vorgestellt von Thomas Ax
AP führt mit Unterstützung der Kanzlei Ax Rechtsanwälte für die Feuerwehr (F) durch ein Markterkundungsverfahren. AP bereitet vor, stellt vor, stimmt ab und reicht aus Einladungen zu einem Markterkundungsverfahren mit Markterkundungsgespräch. F teilt mit Namen möglicher Anbieter und macht Terminvorschläge für Gespräche. Damit erfolgt vor der Einleitung des Vergabeverfahrens eine ausreichende aber auch notwendige Markterkundung zur Festlegung des Auftragsgegenstands. Auf der Basis indikativer Angebote kann auch der Auftragswert geschätzt werden.
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F VergMan ® Vergabemanagement für öffentliche Auftraggeber (AG – Kunden) Markterkundung vor Ausschreibung für Ersatzeinsatzkleidung (… Stück) für Feuerwehr F
Einladung zur Beteiligung an einer Markterkundung
Sehr geehrte Damen und Herren,
AP führt für die F im Vorfeld dh in Vorbereitung und zur Vorbereitung einer Ausschreibung für Ersatzeinsatzkleidung (… Stück) ein Markterkundungsverfahren durch.
I
1
Vorstellung der F
2
Die zu beschaffende Einsatzkleidung muss für Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung geeignet sein und die hierzu notwendige Norm in der höchsten Leistungsstufe erfüllen. Es ist der bestmögliche Schutz der Einsatzkräfte in allen erdenklichen Szenarien zu gewährleisten. Entscheidend abzustellen ist auf Tragekomfort, Schutz, Funktionalität, Warnwirkung sowie die praktische Handhabung für Wartung und Pflege. Es soll eine neue Farbkombination aus zB rot (Jacke) und blau (Hose) festgelegt werden. An der neuen Jacke und Hose sollen sich zudem zahlreiche Taschen und Befestigungsmöglichkeiten für verschiedene Ausrüstungsgegenstände befinden, um im Einsatz möglichst effektiv arbeiten zu können.
3
Die Neubeschaffung einer modernen und sicheren Schutzkleidung mit hohem Tragekomfort ist eine deutliche Verbesserung der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der F. Dies trägt u. a. auch zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit bei und unterstützt bei der Personalgewinnung in der Zukunft für Einsatzkräfte.
4
Die Hersteller bieten heute mit neuartigen Materialien und Produktentwicklungen deutlich besseren Schutz für die Einsatzkräfte. Die Einsatzbekleidung schützt die Einsatzkräfte insbesondere im Brandeinsatz vor Hitze und Flammen.
II
1
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens soll der Markt an Einsatzkleidung eingehend betrachtet und mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Modellen auf die Anforderungen der F geprüft werden. Im Rahmen der Markterkundung werden ggf Trageversuche durchgeführt. Ob eine Leistung von mehreren Unternehmen erbracht werden kann, soll gerade mit der Markterkundung herausgefunden werden.
2
Es handelt sich um ein Markterkundungsverfahren.
2.1
2.1.1
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Markterkundung nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt.
2.1.2
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags im Anschluss. Bei Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im Anschluss besteht zudem kein Anspruch der Teilnehmer an der Markterkundung auf Teilnahme.
2.1.3
Sämtliche im Zuge des Markterkundungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse sollen bei der F verbleiben und werden vollumfänglich in dem etwaigen förmlichen Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt.
2.2
Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an diesem Verfahren entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die F behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens die in dem Markterkundungsverfahren aufgestellten Anforderungen zu ändern.
3
Maßstab für die ggf anschließende Beschaffung von Schutzausrüstung ist es, nicht das vermeintlich preisgünstigste Produkt zu beschaffen, sondern ein Produkt, welches zu einem angemessenen Preis, das erforderliche Schutzniveau sowie eine nachhaltige und anwenderfreundliche Nutzung mit überschaubarem Pflege- und Wartungsaufwand gewährleistet wird. Nicht zu vernachlässigen sind Aspekte die den Lieferanten betreffen und ebenfalls Einfluss auf die Auftragsvergabe haben können, wie Lieferzeit, Vertriebsnetz, Reparaturmöglichkeiten, trägerbezogene Größenanpassungen. F sucht die beste Lösung für das Ziel der Gewährleistung der langfristigen und zuverlässigen Bereitstellung anforderungsgerechter Einsatzkleidung zu vernünftigen Konditionen. .
