Gewerbezentralregisterauskunft einholen

5.5. Vorabinformation i. S. v. § 134 GWB

5.6. Zuschlag erteilen

6.0 Abschluss des Vergabeverfahrens

6.1. Bekanntmachung der erfolgten Auftragsvergabe

6.2. Dokumentation des Vergabeverfahrens finalisieren

6.3. Statistikmeldung

Beispielhaft könnten sich die Zuschlagskriterien wie folgt gestalten (Prüfung und Festlegung der Kriterien und ihrer Gewichtung im Einzelfall erforderlich):

Wir legen für die einzelnen Unterkriterien / Unter-Unterkriterien fest, wofür der Bieter wieviel Punkte erreicht. Wir wählen zunächst eine Punkteskala (bspw. 0 bis 5 Punkte für jedes Zuschlagskriterium / Unterkriterium / Unter-Unterkriterium oder 0 bis 10 Punkte); idealerweise sollte diese Punkteskala für alle Zuschlagskriterien gleich sein, also jedes Zuschlagskriterium bspw. mit 0 bis 5 Punkten bewertet werden, ebenso jedes Unterkriterium innerhalb des Zuschlagskriteriums usw.

Wenn die Punkteskala bspw. 0 bis 5 Punkte lautet, legen wir für das Kriterium „Kundendienst und Hotline“ in den Vergabeunterlagen (und damit für die Bieter transparent) fest, in welchem Fall ein Bieter 5 Punkte erhält, in welchem Fall 4 Punkte usw. oder formulieren Sie mindestens abstrakt, worauf es bei dem Kriterium „Kundendienst und Hotline“ besonders ankommt. Wir machen den Erwartungshorizont für die Bieter transparent. Sind diese Maßstäbe für die Wertung vorab festgelegt, lassen sich später auch die Angebote einfacher auswerten.

 

Mit dem Angebot einzureichen

Wir geben den Bietern vor, welche Unterlagen sie mit dem Angebot einzureichen haben.

 

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