Bsp. Planungsleistungen des Brandschutzes bei einer Freibadsanierung.
Vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8.
Die Vergabe erfolgt als Öffentliche Ausschreibung.
Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtmaßnahme zur Sanierung eines Freibades. Die Vergabestelle macht von ihrem Recht aus § 3 Abs. 9 VgV einen Gebrauch, das Teillos national auszuschreiben, da der geschätzte Nettowert des vorliegenden Loses unter 80.000 EUR liegt und der Nettowert des Loses 20 % des Gesamtwertes aller vorgesehenen Lose nicht übersteigt und vorliegend deutlich unterschreitet.
Zuschlagskriterien
Kriterium (Gewichtung)
1 Preis (30)
2 Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber (10)
3 Konzept zur Qualitätssicherung (25)
4 Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle (20)
5 Erreichbarkeit und Verfügbarkeit (15)
Die Wertungspunkte für das Kriterium “Preis” werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten Preisblätter ermittelt.
Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Preiswertungspunkte = max(0; (3 – 2 × A/N) × 300), wobei N der niedrigste wertbare Angebotspreis und A der jeweilige Angebotspreis ist.
Im Rahmen des Projektkonzepts werden Aussagen zur Organisation und zur methodischen Abwicklung des Vorhabens (methodisch-organisatorische Herangehensweise an die Aufgabenstellung) erwartet. Konkret erwartet werden Aussagen zu den nachfolgenden Themen, die im Projektkonzept klar gegliedert und getrennt dargestellt werden sollen:
Kriterium 1: Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
Kriterium 2: Konzept zur Qualitätssicherung
Kriterium 3: Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:
o Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer),
o Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber,
o Reaktion auf Fehler / besondere Situationen,
o Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien.
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte – vergeben.
Konzept, das eine sehr gute Kommunikation mit dem Auftraggeber erwarten lässt 100
Konzept, das eine gute Kommunikation mit dem Auftraggeber erwarten lässt 75
Konzept, das eine befriedigende Kommunikation mit dem Auftraggeber erwarten lässt 50
Konzept, das eine ausreichende Kommunikation mit dem Auftraggeber erwarten lässt 25
Konzept, das eine mangelhafte Kommunikation mit dem Auftraggeber erwarten lässt 0
Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.
Konzept zur Qualitätssicherung
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:
o Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage
o Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken
o Einleitung von Korrekturmaßnahmen
o Durchsetzung der Qualitätsvorgaben
o Reaktionszeit bei Konflikten
o Vermeidung und Beseitigung von Mängeln
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte – vergeben.
Konzept, das eine sehr gute Qualitätssicherung erwarten lässt 100
Konzept, das eine gute Qualitätssicherung erwarten lässt 75
Konzept, das eine befriedigende Qualitätssicherung erwarten lässt 50
Konzept, das eine ausreichende Qualitätssicherung erwarten lässt 25
Konzept, das eine mangelhafte Qualitätssicherung erwarten lässt 0
Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit
genannten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert.
Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte – vergeben.
Konzept, das eine sehr gute Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle erwarten lässt 100
Konzept, das eine gute Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle erwarten lässt 75
Konzept, das eine befriedigende Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle erwarten lässt 50
Konzept, das eine ausreichende Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle erwarten lässt 25
Konzept, das eine mangelhafte Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle erwarten lässt 0
Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit
genannten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 multipliziert
Kriterium “Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams”
Die Wertungspunkte für das Kriterium “Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams” werden in folgender Weise ermittelt:
Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters (Leistungsphase 8)
– Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche – 75 Punkte
– Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche – 50 Punkte
– Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an weniger als 1 Tag/Woche – 25 Punkte
– Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 0 Tagen/Woche – 0 Punkte
Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne in der Leistungsphase vor-stellt. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben.
Problembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen)
– Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung – 75 Punkte
– Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar zwischen 2 und 4 Stunden ab Mitteilung – 50 Punkte
– Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar zwischen 4 und 6 Stunden ab Mitteilung – 25 Punkte
– Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) verfügbar in mehr als 6 Stunden ab Mitteilung – 0 Punkte
Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er in sämtlichen Leistungsphasen auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben.