Der Hessische Landtag hat die Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes beschlossen. Ziel der Landesregierung ist es, öffentliche Investitionen schneller umzusetzen, Bürokratie abzubauen und faire Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen zu stärken.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori erklärte, mit dem neuen Gesetz sorge Hessen dafür, dass öffentliche Investitionen schneller bei den Menschen ankommen. Die Reform sei ein wichtiger Schritt, um Verfahren zu vereinfachen und Kommunen sowie Unternehmen von unnötigem Aufwand zu entlasten.
Höhere Wertgrenzen erleichtern Direktvergaben
Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die deutliche Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben. Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt vergeben werden. Bei Bauleistungen liegt die Grenze künftig bei 750.000 Euro. Bislang lag die Wertgrenze nach Angaben des Wirtschaftsministeriums einheitlich bei 10.000 Euro.
Damit erhalten öffentliche Auftraggeber, insbesondere Kommunen, mehr Handlungsspielraum. Projekte sollen schneller vergeben und umgesetzt werden können. Gerade bei hohen Investitionsbedarfen, etwa in der kommunalen Infrastruktur, sollen öffentliche Mittel nicht durch langwierige Verfahren gebunden werden. Laut WELT/dpa sollen die neuen Regeln auch dabei helfen, Mittel aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen des Bundes schneller in dringende Infrastrukturprojekte zu bringen.
Direktvergaben sollen dabei mit Vergleichsangeboten möglich sein, jedoch ohne ein formales Vergabeverfahren. Das soll die Abläufe vereinfachen und gleichzeitig ein Mindestmaß an Wettbewerb sicherstellen.
Tariftreue bleibt zentrale Säule
Neben der Beschleunigung der Vergabeverfahren stärkt die Novelle die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, sollen die Vorgaben zur Tariftreue und zu fairen Arbeitsbedingungen einhalten. Vereinfachte Präqualifizierungsverfahren sollen die Nachweispflichten erleichtern und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen reduzieren.
Mansoori betonte, faire Löhne dürften kein Nachteil im Wettbewerb sein. Öffentliche Aufträge sollten dort ankommen, wo gute Arbeit geleistet und fair bezahlt werde. Die Reform verbindet damit das Ziel schnellerer Verfahren mit sozialpolitischen Vorgaben für faire Arbeitsbedingungen.
Bestbieterprinzip: Weniger Nachweise, mehr Vertrauen
Mit dem neuen Bestbieterprinzip wird der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert. Künftig müssen Nachweise grundsätzlich nur noch von dem Unternehmen vorgelegt werden, das den Zuschlag erhalten soll. Unternehmen, die sich an einem Verfahren beteiligen, müssen dadurch nicht bereits zu Beginn umfangreiche Unterlagen einreichen.
Gleichzeitig sollen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten erhalten bleiben, um Missbrauch, Lohndumping und Verstöße gegen Vergabevorgaben zu verhindern. Die Landesregierung setzt damit auf eine Kombination aus vereinfachten Verfahren und gezielter Kontrolle.
Politische Bewertung nach dem Beschluss
Die Novelle wurde im Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD verabschiedet. Die Koalition sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um öffentliche Investitionen schneller anzustoßen und öffentliche Auftraggeber zu entlasten.
Aus der SPD-Fraktion wurde die Reform als Paradigmenwechsel eingeordnet. Besonders kleine und mittlere Unternehmen könnten von den höheren Freigrenzen profitieren, weil sie sich mit weniger Aufwand an öffentlichen Aufträgen beteiligen können. Zugleich soll die Begrenzung von Subunternehmerketten auf maximal drei Glieder Kontrollen erleichtern und unseriöse Geschäftsmodelle eindämmen.
Kritik kam laut WELT/dpa aus der Opposition. FDP-Fraktionschef Stefan Naas sprach von einem Gesetz mit zwei Gesichtern: Die höheren Wertgrenzen seien richtig, würden aus seiner Sicht aber durch neue Tariftreuepflichten, Nachweispflichten, Kontrollrechte und Vorgaben zu Nachunternehmern relativiert. Auch die AfD begrüßte zwar die höheren Schwellenwerte, kritisierte die Tariftreueregelungen jedoch als zusätzlichen bürokratischen Eingriff.
Reaktionen von Gewerkschaften, Wirtschaft und Kommunen
Auch außerhalb des Landtags fielen die Reaktionen gemischt aus. Verdi sieht in der Reform laut WELT/dpa einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Gesetz, verweist aber auf offene Fragen bei der konkreten Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände warnte dagegen, neue Tarif-, Kontroll- und Haftungspflichten könnten Unternehmen abschrecken und die angestrebte Beschleunigung öffentlicher Aufträge wieder entwerten. Der Hessische Städte- und Gemeindebund begrüßte die Novelle als Erleichterung, mahnte aber, die Tariftreueprüfung dürfe kleine Gemeinden nicht überfordern.
Umsetzung in der Praxis entscheidend
Mit dem Beschluss des Gesetzes rückt nun die Anwendung in den Kommunen und bei öffentlichen Auftraggebern in den Mittelpunkt. Sie erhalten mehr Flexibilität, müssen die neuen Spielräume aber rechtssicher und verantwortungsvoll nutzen. Für Unternehmen kann die Reform weniger Bürokratie und schnellere Verfahren bedeuten. Gleichzeitig wird sich erst in der Praxis zeigen, ob die Modernisierung die erhoffte Beschleunigung bringt.
Quellen: Landtag beschließt neues Vergabe- und Tariftreuegesetz | HESSEN Landesregierung
Neue Vergaberegeln sollen Investitionen in Schwung bringen – WELT