Von der Redaktion
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) verfolgt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Ziel, tarifliche Mindestbedingungen stärker in der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes zu verankern. Unter anderem sollen künftig nur noch Unternehmen berücksichtigt werden, die tarifgebundene oder gleichwertige Löhne zahlen. Vorgesehen ist zudem die Einrichtung einer neuen Prüfstelle zur Überwachung der Tariftreue.
Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen.
Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD beschlossen. Die Grünen stimmten mit dafür, die Linke enthielt sich. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.
Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden.
Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.
Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die dies bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelte.
Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, damit werde ein einfaches Prinzip durchgesetzt: “Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen.” Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erinnerte an den Hintergrund: die milliardenschweren Investitionen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur. “Wir modernisieren unser Land”, sagte Schmidt. “Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.”
So weit so gut (?).
Kritik wird von verschiedenen Seiten geäußert:
Bürokratie und Kosten: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA warnt vor massiven Belastungen, besonders für kleinere Unternehmen.
Wettbewerbsverzerrung: Es wird befürchtet, dass weniger Firmen an Ausschreibungen teilnehmen, was zu höheren Preisen bei öffentlichen Projekten führen könnte
Staatlicher Zwang: Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Freiheit der Tarifvertragsparteien, da Unternehmen faktisch zur Anwendung bestimmter Tarife gezwungen werden.
Kontrolldefizite: Der DGB kritisiert, dass nur stichprobenartige oder anlassbezogene Kontrollen statt flächendeckender Prüfungen vorgesehen sind.
Rechtliche Bedenken: Es gibt Diskussionen über die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit im EU-Recht.
Hohe Hürden: Der Schwellenwert, ab dem das Gesetz greift, wird als zu hoch angesehen, wodurch viele Bauaufträge aus dem Raster fallen könnten.
Trotz der Kritik wird das Gesetz von der Bundesregierung angestrebt, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Tarifbindung zu stärken.
Sehr deutlich werden IHKs:
Die IHK Erfurt hat in Zusammenarbeit mit den Thüringer IHKs eine Stellungnahme im Rahmen einer kurzfristigen Länder- und Verbändeanhörung an das Thüringer Arbeitsministerium übermittelt und vor den Folgen für die regionale Wirtschaft eindringlich gewarnt.
Tariftreuegesetz konterkariert wirtschaftspolitische Ziele
Die IHK Erfurt lehnt den Referentenentwurf ab. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft führt das Gesetz zu einem signifikanten Anstieg bürokratischer Belastungen, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und droht die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen weiter zu reduzieren.
Kritik am bürokratischen Mehraufwand
Obwohl das Gesetz mit dem Ziel einer bürokratiearmen Umsetzung angekündigt wurde, ist das Gegenteil der Fall: Die Einrichtung einer neuen Prüfstelle und die umfangreichen Nachweispflichten für Unternehmen – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden oder übertariflich zahlen – verursachen zusätzlichen Aufwand. Besonders KMU und Start-ups sehen sich mit administrativen Hürden konfrontiert, die viele von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnten. Ein Rückgang der Bieterzahlen und steigende Preise für die öffentliche Hand wären die wahrscheinliche Folge.
Keine Notwendigkeit aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes
Die beabsichtigte Zielsetzung – ein verbesserter Schutz von Arbeitnehmern – ist durch bestehende gesetzliche Regelungen bereits erfüllt. Der gesetzliche Mindestlohn und allgemeinverbindliche Tarifverträge schaffen schon heute ein hohes Maß an Absicherung. Zudem sorgt der Fachkräftemangel dafür, dass Arbeitgeber ein ureigenes Interesse an fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen haben. Eine gesetzliche Neuregelung geht hier an der Realität vorbei.
Gefährdung etablierter Strukturen
Besonders kritisch sieht die IHK Erfurt die geplante Einbindung der Präqualifizierungsstellen in die „Tarifbindungs-Prüfung“. Diese Aufgabenverschiebung gefährdet ein funktionierendes System der auftragsunabhängigen Eignungsprüfung (AVPQ), das in der Praxis bisher effizient Bürokratie abbaut und Unternehmen verlässlich bei Ausschreibungen unterstützt. Die irreführende Begriffsnutzung („Präqualifizierung“) im Gesetzentwurf verwässert die bisherigen Strukturen und untergräbt deren Akzeptanz.
Und die IHKs haben recht.
Vor allen Dingen deshalb, weil es sich um ein wirtschaftliches Signal zur Unzeit handelt.
In einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheiten und rückläufiger Konjunktur wirkt das geplante Gesetz wie ein bürokratischer Bremsklotz. Statt Anreize für mehr Wachstum und unternehmerisches Engagement zu setzen, schafft die neue Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf neue Hürden. Die Wirtschaft hätte ein deutlich anderes Signal gebraucht – eines, das für Vertrauen, Planungssicherheit und Entlastung steht.
So wird das nichts.