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Nachrichten - Die Stadt Meinerzhagen plant, das Kanalnetz an den Ruhrverband zu übertragen – sie rechnet mit Einnahmen von über 55 Millionen Euro.

Die Stadt Meinerzhagen plant, das Kanalnetz an den Ruhrverband zu übertragen – sie rechnet mit Einnahmen von über 55 Millionen Euro.
Dabei erhofft man sich auch Synergieeffekte bei der Betriebsführung, die in die dezentrale regionale Struktur des Ruhrverbandes integriert werde, sowie durch ein Angebot, das sich „in einer Hand“ befinde. Der Betrieb bestehender sowie Planung und Bau neuer Anlagen und Erneuerungsmaßnahmen könnten dann laut Stadt „optimal aufeinander abgestimmt werden“. So sollen Kosten reduziert werden. „Zudem ist durch das Know-how des Ruhrverbandes eine hohe Qualität der Aufgabenerfüllung gewährleistet.“

Hinzu kämen aber auch aus technischer Sicht positive Effekte. Die Verwaltung nennt unter anderem die Bewirtschaftung von Kläranlagen und vorgelagertem Kanalsystem durch einheitliches Personal, einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst, der von der Kommune wirtschaftlich kaum darstellbar sei, sowie die Beteiligung an Preisvorteilen durch zentralisierten Einkauf oder grundsätzlich größere Personalkapazitäten.
„Für die Bürger ändert sich infolge einer Übertragung nichts Erkennbares“, schreibt dazu die Stadtverwaltung. Denn die Stadt bleibe nicht nur für die Kalkulation und die Erhebung der Abwasserbeseitigungsgebühren weiterhin verantwortlich, sondern auch für die Abfuhr von Klärschlamm sowie die Planung der abwassertechnischen Erschließung von Grundstücken. Die Stadt werde also auch künftig als Ansprechpartner gegenüber den Bürgern zur Verfügung stehen, heißt es.

Laut Verwaltungsvorlage rechnet sie mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe von 55,2 Millionen Euro, den der Ruhrverband auf das Stadtkonto überweisen müsste. Fix ist die Höhe jedoch noch nicht, da die Berechnung dieser Summe bereits Ende 2023 erfolgte und auch noch Investitionen der Jahre 2024 und 2025 in die Ermittlung des Betrags einfließen können.

Auch die vier Gruppenkläranlagen in Ebberg, Hardenberg, Lengelscheid und Worbscheid sollen dem Ruhrverband übertragen werden. Die Übergabe dieser Anlagen für weniger als 500 Einwohner kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch nicht mit der jetzt zu beschließenden Übertragung des Kanalnetzes erfolgen. Die Möglichkeit, dies zu regeln, ergebe sich aber aus der sogenannten Zugriffsregelung, die sich aus dem Ruhrverbandsgesetz ergibt (§7 Abs. 3). „Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der keinem behördlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Gleichwohl ist für diesem eine Zustimmung des Verbandsrates des Ruhrverbandes notwendig“, heißt es dazu vonseiten der Stadtverwaltung. Ähnlich wie bei der Kanalnetzübertragung erwerbe der Ruhrverband auch hier für die Dauer der unbefristet angelegten Aufgabenübertragung das wirtschaftliche Eigentum der Anlagen und werde wasserrechtlich für ihren Betrieb zuständig sein.
Angesichts einer prekären Finanzlage ein willkommener Geldregen, dessen Verwendung aber noch nicht geklärt sei, wie es heißt.

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