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NRW: Reform des kommunalen Vergaberechts

NRW hat den Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Am 11. Februar 2025 verabschiedete das Landeskabinett den Entwurf. Die zuständige Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach (CDU), übersandte den Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts am 13. Februar an den Landtagspräsidenten.

Vergabevorschriften werden vereinfacht

Die Reform soll das Vergaberecht erheblich vereinfachen. Der Gesetzentwurf hebt alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren auf. Kommunen müssen künftig erst ab Erreichen der europäischen Schwellenwerte eine förmliche Ausschreibung durchführen. Der neue § 75a der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung legt fest, dass Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam handeln müssen. Sie sollen die Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz beachten. Weitere landesrechtliche Vorschriften zur Vergabe entfallen mit der Reform des Vergaberechts. Nordrhein-westfälische Kommunen bekommen denselben Handlungsspielraum wie ihre Tochtergesellschaften. Die Reform reduziert bürokratische Hürden. Kommunen können gemäß § 75a Absatz 2 eigene Vergaberegelungen festlegen, wenn sie dies per Satzungsbeschluss tun.

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