vorgestellt von Thomas Ax
In der jüngeren Vergangenheit ist es in Deutschland, aber auch weltweit, zu Anschlägen und Bedrohungen für öffentliche Veranstaltungen gekommen. Sicherheitsvorkehrungen wurden daraufhin überprüft und überarbeitet, immer mit dem Ziel, die Besuchersicherheit weiter zu verbessern.
Beschafft werden Zufahrtssperren: mobile Sperren mit manuell klappbarem Segment und mobile Sperren ohne manuell klappbares Segment (starr), jeweils mit Zertifizierung nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen:
Los 1 = mobile Sperren mit manuell klappbarem Segment laut Leistungsbeschreibung.
Los 2 = mobile Sperren ohne manuell klappbares Segment laut Leistungsbeschreibung.
Auf die Lose kann einzeln geboten werden.
Dem Angebot sind Nachweise über die Zertifizierung und technische Beschreibungen mit Maßen, wie in den Losen angegeben, beizufügen.
Der Bieter gibt die vollständigen Lieferkosten und die Kosten für die Unterweisung von 10 Personen an.
Es muss eine uneingeschränkte Garantie von mindestens 2 Jahren ab dem Tag der mängelfreien Abnahme gewährt werden.
Wir schlagen bspw folgende Leistungsbeschreibung vor:
Los 1
Mobile Zufahrtssperren
Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen als Einzelelement nach den bei der Angebotsabgabe aktuellen Normen ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 zertifiziert sein. Dem Angebot sind entsprechende Nachweise über die Erfüllung der Zertifizierungen beizufügen.
Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditierten Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 entsprechen.
Einzelelemente und Gesamtsystem
Bei dem zu liefernden Zu- und Durchfahrtsschutz soll es sich um ein mobiles, ortveränderliches System handeln.
Der zu liefernde Zu- und Durchfahrtsschutz soll aus mehreren Einzelelementen bestehen. Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss als Einzelelement nutzbar sein oder als System, also in Verbindung mehrerer Einzelelemente.
Zur Nutzung als System müssen die Einzelelemente untereinander fest verbindbar sein. Die Verbindung muss dabei an beiden Seiten der Einzelelemente möglich sein (Verbinder also links und rechts am Einzelelement).
Das entsprechende Verbindungsmaterial (eine Verbindung pro Einzelelement) muss im Lieferumfang enthalten sein.
Es sind zusätzlich Sätze Seiten- bzw. Rampenelemente erforderlich.
Zu- und Abfahrtsrampen
Jedes Einzelelement muss mit fest verbauten Zu- und Abfahrtsrampen ausgestattet sein, welche eine Überfahrt der Sperre auch für Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit und für längere Fahrzeuge sowie für Rollstuhlfahrer ermöglichen.
Maße
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente.
Schutzwirkung
Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand (Zufahrtsschutz aktiv) einen definierten Lkw mit definierter Geschwindigkeit km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen definierten Wert nicht überschreiten. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der Lkw nicht mehr fahrtauglich sein.
Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz
Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf den Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder anderen ortsfesten Einrichtungen darf nicht erforderlich sein.
Weiterhin muss gewährleistet werden, dass die Auflagefläche (Verbindungsfläche zwischen Sperrelement und Boden) so konstruiert ist, dass bei der regelmäßigen Überfahrt mit schweren Lkw keine Schäden am Boden der Aufstellfläche entstehen.
Der Zu- und Durchfahrtsschutz hat über manuell umklappbare Sperrelemente zu verfügen, die sich mit geringem Kraftaufwand von einer einzelnen Person bedienen lassen.
Der Betrieb des Zu- und Durchfahrtsschutzes muss ohne den permanenten Einsatz von Personal (Bewachung, Beaufsichtigung) möglich sein. Dazu muss der Zu- und Durchfahrtsschutz über einen Manipulationsschutz verfügen, sodass eine Manipulation der Schutzfunktion ohne entsprechende Berechtigung nicht möglich ist. Die Manipulationssicherheit muss sowohl im aktivierten als auch im deaktivierten Zustand gewährleistet werden. Die Manipulationssicherheit wird dadurch erreicht, dass die Schutzeinrichtung des Zu- und Durchfahrtsschutzes mit einem Schloss (Zylinderschloss oder Vorhängeschloss) gesichert wird. Die Manipulationsklasse 2 nach DIN SPEC 91414-1 muss erfüllt werden.
Überfahrbarkeit
Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss im deaktivierten / nicht aktiven Modus eine Überfahrbarkeit für Pkw und Lkw aufweisen. Bei der Überfahrbarkeit wird davon ausgegangen, dass Pkw, Pkw mit Anhänger und Lkw mit langsamer Geschwindigkeit über den Zu- und Durchfahrtsschutz hinwegfahren. Bei dieser Überfahrt ist zu gewährleisten, dass das Einzelelement oder das System seine Lage nicht verändert (kein Verschieben auf dem Boden).
Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer)
Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass auch im aktiven Zustand eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. Diese Anforderung gilt sowohl bei der Nutzung als Einzelmodul als auch bei Verbindung der Einzelmodule zu einem System.
Bei Verbindung von Einzelmodulen zu einem System müssen sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss zwischen den Einzelmodulen eine Fluchtwegebreite von mind. 1,20 m bestehen. Die Fluchtwegbreite bezieht sich dabei auf Module im aktiven Zustand.
Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen
Es dürfen keine gebrauchten oder bereits benutzten Einzelelemente / Systeme angeboten werden. Dies gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Komponenten und Zubehör. Durch den Auftragnehmer sind ausschließlich Neuteile zu liefern.
Nachweise / Zertifizierungen
Dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen:
Los 2
Mobile Zufahrtssperren
Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen mindestens eine Zertifizierung nach den bei der Angebotsabgabe aktuellen Normen ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 haben. Dem Angebot sind entsprechende Nachweise über die Erfüllung der Zertifizierungen beizufügen.
Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditierten Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 entsprechen.
Einzelelemente
Bei dem zu liefernden Zu- und Durchfahrtsschutz soll es sich um ein mobiles, ortveränderliches System handeln.
Der zu liefernde Zu- und Durchfahrtsschutz soll aus mehreren Einzelelementen bestehen.
Maße
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente.
Schutzwirkung
Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand (Zufahrtsschutz aktiv) einen definierten Lkw mit definierter Geschwindigkeit km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen definierten Wert nicht überschreiten. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der Lkw nicht mehr fahrtauglich sein.
Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz
Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf den Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder anderen ortsfesten Einrichtungen darf nicht erforderlich sein. Ein kurzfristiges Öffnen der Sperre ist nicht vorgesehen.
Der Betrieb des Zu- und Durchfahrtsschutzes muss ohne den permanenten Einsatz von Personal (Bewachung, Beaufsichtigung) möglich sein. Die Elemente dürfen nicht ohne weiteres Hilfsmittel umgestoßen oder verrückt werden können. Die Manipulationsklasse 2 nach DIN SPEC 91414-1 muss erfüllt werden.
Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer)
Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist.
Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als System müssen sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss zwischen den Einzelmodulen eine Fluchtwegebreite von mind. 1,20 m bestehen können.
Nachweise / Zertifizierungen
Dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen:
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