Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

Kurz belichtet - Zur Einbeziehung eines Sachverständigen in die Wertungsprüfung

vorgestellt von Thomas Ax

Allein aus der Einbeziehung eines Sachverständigen in die Wertungsprüfung folgt allerdings für sich genommen kein Verstoß gegen die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die wesentlichen vergaberechtlichen Verfahrensentscheidungen selbst zu treffen. Insbesondere ergibt sich aus dem Vermerk eindeutig, dass der Antragsgegner die Angebote (auch) selbst geprüft und sich im Übrigen das Ergebnis der gesamten Angebotsprüfung einschließlich Angebotswertung und der Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages an die Beigeladene jedenfalls in Gestalt des abschließenden Zuschlagsvermerks zu Eigen gemacht hat. Eine Beschränkung der eigenen Mitwirkung des Antragsgegners auf ein bloßes “Abnicken” ergibt sich aus dem Vermerk nicht.

VK Berlin, Beschluss vom 19.07.2024 – VK B 1-19/23

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