vorgestellt von Thomas Ax
Aufgabe:
Seitens des Auftraggebers wird die Beschaffung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 auf einem Straßenfahrgestell vorgesehen.
Lösung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäß der beigefügten Vergabeunterlagen erteilt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein detailliertes Bewertungsverfahren für die Vergabeentscheidung vorliegt. Bei den Bietern werden neben Preis-, Garantie-, Liefer- und Skontobedingungen weitere technische und kaufmännische Daten abgefragt. All diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewertungsschema bewertet (siehe Anlage Bewertungskriterien). Die jeweils besten Bieter der Ausschreibung, bei denen eine Vergleichsvorführung entscheidungsrelevant ist, werden zu der Vorführung eingeladen und stellen ihre Produkte vor. Die Besteller bewerten in einem gesonderten „Bewertungsbogen“ die Qualität. Die Kriterien hierfür sind diesem Schreiben beigefügt (siehe „Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots bei Feuerwehrfahrzeugen“). In diesem so genannten Qualitätsbogen werden die Bewertungen der Besteller zu einzelnen Kriterien erfasst. Die Ergebnisse beider Auswertungen werden addiert und führen zu der Vergabeentscheidung. Die Nicht-Teilnahme an der wertungsrelevanten Vorführung zur Qualitätsbegutachtung führt zum Ausschluss eines Bieters/ eines Angebots vom Vergabeverfahren.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei.
Etwaige Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Abweichungen vom Leistungsverzeichnis in beigefügten Katalogen, technische Beschreibungen, EDV-Angeboten, u.ä. werden nicht berücksichtigt, wenn die Abweichungen nicht auf einer besonderen Anlage dokumentiert wurden. Dann ist allein das Leistungsverzeichnis gültig. Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Bei „Vorführ“-Fahrzeugen sind Angaben zum Tag der Erstzulassung und Erstinbetriebnahme, aktueller Kilometerstand und Betriebsstunden sowie der Netto-Neufahrzeugpreis – für Fahrgestell und Aufbau separat – anzugeben. Nebenangebote über Gebraucht- oder Vorführfahrzeuge sind nur zulässig, wenn folgende Angaben eingehalten werden: 1. Maximales Alter ab Erstinbetriebnahme/Erstzulassung: 18 Monate 2. Maximale Laufleistung des Fahrgestells 20.000 km 3. Maximale Betriebsstunden des Fahrzeugs und seiner Aggregate 200 Stunden 4. Sonstige Mindestanforderungen die Bereifung und Lackierung neuwertig sind eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in der Interessenbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Vollmacht des Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben/ausgefüllt sein und ist mit der Interessenbestätigung, dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen. Hierzu ist das Formular Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Gründe zur Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Ordnungsgemäße Eintragung des Unternehmens in ein Register des Herkunftsstaates als Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein. Nachweis durch Ausdruck/Kopie
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Referenzen Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 3 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 36 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist Nachweis durch Eigenerklärung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis, dass zulasten des Bieters keine Korruptionsdelikte vorliegen, keine Ausschlussgründe vorliegen Eigenerklärungen “Korruption” Anlage 2 zu Nr. 3.2 des RdErl. d. Innenministeriums zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien, v. 26.4.2005 – IR 12.02.06 – in der öffentlichen Verwaltung und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung (124_LD) liegt den Vergabeunterlagen bei Mustererklärungen 1 und 3 LTTG, Erklärung nach dem Schwarzarbeitergesetz, Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung über die Betroffenheit LKW Kartell ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen. Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung Bezug zu Russland Ein entsprechendes Formblatt ist der Ausschreibung beigefügt.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertung zu 40 %
Beschreibung: Preis 40 % Die Preise werden mit der doppelten Interpolationsmethode berechnet, d.h. das günstigste Ange-bot bekommt die maximale Punktzahl und ein Angebot mit dem doppelten Preis bekommt 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Für den Preis werden insgesamt maximal 400 Punkte vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 5 %
Beschreibung: Technische Merkmale und Bedingungen 20% – davon Garantie Aufbau 5 % – davon Liefertermin Gesamtfahrzeug 10 % – davon Ersatzteilversorgung Aufbau 5 % Garantie (5 %) 0-15 Monate 0 Punkte 16-18 Monate 5 Punkte 19-21 Monate 10 Punkte 22-24 Monate 15 Punkte 25-27 Monate 20 Punkte 28-30 Monate 25 Punkte 31-33 Monate 30 Punkte 34-36 Monate 35 Punkte 37-39 Monate 40 Punkte 40-42 Monate 45 Punkte 43-120 Monate 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 10 %
Beschreibung: Liefertermin Gesamtfahrzeug 10 % Die Lieferzeit wird mit der Relationsmethode berechnet, d.h. das schnellste Angebot bekommt die maximale Punktzahl und ein Angebot mit der doppelten Lieferzeit bekommt die Hälfte der Punkte, ein Angebot mit der vierfachen Lieferzeit bekommt ein Viertel der Punkte. Die Lieferzeiten (in Monaten) werden zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Lieferzeiten (= Li) von der niedrigsten Lieferzeit (= Lmin) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient Lmin:Lmin=1 für das beste Lieferverhältnis 100 Wertungspunkte. Die genaue Formel ist aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 5 %
Beschreibung: Ersatzversorgung Aufbau (5 %) Abstand 15 Jahre 0 Punkte 16 Jahre 5 Punkte 17 Jahre 10 Punkte 18 Jahre 15 Punkte 19 Jahre 20 Punkte 20 Jahre 25 Punkte 21 Jahre 30 Punkte 22 Jahre 35 Punkte 23 Jahre 40 Punkte 24 Jahre 45 Punkte ab 25 Jahre 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 40 %
Beschreibung: Vergleichsvorführung (40 %) Die Nichtteilnahme an der wertungsrelevanten Vorführung zur Qualitätsbegutachtung führt zum Ausschluss eines Bieters/eines Angebots vom Vergabeverfahren. Eigenschaften, die während der Vergabesitzung des Aufbaus zur Qualitätsbegutachtung durch die Bestellergemeinde bewertet werden (Qualität/Funktionalität):
● Unterbringung der Geräte
● Entnahmemöglichkeiten der Geräte
● Ausführung der Einbauten
● Ausführung der Rollläden
● Aufstieg zum Podium
● Aufstieg zum Leiterpark
● Aufstieg zum Korb
● Bedienung Steuerung Hauptbedienstand
● Bedienung Steuerung Korb
● Funktionalität Leiterpark
● Funktionalität Abstützung
● Funktionalität Korb
● Beleuchtung
● Innere und äußere Sicherheit ● Verarbeitung / Qualität
● Gewichtsreserve
Hierbei können pro Eigenschaft zwischen 0 und 10 Punkten vergeben werden. Diese Punkte werden im Rahmen Ihrer Bedeutung zusätzlich gewichtet, um die obige Gewichtung abzubilden. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Aufrechterhaltung der Gewichtung werden analog zum Preis auch bei der Vergleichsvorführung dem jeweiligen Bestbieter die vollen Punkte für die Position erteilt. Die Punkte der anderen Bieter werden mit dem gleichen Faktor multipliziert, um das Verhältnis korrekt abzubilden. Insgesamt können hier maximal 400 Punkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00