von Thomas Ax
Aktuell gibt es in Städten und Gemeinden Diskussionen über Bäderschließungen oder den Erhalt von Bädern. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, ihre Finanzlage durch Schließung von Schwimmbädern oder deren Umwandlung in kommerzielle Freizeit- oder Spaßbäder zu sanieren oder dies bereits getan haben. Dass der Betrieb der öffentlicher Schwimmbäder häufig defizitär ist und die allgemeine Finanznot die Kommunen zu einer eingehenden Aufgabenkritik zwingt, darf nicht dazu verleiten anzunehmen, dass das Vorhalten von Schwimmbädern nicht als öffentliche Aufgabe zu qualifizieren ist. Es handelt sich um die Infrastruktur, die es den Schulen ermöglicht, den in den Lehrplänen vorgesehenen Schwimmunterricht durchzuführen. Darüber hinaus dienen die kommunalen Schwimmbäder der allgemeinen körperlichen Ertüchtigung und damit letztlich der Gesundheitsförderung der Bevölkerung sowie der Jugendarbeit. Weiterhin werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Region mit dem Angebot eines Schwimmbades auch fremdenverkehrswirtschaftliche Ziele verfolgt. Die Diskussion über den bedarfsgerechten Erhalt oder die Weiterentwicklung der Schwimmbäder ist kreativ und innovativ zu führen.
Ein gutes Schwimmangebot ist ein wichtiger Standortvorteil für eine Stadt oder Gemeinde. Kommerzielle Bäder – zumeist Spaß- und Erlebnis-Bäder- verzeichnen durchaus eine hohe Besucherzahl und dies bei wenig sozialverträglichen Eintrittspreisen. Hier steht aber in der Regel nicht wie bei kommunalen Schwimmbädern die Daseinsvorsorge für eine breite Nutzergruppe im Vordergrund, sondern der Freizeitspaß. Es kann nicht sein, dass die kommerziellen Anbieter Gewinne einstreichen, die Kommunen aber die defizitären Einrichtungen betreiben.
Lösung 1
Kommunen sollten Kombi-Bäder betreiben, die eine echte Alternative zu den Freizeitbädern bieten aber zugleich auch dem Vereins- und Schulsport zur Verfügung stehen können.
Lösung 2.1
Gemeinden sollten im Wege der interkommunalen Kooperation nicht zwei, sondern ein Schwimmbad gemeinsam betreiben und finanzieren und dabei insgesamt das Bad für die Nutzer attraktiver betreiben. Dabei können die Kommunen überlegen, ob ein Neubau unter Berücksichtigung von Energieeffizienzen und einem neuen Nutzungskonzept nicht günstiger als eine Sanierung ist. Der Ersatz durch einen Neubau bietet sich insbesondere dann an, wenn mehrere Altanlagen durch ein Bad ersetzt werden können, das Schul- und Vereinsschwimmen mit freizeit- und „wellness“-Orientierung sinnvoll verbindet.
In 2021 wurde das neue interkommunale Hallenbad in Geretsried für alle Schulen, Vereine und Bürger in Betrieb genommen. Das Hallenbad verfügt insgesamt über 1400m³ Wasser, davon 715m³ im Schwimmerbecken, 520m³ im Springerbecken, 130m³ im Nichtschwimmerbecken und 6m³ Wasser im Planschbecken. Mit einer Fläche von 313 m² (Länge: 25 m, Breite von 12,5 m) lädt das Wettkampf- & Schwimmerbecken in der großen Halle zu ausgiebigen Schwimmeinheiten ein. Abgetrennte Bahnen für Sportschwimmer und Wassertemperaturen von idealen 26 – 28°C sorgen für ein störungsfreies Trainieren. Die Wassertiefe liegt bei 2 m (Hubbboden). Mit einer Fläche von 138 m² (Länge: 12,5 m, Breite: 11 m), einer Tiefe von 3,80 m und Sprunghöhen von 1 und 3 m ist das Springerbecken für alle gedacht, die ein wenig Action wollen. Die Temperaturen in diesem Becken liegen ebenfalls bei idealen 26 – 28°C. Das Nichtschwimmerbecken in der kleinen Badehalle bietet mit 130m3 und einer Temperatur von 30 – 32°C, einer Wassertiefe von 0,80 – 1,25m ideale Voraussetzungen zum Schwimmenlernen sowie Toben und Spielen. 5 Luftsprudelliegen am Beckenrand sowie mehreren Massagedüsen sorgen für Entspannung. Das Kinderplanschbecken ist auf etwa 25m² mit einer Rutsche und Spritzdüsen ausgestattet. Die Wassertemperaturen liegen immer im Bereich von angenehmen 32 – 33°C. Für den Schwimmbad-Besuch stehen Sammel- und Einzelumkleide-kabinen sowie eine behindertengerechte Umkleidekabine zur Verfügung. Die großzügigen Sammelumkleiden verfügen über abschließbare Schränke, eine Einzelumkleidekabine sowie mehrere Wickelkommoden für die jüngsten Gäste. Moderne Haartrockner und große Spiegel stehen im Trockenbereich selbstverständlich zur Verfügung. Bereits beim Bau des Hallenbades wurden zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um das Geretsrieder Hallenbad auch für Gäste mit Handicap attraktiv zu gestalten. Angefangen beim Parken im Parkdeck mit ausreichend breiten Behindertenparkplätzen und barrierefreien Zugängen, führt auch im Hallenbad ein rollstuhlgerechter Zugang in den Nassbereich. Dort erlaubt ein hydraulischer Hebesitz einen bequemen und sicheren Einstieg in das Becken.
Lösung 2.2
Raunheim will die IKZ auf die Bäder ausweiten: Der Betrieb solcher Einrichtungen verläuft im Wesentlichen gleich, weshalb die Aufgabe statt von zwei, auch von einer Kommune übernommen werden kann. In Zukunft soll deshalb das Raunheimer Schwimmbad von Rüsselsheim mit verwaltet werden. Bevor es in Rastatt und Kuppenheim gar kein Schwimmangebot mehr gibt, haben sich die Städte auf eine interkommunale Kooperation geeinigt. IKZ im Schwimmbadbereich praktizieren auch die Gemeinden Jesberg und Bad Zwesten. Per Personalgestellung hat die Gemeinde Bad Zwesten der Gemeinde Jesberg zwei Badeaufsichten für die Saison zur Verfügung gestellt.
Lösung 3
Gemeinden sollten die Kosten eines Schwimmbadbetriebes optimieren. Dies geschieht beispielsweise durch Nutzungsoptimierungen, indem die Auslastung der Bäder kritisch überprüft und die Nutzungszeiten tatsächlich am Bedarf ausgelegt werden.
Lösung 3.1
Gemeinden sollten die Kosten eines Schwimmbadbetriebes optimieren. Optimierung der Personalkosten.
Lösung 3.2
Gemeinden sollten die Kosten eines Schwimmbadbetriebes optimieren. Senkung der Betriebskosten.
Lösung 3.3
Gemeinden sollten die Kosten eines Schwimmbadbetriebes optimieren. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch bauliche Maßnahmen.
Lösung 3.4
Eine weitere Alternative ist, den Betrieb von Hallen- und Freibädern auf Sportvereine, Bürgerinitiativen oder andere Betreibermodelle zu übertragen.
Lösung 4
Modelle der Öffentlich-Privater-Partnerschaften (ÖPP) kommen nach wie vor in Frage.