Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

BMWi-Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei Beschaffungen anlässlich Hochwasserkatastrophe

23.08.2021: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Notlage in den Hochwasserkatastrophengebieten an die Bundesressorts, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände übermittelt. Darin werden für den Ober- und Unterschwellenbereich umfassend die Möglichkeiten des Vergaberechts dargestellt, kurzfristig Leistungen zu beschaffen, die der Bereitstellung humanitärer Hilfe und der Umsetzung von Notfallmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur, der IT-Ausstattung und sonstiger krisenrelevanter Dienstleistungen dienen. Auch auf die Ausweitung bestehender Verträge wird hingewiesen.

BMWi-Rundschreiben zu Dringlichkeitsvergaben in Krisensituationen

Noch immer stellt die Bewältigung der Covid-19-Pandemie Deutschland vor große Herausforderungen. Mit den akuten Hochwasserkatastrophen im Westen und Süden Deutschlands kommt aktuell eine weitere Krise hinzu. Beiden Notlagen ist gemein, dass schnelles, unbürokratisches Handeln geboten ist, um die schlimmsten Auswirkungen der Krisen abzufedern. Dies betrifft nicht nur schnelle finanzielle Unterstützung, sondern ganz essentiell auch Beschaffungen der öffentlichen Hand, die geboten sind, um der jeweiligen Krisensituation Herr zu werden.

Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen dennoch schnell und effizient zu beschaffen. Diese Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

• für Beschaffungen anlässlich der Hochwassernotlage in einem am 17. August 2021 veröffentlichen Rundschreiben (PDF, 4 MB)

• und für Beschaffungen anlässlich der Covid-19-Pandemie in einem am 19. März 2020 veröffentlichten Rundschreiben (PDF, 505 KB)

jeweils umfassend dargestellt.

Die Rundschreiben stellen auch jeweils entsprechend fest, dass sowohl in der aktuellen Pandemiesituation als auch in der Hochwassernotlage die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben sowohl im Ober- wie auch Unterschwellenbereich zweifelsohne gegeben sind. Auf weitere Möglichkeiten zur flexiblen Bedarfsdeckung, etwa durch Vertragserweiterungen weist das Rundschreiben ebenfalls hin.

Die Rundschreiben richten sich an alle Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern und Kommunen.

Die Europäische Kommission hat in Bezug auf die Covid-19-Pandemie im Rahmen einer am 1. April 2020 veröffentlichten Mitteilung ebenfalls Leitlinien veröffentlicht, wie bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte schnell und effizient beschafft werden kann. Die Mitteilung weist über die bereits im BMWi-Rundschreiben vom 19. März 2020 aufgezeigten Möglichkeiten auf weitere Verfahrenserleichterungen insbesondere mit Blick auf Formvorschriften hin.

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