4
Zur Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren unterbreiten Sie ein indikatives Angebot.
4.1
Hierbei ist einzugehen auf das mögliche Angebotskonzept:
4.1.1
Leasing, Kauf?
4.1.2
Einhaltung der Anforderungen der EN 469 in puncto
4.1.2.1
Wärmeübergang
Für die Bewertung der Schutzwirkung von Materialien gegenüber Wärmeeinwirkung ist das Schmerzempfinden und die Schädigung des menschlichen Gewebes maß-gebend. Der Übergang von der Schmerzgrenze zur Verbrennung 2. Grades lässt sich bei der Prüfung des Wärmeübergangs bei Flammeneinwirkung bzw. bei Wärmestrah-lung erfassen und die gewonnen Daten in einer „Grenzkurve“ darstellen. Der Wärme-durchgang durch eine Schutzkleidung wird allerdings wesentlich durch Luftschich-ten in bzw. zwischen den Materialschichten beeinflusst, die isolierend wirken. Diese Luftschichten können in einer Schutzkleidung unterschiedlich ausgebildet sein, weil die Kleidung verschiedene Bereiche des Körpers (z.B. Gelenke, Schritt) abdeckt.
4.1.2.2
Wärmeübergang „Flamme“ (Xf),
Maßgeblich für eine Materialbewertung sind die Wärmeübergangsindizes HTI 12 und HTI 24.HTI 12 entspricht einer Erhöhung der Temperatur auf der Rückseite der Probe um 12 K [K = Kelvin], das ist etwa die Schmerzschwelle auf der Haut. HTI 24 bedeutet eine Erhöhung der Temperatur um 24 K, die eine Verbrennung 2. Grades der menschlichen Haut bewirken kann. Die Zeitdifferenz zwischen der Schmerzgrenze (HTI 12) und der Verbrennung 2. Grades (HTI 24) gibt der Index HTI 24 – HTI 12 wieder.
4.1.2.3
Wärmeübergang „Strahlung“ (Xr),
Ähnliches gilt für den Schutz gegen Wärmestrahlung. Feuerwehreinsatzkleidung wird bei Übung und Einsatz unterschiedlicher Wärmestrahlungsintensität ausge-setzt. Dies kann über einen längeren Zeitraum niedrige oder über eine relativ kurze Zeit eine hohe Strahlungsintensität sein.
4.1.2.4
Wasserdichtigkeit (Y),
Die Prüfung der Wasserdichtigkeit erfolgt im Wasserdruckversuch. Eine Probe wird über einem mit Wasser gefüllten Behältnis eingespannt und einem stetig steigen-den Wasserdruck auf einer Seite ausgesetzt, bis an irgendeiner Stelle der Probe Wasser durchtritt. Der Druck, bei dem das Wasser das Flächengebilde an der ersten Stelle durchdringt, ist das Maß der Wasserdichtigkeit.
4.1.2.5
Wasserdampfdurchgangswiderstand (Z),
Die Einsatzkräfte müssen mit der Feuerwehrschutzkleidung oft körperlich schwere und gelegentlich psychisch belastende Arbeiten verrichten und dies zum Teil unter großer Hitzeeinwirkung. Dabei kommen die Feuerwehrangehörigen ins Schwitzen. Entsprechend wichtig ist daher die Anforderung an die Schutzkleidung, den beim Schwitzen am Körper entstehenden Wasserdampf möglichst ungehindert von innen nach außen zu leiten, also eine gute sogenannte Wasserdampfdurchlässigkeit zu besitzen.
jeweils
Stufe 2
und
4.1.3
Wahrnehmbarkeit der Feuerwehrangehörigen, welche am Einsatzort durch Straßenverkehr gefährdet sind. Nach den Bestimmungen des § 17 Abs. 3 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) müssen Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, hiergegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden. Die Durchführungsanweisung zu der Vorschrift verweist pauschal auf DIN EN 471. Eine geeignete Warnmaßnahme bei Gefährdungen durch den Straßenverkehr ist im Sinne des § 17 (3) UVV „Feuerwehren“ z.B. das Tragen von Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die die Anforderungen nach DIN EN 469 Anhang B erfüllen, wenn durch diese bei Tag und bei Nacht eine ausreichende Wahrnehmbarkeit gegeben ist (Ausstattung mit retroreflektierendem [Nachtauffälligkeit] und fluoreszierendem [Tagauffälligkeit] Material) und die retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen so angeordnet sind, dass die Konturen des Körpers erkennbar sind. Erfüllt die Feuerwehrschutzkleidung diese Anforderungen, so ist eine zusätzliche Warnweste nicht erforderlich.
