Ax Vergaberecht

Bei der Wertung eines Konzepts kommt dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu

von Thomas Ax

Bei der Wertung eines Konzepts kommt dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die Nachprüfungsinstanzen können die Angebotswertung nur daraufhin überprüfen, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet wurden (zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2023 – Verg 24/22, unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2017, VIIVerg 31/16).