Ax Vergaberecht

EVB-IT Rahmenvereinbarung

vorgestellt von Thomas Ax

Mit der EVB-IT Rahmenvereinbarung können die Leistungsbereiche der bestehenden EVB-IT Vertragstypen vereinbart werden. Die verschiedenen EVB-IT Vertragstypen heißen im Rahmen der EVB-IT-Rahmenvereinbarung “Module” und bilden den “Teil B” der Rahmenvereinbarung. Dort können im Rahmen der ausgewählten Module Regelungen zu den konkreten Leistungsbereichen getroffen werden.

Die Rahmenvereinbarung besteht darüber hinaus aus einem Teil A, in dem Regelungen vereinbart werden können, die für alle Leistungsbereiche gelten.

Die konkreten Leistungen ergeben sich dann in Verbindung mit Ihrer Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis etc. sowie gegebenenfalls den späteren Abrufen.

Folgende Module sind auswählbar:

  • Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)
  • Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltung)
  • Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (EVB-IT Überlassung Typ A)
  • Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B)
  • Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)
  • Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)
  • Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System)
  • Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferung)
  • Erstellung beziehungsweise Anpassung von Software (EVB-IT Erstellung)
  • Serviceleistungen für IT-Systeme (EVB-IT Service)
  • Erbringung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud, für die Beschaffung reiner Cloudleistungen wird gegenwärtig eine spezielle Rahmenvereinbarung erstellt)


Nicht für die jeweilige Konstellation benötigte Teile der Rahmenvereinbarung, z.B. die Möglichkeit der Nutzung der Rahmenvereinbarung für mehrere Auftraggeber und/oder Bezugsberechtigte, spezielle Katalogdatenbereitstellungen und Reportingpflichten etc. sind dann im jeweiligen Formular ebensowenig enthalten wie nicht benötigte Module. Beispiel: Ergebnis der Nutzung für eine Rahmenvereinbarung über Hardware mit nur einem Auftraggeber, ohne weitere Bezugsberechtigte und ohne umfangreiche weitere Pflichten ist ein stark gekürzter Teil A und ein Teil B, der nur aus dem Modul Hardwarekauf besteht (ähnlich EVB-IT Kauf).

Zur EVB-IT Rahmenvereinbarung existieren keine speziellen AGB. Vielmehr werden je nach Anwendungsfall die entsprechenden EVB-IT AGB aus den anderen EVB-IT Vertragstypen einbezogen, z.B. bei einer Rahmenvereinbarung über Hardwarekauf die EVB-IT Kauf-AGB oder bei einer Dienstleistungsrahmenvereinbarung die EVB-IT Dienstleistungs-AGB.

Ax Vergaberecht
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.