Inhalt
1. Richtige Weichenstellungen
1.1. Der Rechtsrahmen
1.1.1. Vergaberecht
1.1.2. Regelungen zur ökologisch/ biologischen Produktion und Kennzeichnung
1.1.3. Lebensmittelhygiene
1.1.4. Kenntlichmachung von Zusatzstoffen, Allergenen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln
1.1.5. Spezifische gesetzliche Anforderungen für die jeweiligen Verpflegungsbereiche
1.2. Die Bedarfsermittlung
1.3. Die Markterkundung
1.4. Rechtliche Weichenstellung
1.4.1. „Make-or-Buy“-Entscheidung
1.4.2. Eigen- oder Fremdregie?
1.4.3. Dienstleistungskonzession oder Auftrag?
1.4.4. Wahl des Verpflegungssystems
1.4.5. Soziale und besondere Dienstleistungen
1.4.6. Aufteilung in Lose
1.4.7. Beschränkung des Bieterkreises auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Integrationsbetrieben
2. Erfolgreiche Durchführung von Vergabeverfahren
2.1. Bestimmung der Vergabeart: Ausschreiben oder verhandeln?
2.2. Bedeutung und Schätzung des Auftragswerts
2.3. Anforderungen an die Bietereignung
2.3.1. Welche Kompetenzen sollen gefordert werden?
2.3.2. Transparenz der Anforderungen
2.3.3. Überprüfung der Kompetenzen
2.4. Leistungsbeschreibung: Welche Anforderungen muss die Leistung erfüllen?
2.4.1. Leistungsbeschreibung „eindeutig“
2.4.2. Leistungsbeschreibung „erschöpfend“
2.4.3. Leistungsbeschreibung „diskriminierungsfrei“
2.5. Bedingungen für die Auftragsausführung
2.6. Angebotswertung und Zuschlagserteilung: Nach welchen Kriterien wird der Auftrag vergeben?
3. Hinweise zur Formulierung der Vergabeunterlagen
3.1. Thema Regionalität
3.2. Zusammensetzung der Speisepläne
3.2.1. Vorgaben in der Leistungsbeschreibung
3.2.2. Vorgaben in den Zuschlagskriterien
3.3. DGE-Empfehlungen zur Zusammenstellung der Mahlzeiten
3.4. Saisonalität
3.4.1. Saisonalität in der Leistungsbeschreibung
3.4.2. Saisonalität in den Zuschlagskriterien
3.5. Umgang mit mehreren Menülinien
3.5.1. Beispiel für eine Regelung gegen „Ausweichverhalten“ bzgl. „vegetarischer Tage“
3.5.2. Regelung für Nutzende, die bestimmte Lebensmittel nicht zu sich nehmen dürfen
3.6. Bio-Lebensmittel
3.6.1. Mindeststandards in der Leistungsbeschreibung
3.6.2. Höherer Bio-Anteil als Zuschlagskriterium
3.7. Fisch aus nachhaltigem Fischfang/ bestandsschonende Fischerei
3.8. Fair gehandelte Produkte
3.9. Vermeidung von Abfällen und Lebensmittelabfällen
3.9.1. Beispiel zu elektronischem Bestell- und Abrechnungssystem
3.9.2. Beispiel altersgerechte Vorgaben zu Portionsgrößen
3.9.3. Beispiel zur allgemeinen Abfallvermeidung
4. Qualitätskontrolle und Sanktionierung
4.1. Maßnahmen zur Qualitätskontrolle
4.1.1. Beispiel für Regelungen zur Qualitätskontrolle
4.1.2. Weiterleitungsverpflichtung
4.2. Sanktionierung bei Pflichtverletzung
4.2.1. Vertragsstrafen
4.2.2. Kündigungsrechte
4.2.3. Regelungen zur Ersatzbeschaffung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsbefugnis
Termine
23.1.23
9 Uhr bis 16 Uhr
Veranstaltungsort
AxAkademie Veranstaltungszentrum Neckargemünd
Teilnahmegebühr
1099,- Euro zzgl. MwSt. pro Person
Die Teilnahmegebühr beinhaltet
– Intensivschulungsunterlagen (ausgedruckt und digital)
– Verpflegung
– Teilnahmezertifikat
Anmeldung
Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zu Reservierungen und Buchungen?
Schreiben Sie einfach eine Email an die AxAkademie.
Teilnahme- und Stornierungskonditionen
Es gelten die folgenden Teilnahme- und Stornierungskondition:
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Teilnahme- und Stornierungskonditionen gelten für sämtliche mit der AxAkademie abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der AxAkademie ist per E-Mail bei der AxAkademie möglich.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die AxAkademie gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die AxAkademie den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.
§ 3 Teilnahmegebühr
(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der AxAkademie zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen von der AxAkademie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen etc.). Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der in der Rechnung von der AxAkademie ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch AxAkademie
(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der AxAkademie angekündigten Referenten geleitet wird.
(2) Die AxAkademie haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhaltes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch die AxAkademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die AxAkademie leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.
(4) Die AxAkademie ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.
(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die AxAkademie nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die AxAkademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(5) Im Fall eines Rücktritts durch die AxAkademie erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.
(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die AxAkademie Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.
(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die AxAkademie diese dem Teilnehmer zusenden.
(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die AxAkademie informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.
§ 7 Haftung
(1) Die AxAkademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die AxAkademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der AxAkademie.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt.
§ 8 Urheberrecht
Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die AxAkademie und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.
§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@AxAkademie.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: AxAkademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Neckargemünd.
Datenschutzhinweise:
Wir weisen darauf hin, dass Sie die Verwendung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzbestimmungen selbstverständlich jederzeit widerrufen können.