Ax Vergaberecht

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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch …

1. Bezeichnung der Verarbeitung

Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter des …

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere:
  • Bereitstellung von Vergabeunterlagen
  • Beantwortung von Bieterfragen
  • Abfrage von Überprüfung des Vorliegens von Ausschlusskriterien
  • Abfrage und Überprüfung der Eignung
  • Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
  • Pflege einer Bieterkartei
  • Dokumenten- und Vertragsmanagement
  • Vertragsabwicklung
  • Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
  • Führen sachdienlicher Kommunikation

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b, c und e DSVGO sowie Art. 4 Absatz 1 BayDSG.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden

– Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR

– Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen

– Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen

– Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen

– Sachbearbeiter des …s zur sachdienlichen Kommunikation

6. Übermittlung von personenbezogener Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung beim … gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. § 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bei zum Ende der Laufzeit des Vertrages/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Unterlagen, deren Archivwürdigkeit vom … archiv verneint worden ist, werden gemäß des Einheitsaktenplanes in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatischer Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das … mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.