Kurz belichtet - Über Kündigung ist aufzuklären
Ein Bieter kann wegen schwerwiegender Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe ausgeschlossen werden, wenn er in einer Eigenerklärung vorbehaltlos angibt, er habe keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt habe, obwohl ihm gegenüber tatsächlich eine außerordentliche Kündigung erklärt wurde.
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2026 - VK 2-34/26
