Das Berliner Abgeordnetenhaus hat neue gesetzliche Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen beschlossen.
Auftragsvergabe neu geregelt
Darüber hinaus hat das Landesparlament das Vergabegesetz geändert. So dürfen öffentliche Aufträge bis zu einer bestimmten Summe demnächst ohne Ausschreibung vergeben werden. Außerdem müssen Unternehmen künftig bei allen öffentlichen Aufträgen bereits ab 1.000 Euro nach Tarif zahlen.
Die Schwellenwerte wurden bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von 10.000 auf 75.000 Euro angehoben, für Bauleistungen sogar von 50.000 auf 500.000 Euro. Damit will die schwarz-rote Regierungskoalition die Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtern und beschleunigen. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es so leichter werden, öffentliche Aufträge zu bekommen.
Stettner: Vergaberecht war bisher wirtschaftsfeindlich
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) sagte, die Anhebung der Wertgrenzen sei ein wichtiger Schritt – genau wie die Berücksichtigung der Tariftreue. “Starke Wirtschaft und gute Arbeit gehören zusammen. Das haben wir mit der Reform des Vergabegesetzes berücksichtigt.”
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner kritisierte, das Vergaberecht in Berlin sei bisher das wirtschaftsfeindlichste Deutschlands gewesen. Künftig müsse es Unternehmen möglichst leicht gemacht werden, öffentliche Aufträge zu bekommen.
Während die Koalitionsfraktionen SPD und CDU die neue Regelung als Bürokratieabbau lobten, gab es von Seiten der Opposition auch Kritik: Der Linken-Politiker Damiano Valgolio kritisierte etwa, dass die Änderung soziale Vergabekriterien wie den Vergabemindestlohn aushebele.
IHK-Präsident: Gut gemeint nicht gleich gut gemacht
Kritik gab es auch aus der Wirtschaft: “Die Überarbeitung des Vergabegesetzes ist leider erneut ein Beispiel dafür, dass gut gemeint und gut gemacht nicht zwangsläufig dasselbe sind”, monierte der Präsident der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), Sebastian Stietzel.
Mit der verabschiedeten Novelle werde die Situation verschärft – vor allem durch die Absenkung der Wertgrenze für die Anwendung der Tarifbindung bei Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 auf 1.000 Euro. “Das wird im Ergebnis 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausschließen”, warnte Stietzel. Die Nicht-Tarifbindung sei Ausdruck der kleingewerblich und mittelständisch geprägten Berliner Wirtschaftsstruktur, nicht mangelnder Fairness.
Quelle Sendung: rbb24 Inforadio, 19.06.2026, 9:20 Uhr