Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

Pauschalpreisüberhöhung von rund 7,5 % im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme begründet keine Sittenwidrigkeit wegen Überteuerung

Bundesgerichtshof fordert absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2015
– 8 U 117/12 –

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