4.2
Hierbei sind zu machen Angaben und Erläuterungen zu
4.2.1
Tragekomfort
4.2.2
Schutz
4.2.3
Funktionalität
4.2.4
Warnwirkung
4.3
Hierbei sind zu machen Angaben und Erläuterungen zur praktischen Handhabung für Wartung und Pflege. Feuerwehrschutzkleidung muss nach den Vorgaben der Hersteller gepflegt und repariert werden. Nur so können die zugesicherten Eigenschaften auch möglichst lange erhalten bleiben. Zudem wird sichergestellt, dass beispielsweise die Warnbestreifung nicht durch falsche Waschvorgänge ihre retroreflektierende oder fluoreszierende Wirkung verliert oder, dass einzelne Schichten der meist mehrlagigen Feuerwehrschutzkleidung nicht ihre Funktion verlieren. Zertifizierte PSA, wie z.B. Feuerwehrschutzkleidung, darf nicht so verändert werden, dass dadurch die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen nicht mehr gewährleistet wäre. So kann ein Zertifikat (EG-Baumusterprüfbescheinigung) seine Gültigkeit verlieren, wenn die Schutzkleidung so verändert wird, dass die Leistungsanforderungen nicht mehr erfüllt sind. Ist etwa ein Aufdruck oder ein Emblem auf der Feuerwehrschutzkleidung geplant, so ist beim Hersteller nachzufragen, ob dies möglich ist und ob die „Kleidung mit Aufdruck“ auch dann noch den Vorgaben der Norm entspricht. Nicht mehr funktionstüchtige Bestreifungen oder beschädigte Schutzanzüge sind entsprechend der Reparaturanleitung des Herstellers, vom Hersteller/Lieferanten selbst oder von ihnen benannten Stellen zu reparieren bzw. instand zu setzen.
4.3
Hierbei sind zu machen Angaben und Erläuterungen zu Kennzeichnung.
Jedes Teil der Schutzkleidung muss dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss auf Deutsch verfasst, auf dem Artikel selbst oder auf Etiketten vorhanden sein, die am Artikel sicht- und lesbar befestigt sind und widerstandsfähig gegenüber den vom Hersteller vorgesehenen Pflegemaßnahmen sein. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten: a. Name, Handelsname oder andere Formen der Identifizierung des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters, b. Bezeichnung des Produkttyps, Handelsname oder Code, c. Größenbezeichnung, d. Nummer der einschlägigen Europäischen Norm (EN 469:2005), e. Piktogramme und die vier Leistungsstufen (Xf, Xr, Y, Z), f. Pflegekennzeichnung. Wasch- und Reinigungsanweisungen sind anzugeben. Falls besondere Anforderungen an die Kennzeichnung der empfohlenen Höchstzahl der Pflegeprozesse bestehen, ist diese nach dem Wort „max.“ neben dem Pflegeetikett anzugeben. Wenn die Schutzkleidung gewerblich gewaschen werden kann, ist dies auf dem Pflegeetikett anzugeben. Falls die Anforderungen einer Europäischen Norm durch eine Kombination von Bekleidungsstücken erfüllt werden, muss dies auf den Etiketten aller zusammengehörenden Bekleidungsstücke erkenntlich sowie der Hinweis enthalten sein, dass alle Kleidungsstücke zusammen getragen werden müssen.
