Ax Vergaberecht

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Bad Salzuflener Modell: Bau- und Dienstleistungskonzession(en) für Errichtung und Betrieb von Kindertageseinrichtungen

vorgestellt von Thomas Ax

Es geht eigentlich immer um die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes zur wohnortnahen Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen. Bad Salzuflen hat einen eigenen innovativen Ansatz gewählt:

Es ist beabsichtigt den Bau und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen gemäß Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) im Stadtgebiet Bad Salzuflen zu beauftragen. Dazu werden 3 bebaubare städtische Grundstücke im Rahmen eines Erbpachtverhältnisses zur Verfügung gestellt. Die 3 städtischen Grundstücke liegen in den Ortsteilen Salzuflen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten. Dazu sollen auf den genannten Grundstücken, nach der Übergabe an einen freien Träger der Jugendhilfe/Investor, Kindertageseinrichtungen entsprechend den aktuellen Standards und entsprechend den baulichen Möglichkeiten, die die Standorte bieten, gebaut werden.

Ziel der Ausschreibung ist es, Träger bzw. Investoren zu gewinnen. Vorrangiges Ziel dabei ist es, den kurzfristigen Bedarf von dringend benötigten Kindertagesbetreuungsplätzen zu decken und daraufhin langfristig eine Betreuung sicherzustellen. Dazu soll nach erfolgter Vermessung auf Teilflächen der Grundstücke am Elkenbreder Weg (Flurstücke 1142 und 1320, Flur 028, Gemarkung Bad Salzuflen), nach der Übergabe an einen freien Träger der Jugendhilfe/Investor, eine Kindertageseinrichtung entsprechend der aktuellen Standards und der baulichen Möglichkeiten, die der Standort bietet, gebaut werden.

Es soll eine Kindertageseinrichtung mit ca. 70 Plätzen entstehen, die alle Altersgruppen bzw. Gruppenformen gemäß Kinderbildungsgesetz berücksichtigt. Diese Zielvorgabe wird möglicherweise in dem Verhandlungsverfahrensabschnitt an geänderte Rahmenbedingungen oder Erkenntnisse aus den Bietergesprächen angepasst. Soweit das der Fall ist, erhalten die Bieter eine ausdrückliche Mitteilung. Ohne eine solche Mitteilung ist die vorgenannte Zielvorgabe von 70 Plätzen zugrunde zu legen.

Die Stadt Bad Salzuflen legt Wert darauf, dass bei dem Bau und Betrieb der Kindertageseinrichtungen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und ein harmonisches Gesamtkonzept entsteht. Die Grundlage des am Standort zu entwickelnden Gesamtkonzeptes ist ein Kindertagesbetreuungsangebot für die Förderung und Betreuung von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW unter Berücksichtigung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung und nicht behinderten Kindern.

Das Angebot ist auf die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung in dem Stadtgebiet Bad Salzuflen abzustimmen. Ein konzeptioneller Schwerpunkt wird nicht vorgegeben.

Der Kitabetrieb kann nach erfolgter Zuschlagserteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden. Für einen Übergang bis zur Neubaufertigstellung stehen Gebäude in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Interimslösung: Die vorhandenen Gebäude können für bis zu 70 Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht genutzt werden. Eine Besichtigung ist während der Verhandlungsphase in der 2. Stufe des Verfahrens möglich.