Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

Kurz gefragt: Wann liegt eine Änderung an den Vergabeunterlagen vor?

von Thomas Ax

Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (Senatsbeschlüsse vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17, NZBau 2018, 169 Rn. 20, und vom 22. März 2017, VII-Verg 54/16, NZBau 2017, 684 Rn. 24). Derartige Änderungen führen zwingend zum Ausschluss des Angebots (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020, VII-Verg 24/19, NZBau 2020, 403 Rn. 30).

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