Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

Angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

von Thomas Ax

Der öffentliche Auftraggeber hat seine Beschaffungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen.
Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und die damit verbundenen Risikoverteilungen zu berücksichtigen. Finanzielle Vor- und Nachteile einzelner Modelle sind vorab zu klären.

Die Pflicht zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ergibt sich aus den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind notwendig, um die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln zu erzielen. Für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind die nach den Erfordernissen des Einzelfalles einfachsten und am wenigsten aufwendigen Methoden anzuwenden.

Existieren zu einer Maßnahme alternative Finanzierungsarten (Kauf/Miete), sind diese in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einzubeziehen.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist in ihren wesentlichsten Punkten schriftlich festzuhalten; ein prüfbarer Nachweis muss sichergestellt sein. Entsprechend dem Realisierungsablauf einzelner Maßnahmen sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen: In der Planungs- und in der Entscheidungsphase, also zur Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme, bei mehrjährigen Maßnahmen während der Durchführung im Sinne einer begleitenden Kontrolle (Plan/Ist-Vergleich) und ggf. bei Anpassung oder Optimierung der Maßnahme sowie nach deren Abschluss als Erfolgskontrolle.

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