Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht folgende Vergabeverfahren vor: offenes/selektives Verfahren, Einladungsverfahren und freihändige Vergabe.
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vier verschiedene Vergabeverfahren vor:
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; RB 720.1)
Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (GöB; RB 720.2)
Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
(VöB; RB 720.21