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Klinisches Informationssystem – Lieferung, Einführung und Pflege eines Krankenhausinformationssystems (KIS) per VV ohne TW?

von Thomas Ax

Aufgabe:
Lieferung, Einführung und Pflege eines Krankenhausinformationssystems (KIS) mit Patientenabrechnung (stat., amb. teilstat. etc.), med. Dokumentation, Kodierung, Auftrags-/Befundkommunikation, Anamnese, Briefschreibung, OP- und Anästhesiemodul, Kardiologiemodul, Anbindung Telematikinfrastruktur, Pflegeplanung- und Pflegedokumentation, Medikation, etc.:
Das System muss in mehreren deutschen Universitätskliniken im produktiven Betrieb sein, da der kurze Einführungshorizont keine Entwicklungsverzögerungen zulässt. Das System muss eine komplette Patientenabrechnung für den stationären und ambulanten Bereich einer deutschen Universitätsklinik abdecken können und auch dies soll bei anderen Unikliniken im produktiven Betrieb sein. Der Prozess der medizinischen Dokumentation, der möglichst automatisierten Ableitung abrechnungsrelevanter Informationen, der Kodierung und letztendlich der Abrechnung muss durchgehend ohne Systembrüche bereitgestellt werden. – Das System muss vom Anbieter strategisch und langfristig weiter unter Wartung / Softwarepflege gestellt sein.

Lösung:
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb als Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe:
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Aufgrund der notwendigen sehr zeitnahen Ablösung derzeitigen Systems und der Abbildung aller gesetzlicher Anforderungen im Rahmen der TI-Einführung muss das System sehr schnell eingeführt werden können. Der derzeitige Anbieter/Vertragspartner, welcher im Rahmen einer EU-Ausschreibung ausgewählt wurde, ist nicht mehr in der Lage, die geforderte Leistung zu erbringen. Für die Auswahl eines Nachfolgesystems sind unter anderem die folgenden drei wesentlichen Kriterien zu berücksichtigen: Das System muss in mehreren deutschen Universitätskliniken im produktiven Betrieb sein, da der kurze Einführungshorizont keine Entwicklungsverzögerungen zulässt. Das System muss eine komplette Patientenabrechnung für den stationären und ambulanten Bereich einer deutschen Universitätsklinik abdecken können und auch dies soll bei anderen Unikliniken im produktiven Betrieb sein. Der Prozess der medizinischen Dokumentation, der möglichst automatisierten Ableitung abrechnungsrelevanter Informationen, der Kodierung und letztendlich der Abrechnung muss durchgehend ohne Systembrüche bereitgestellt werden. Das System muss vom Anbieter strategisch und langfristig weiter unter Wartung / Softwarepflege gestellt sein.

Die durchgeführte Markterkundung hat ergeben:
Es gibt nur ein System am Markt, welches die obigen unabdingbar notwendigen Kriterien erfüllt. Damit sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 lit. 2b VgV erfüllt.

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