vorgestellt von Thomas Ax
Mit der EVB-IT Rahmenvereinbarung können die Leistungsbereiche der bestehenden EVB-IT Vertragstypen vereinbart werden. Die verschiedenen EVB-IT Vertragstypen heißen im Rahmen der EVB-IT-Rahmenvereinbarung “Module” und bilden den “Teil B” der Rahmenvereinbarung. Dort können im Rahmen der ausgewählten Module Regelungen zu den konkreten Leistungsbereichen getroffen werden.
Die Rahmenvereinbarung besteht darüber hinaus aus einem Teil A, in dem Regelungen vereinbart werden können, die für alle Leistungsbereiche gelten.
Die konkreten Leistungen ergeben sich dann in Verbindung mit Ihrer Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis etc. sowie gegebenenfalls den späteren Abrufen.
Folgende Module sind auswählbar:
Nicht für die jeweilige Konstellation benötigte Teile der Rahmenvereinbarung, z.B. die Möglichkeit der Nutzung der Rahmenvereinbarung für mehrere Auftraggeber und/oder Bezugsberechtigte, spezielle Katalogdatenbereitstellungen und Reportingpflichten etc. sind dann im jeweiligen Formular ebensowenig enthalten wie nicht benötigte Module. Beispiel: Ergebnis der Nutzung für eine Rahmenvereinbarung über Hardware mit nur einem Auftraggeber, ohne weitere Bezugsberechtigte und ohne umfangreiche weitere Pflichten ist ein stark gekürzter Teil A und ein Teil B, der nur aus dem Modul Hardwarekauf besteht (ähnlich EVB-IT Kauf).
Zur EVB-IT Rahmenvereinbarung existieren keine speziellen AGB. Vielmehr werden je nach Anwendungsfall die entsprechenden EVB-IT AGB aus den anderen EVB-IT Vertragstypen einbezogen, z.B. bei einer Rahmenvereinbarung über Hardwarekauf die EVB-IT Kauf-AGB oder bei einer Dienstleistungsrahmenvereinbarung die EVB-IT Dienstleistungs-AGB.