Folgende Themen sind zu regeln:
I. Vorbemerkung
§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 2 Rechtsgrundlagen
§ 3 Zuständigkeit
II. Vorbereitung der Vergabe
§ 4 Beschaffungsvorgang, Allgemeines
§ 5 Interner Teil des Beschaffungsvorgangs, Bedarfsfeststellung und Leistungsbeschreibung
§ 6 Externer Teil des Beschaffungsvorgangs
§ 7 Geringwertige Aufträge
III. Aufträge unterhalb der europäischen Schwellenwerte
§ 8 Im Bereich UVgO
§ 9 Im Bereich der VOB/A 1. Abschnitt
IV. Aufträge oberhalb der europäischen Schwellenwerte
§ 10 Bauaufträge (VOB/A 2. Abschnitt)
§ 11 Liefer- und Dienstleistungsaufträge, freiberufliche Leistungen (VgV)
V. Grundsätze der Vergabe
§ 12 Allgemeine Grundsätze
§ 13 Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Korruption
§ 14 Vertraulichkeit in Vergabeangelegenheiten
§ 15 Auftragserweiterungen
VI. Ablauf des Vergabeverfahrens
§ 16 Jahresplanung
§ 17 Bekanntmachung
§ 18 Zuschlagskriterien
§ 19 Vergabeunterlagen
§ 20 Bewerber- und Bieterfragen
§ 21 Rügen und Nachprüfungsverfahren
§ 22 Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 23 (Er-)Öffnung der Angebote
§ 24 Prüfung der Angebote
§ 25 Wertung der Angebote
§ 26 Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche
§ 27 Beteiligung von Ausschüssen und Stadtrat
§ 28 Zuschlagserteilung
VII. Inkrafttreten
Aus dem Inhalt:
…
I.
Vorbemerkung
§ 1
Geltungs- und Anwendungsbereich
(1)
Die Vergabedienstanweisung regelt das Verfahren und die Zuständigkeit für die Vergabe von Bau, Liefer- und Dienstleistungen, sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Geschäftsbereich der Stadt …. Sie gilt für alle Dienst- und Stabsstellen. Die Dienstanweisung ist bei Schul- und Zweckverbänden, in denen die Stadt … Mitglied ist, anzuwenden, soweit
deren Verwaltung durch die Stadt … erledigt wird und der Schul- oder Zweckverband der Anwendung dieser Dienstanweisung zugestimmt hat.
(2)
Die Dienstanweisung gilt ergänzend zu den nachstehenden Rechtsgrundlagen (§ 2) für alle Vergaben, die im gesamten Geschäftsbereich der Stadt … vorgenommen werden.
(3)
Bei der Vergabe von Maßnahmen und Lieferungen, die mit EU-, Bundes-, Landesmitteln oder sonstigen öffentlichen Mitteln gefördert werden, gelten zusätzlich die Bedingungen und Auflagen des jeweiligen Bewilligungsbescheides.
(4)
Zur Sicherstellung einer einheitlichen und rechtssicheren Verfahrensweise im Vergabeverfahren sind die jeweils aktuellen Formblätter
aus dem Vergabehandbuch Bayern (VHB, VHL, VHF) zu verwenden.
(5)
Bei Architekten- und Ingenieurverträgen sind die einschlägigen Vertragsmuster und das „Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV- KOM) bzw. das „Handbuch für Ingenieurverträge und Vergabe nach VOB im kommunalen Tiefbau“ (HIV-KOM) anzuwenden, soweit diese Dienstanweisung nichts anders bestimmt.
…
II.
Vorbereitung der Vergabe
§ 4
Beschaffungsvorgang, Allgemeines
(1)
Grundsätzlich unterteilt sich jeder Beschaffungsvorgang der Stadt … in einen internen und einen externen Teil. Der interne Teil besteht im Wesentlichen aus der Festlegung des Bedarfs. Hierfür sind die Fachabteilungen zuständig. Mit der Übergabe der Leistungsbeschreibung an die Vergabestelle beginnt der externe Teil des Beschaffungsvorgangs und damit die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabestelle.
(2)
Bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer bei Liefer- und Dienstleistungen und von 5.000 € ohne Umsatzsteuer bei Bauleistungen ist ein Direktauftrag unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig.
(3)
Gleiches gilt für freiberufliche Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Gesamtwert bis 10.000 € ohne Umsatzsteuer.
(4)
Aufträge dürfen nicht geteilt werden, um die festgelegten Wertgrenzen zu umgehen (Stückelungsverbot).
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§ 9
Im Bereich der VOB/A 1. Abschnitt
(1)
Bis zu den nachfolgenden Wertgrenzen ohne Umsatzsteuer kann eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden:
(2)
Um im Vergabeverfahren Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten und die Manipulationsgefahr zu minimieren, sind bei der Beschränkten Ausschreibung sowohl von Bauleistungen als auch von Liefer- und Dienstleistungen, folgende Maßnahmen erforderlich:
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