Der Hersteller muss dem Kunden zu der Schutzkleidung für die Feuerwehr eindeutige, schriftliche Informationen in deutscher Sprache mitliefern, die Folgendes enthalten: a. alle in zuvor a), b), e) und f ) geforderten Angaben, b. Name und vollständige Adresse des Herstellers und/oder des von ihm autorisierten Vertreters, c. Name, vollständige Adresse und Identifizierungsnummer der anerkannten Stelle, die in die EG-Baumusterprüfung und/oder Qualitätslenkung einbezogen ist, d. Nummer der einschlägigen Europäischen Norm (EN …) und Veröffentlichungsjahr, e. Erläuterungen aller Piktogramme und Leistungsstufen. Eine grundlegende Erläuterung der Prüfungen, denen die Schutzkleidung unterzogen wurde, und eine entsprechende Liste der Leistungsstufen, vorzugsweise in Form einer Leistungstabelle, f. alle wesentlichen Ausgangsmaterialien der einzelnen Schichten der Schutzkleidung sind anzugeben, die Nennung von Markennamen ist möglich, g. Anleitungen und Hinweise zu:–Prüfungen, die der Träger vor Gebrauch durchzuführen hat,–passendem Sitz, Art und Weise des An- und Ablegens,–geeigneter Verwendung des Produktes, um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten,–Gebrauchseinschränkungen (z.B. Temperaturbereich usw.),–Lagerung und Wartung unter Angabe der Höchstabstände zwischen Wartungsüberprüfungen,–Pflege und/oder Dekontamination (z.B. Reinigungstemperatur, Trocknungsprozess, pH-Wert, mechanisches Vorgehen, maximale Anzahl der Reinigungsprozesse),–möglicherweise auftretenden Problemen, z.B. nicht industrielle Pflege kontaminierter Kleidung (Warnhinweise),–Bestandteilen von Schutzkleidung, die zusätzlich verwendet werden müssen, um den vorgesehenen Schutz zu erreichen. –allen im Produkt verwendeten Materialien, die allergische Reaktionen hervor-rufen können oder möglicherweise karzinogen, reproduktionstoxisch oder mutagen wirken,–allen wesentlichen ergonomischen Beeinträchtigungen, die die Verwendung des Produktes mit sich bringen, wie z.B. Einschränkung des Sichtfeldes, der Hörschärfe oder das Risiko einer Wärmebelastung,–Anzeichen von Alterung und Leistungsverlust des Produktes,–Reparaturen,–Zubehör und Ersatzteilen, falls von Bedeutung,–geeigneter Verpackung für den Transport, falls erforderlich. h. Illustrationen, Nummern der einzelnen Teile usw., falls hilfreich. In diesen Informationen muss der Hersteller darauf hinweisen, dass die Bekleidung, falls sie in der Wasserdichtigkeit der Leistungsstufe 1 entspricht, nicht für Einsätze mit der Gefahr von Wasserdurchdringung geeignet ist. Auf dem Etikett gibt der Hersteller der Schutzkleidung an, wie die Pflege der Bekleidung durchzuführen ist. Bei der Zulassung (Prüfung der Materialien) erfolgt die Vorbehandlung zur Prüfung entsprechend den Angaben auf dem Pflegeetikett. Ist keine Wäsche möglich, erfolgt die Vorbehandlung durch Chemischreinigung. Die Obermaterialien der Schutzkleidung sollten Wasser und andere Flüssigkeiten abweisen können. Dies wird durch die Imprägnierung der Oberstoffe im Rahmen der Herstellung erreicht. Imprägnierungen, z.B. auf der Basis von Fluorcarbonharzen, sind gegen Pflegebehandlungen und mechanische Beanspruchungen nur bedingt beständig. Eine Nachimprägnierung ist nach einer bestimmten Anzahl Pflegebehandlungen erforderlich und im Anschluss an Wäschen bzw. Chemischreinigung möglich. Der Hersteller der Schutzkleidung muss in der Kennzeichnung der Schutzkleidung und in der Gebrauchsanleitung eine Aussage zur Nachimprägnierung des Außenmaterials treffen.
Ist ein Aufdruck oder ein Emblem auf der Feuerwehrschutzkleidung geplant, so ist zu klären, ob dies möglich ist und ob die „Kleidung mit Aufdruck“ auch dann noch den Vorgaben der Norm entspricht.
5
Das indikative Angebot richten Sie bis zum … per Email an AP.
6
Für den … ist ein Markterkundungsgespräch vorgesehen. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung.
MfG
der geschäftsführende Gesellschafter
…