Ax Vergaberecht

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Neu im Programm: Inhouseschulung zu Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Die Intensivschulung richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und bauüberwachende Architekten und Ingenieure sowie an Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, juristische Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflichtversicherer.

Ziel der Intensivschulung

In jedem Bauvorhaben greifen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann wählen, wen er in Anspruch nimmt, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden die Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten Hinweise und Empfehlungen, wie typische Fehler vermieden und die eigenen Chancen gewahrt werden können. 

Themen

1. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten

  • Mangel der Unternehmerleistung
  • Mangel der Planerleistung
  • Mangel der Leistung des Bauüberwachers
  • Mangel der Leistung des Sonderfachmanns

2. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten

  • Ansprüche gegen den Unternehmer
  • Ansprüche gegen den Planer
  • Ansprüche gegen den Bauüberwacher
  • Ansprüche gegen den Sonderfachmann

3. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung

  • Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risiko­übernahme)
  • Durch Beteiligung des Auftraggebers

— wegen Sowieso-Kosten
— wegen Vorteilsausgleichs
— wegen Mitverschuldens
— wegen unterlassener Mitwirkung

4. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten

  • Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
  • Gesamtschuldner

— mehrere Unternehmer
— Unternehmer und Bauüberwacher
— Unternehmer und Planer
— Bauüberwacher und Planer
— Unternehmer, Planer und Bauüberwacher
— Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann

  • Wahlrecht des Auftraggebers
  • Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
  • Verjährung

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.