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CORONA-Vergabeverfahrenserleichterungen – Vorübergehende Vorgaben für Beschaffungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Europäische Kommission: Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der COVID-19-Krise

Die Bundesregierung hat am 08.07.2020 Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen (BAnz AT 13.07.2020 B2).

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat sich insbesondere zu den Möglichkeiten eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit Rundschreiben vom 19.03.2020 geäußert, sowie speziell zum Umgang mit Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen mit Rundschreiben vom 04.11.2020

Mit Erlass vom 20.04.2020 (nebst erläuterndem Rundschreiben) hat das Bundesbauministerium (BMI) für seinen Geschäftsbereich befristet die Wertgrenze zur Durchführung der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb angehoben.

Mit Rundschreiben vom 23.03.2020 hat das BMI Hinweise zu einigen bauvertraglichen Fragen gegeben, die sich im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stellen. Mit einem weiteren Erlass vom 17.06.2020 hat es sich zum „Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes“ für den Bundeshochbau geäußert.

Weitere Hinweise zu Bauvergaben hat das BMI im Schreiben vom 27.03.2020 gegeben, mit einer Anlage zu Hinweisen im Umgang mit Bauablaufstörungen.

Das BMI hat außerdem eine Ergänzung der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen mit Erleichterungen für den Fall, dass Nachweise derzeit nicht beschafft werden können, veröffentlicht.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat Erlasse für den Bereich der Bundesfernstraßen und für den Bereich Wasser- und Schifffahrt bekanntgegeben. Weiter hat sich das BVMI BMVI) hat sich im Erlass vom 22.06.2020 zur Erstattung von COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten im Bundesfernstraßenbau geäußert und mit Erlass vom 23.06.2020 zum Umgang mit solchen Kosten im Bundeswasserstrassenbau.

Das Bundesverteidigungsministerium hat mit Erlass vom 23.04.2020 Hinweise zum vertraglichen und vergaberechtlichen Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie gegeben.

Im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Länder Vereinfachungen bei der Beschaffung von Leistungen ermöglicht oder Hinweise erteilt:

Baden-Württemberg mit der VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20. August 2020, – Az.: 64-4460.0/433 –

Bayern mit Verwaltungsvorschrift vom 25.03.2020 für den staatlichen Bereich, Schreiben zur Erhöhung und Harmonisierung der Wertgrenzen vom 26.03.2020 für den kommunalen Bereich, sowie Schreiben vom 08.04.2020

Berlin mit Rundschreiben SenWiEnBe II D Nr. 03/2020 vom 01.04.2020 zur eVergabe bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte, und mit Rundschreiben vom 15.04.2020

Bremen mit Gesetz zur Erleichterung von Investitionen vom 22.09.2020 und mit Rundschreiben 04/2020 zum Umgang mit der Corona-Pandemie

Hamburg mit Änderungen des Vergaberechts gemäß Schreiben vom 20.03.2020,

Hessen mit Hinweisen zum „Umgang mit Vergabeverfahren und Bauausführung im Rahmen der Corona-Pandemie“ vom 30.03.2020 und – nur zu Submissionsterminen – mit Erlass vom 14.04.2020,

Mecklenburg-Vorpommern mit Erlass vom 14.04.2020

Niedersachsen hat mit Ausführungsbestimmung vom 18.03.2020 (aktueller Hinweis: verlängert bis 31.12.2020) die Vergabe von Liefer- und Dienstleitungsaufträgen im Wege der Verhandlungsvergabe nach UVgO angesprochen, mit Rundschreiben vom 19.03.2020 Hinweise für Kommunen veröffentlicht (Ziff. 3 betrifft Beschaffungen) und mit Schreiben vom 20.03.2020 die Wertgrenze für den Direktauftrag gemäß § 14 UVgO angehoben sowie weitere Regelungen – einschließlich besonderer Vorschriften aufgrund der COVID-19-Pandemie für Aufträge über Bauleistungen – in der Niedersächsichen Wertgrenzenverordnung vom 03.04.2020.

Nordrhein-Westfalen: mit emeinsamer Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 27.03.2020 (aktueller Hinweis: verlängert bis 31.12.2020) und mit Hinweisen zu aktuellen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit Vergaben durch kommunale Auftraggeber vom 14.04.2020 und Runderlass vom 27.04.2020 zur Beschleunigung von Investitionen für die Beschaffung von Bauleistungen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen

Rheinland-Pfalz mit Rundschreiben vom 20.03.2020 und mit Rundschreiben „Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz – Vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung“ vom 29.06.2020

Saarland mit Erlass vom 07.04.2020

Sachsen-Anhalt  mit der Auftragswerteverordnung – AwVO vom 13.05.2020 und mit Schreiben vom 30.03.2020
Thüringen mit Schreiben vom 19.03.2020, und mit Erhöhung der Wertgrenzen durch Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 02.04.2020.

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