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Praxisbeispiel: Ich bin öffentlicher Auftraggeber und ich will ein Reisemobil Carado CV 600 beschaffen

14 Min. Lesezeit

von Thomas Ax

Wir haben uns einmal sachkundig gemacht, was der Markt hergibt:

Eine Festlegung auf ein konkretes Modell wie den „Carado CV 600“ ist bei einer Beschaffung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Regelfall unzulässig und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen rechtlich haltbar.

Gemäß § 23 Abs. 5 UVgO gilt im deutschen Vergaberecht das strenge Gebot der produktneutralen Ausschreibung. Öffentliche Auftraggeber dürfen den Wettbewerb nicht durch die Vorgabe bestimmter Marken oder Modelle künstlich einschränken.

Die gesetzlichen Ausnahmen nach § 23 Abs. 5 UVgO

Eine konkrete Produktnennung ist rechtlich nur unter zwei Voraussetzungen denkbar:

  1. 1. Unmöglichkeit einer neutralen Beschreibung (mit Zusatz „oder gleichwertig“):
    Die Nennung eines Leitfabrikats ist zulässig, wenn der Auftragsgegenstand anders nicht hinreichend genau beschrieben werden kann. Dies scheidet beim Carado CV 600 in der Praxis aus, da sich ein Camper-Van problemlos über funktionale Merkmale (z. B. Fahrzeuglänge, Motorleistung, Anzahl der Schlafplätze, zulässiges Gesamtgewicht) neutral beschreiben lässt.
  2. 2. Sachlicher und objektiver Grund (ohne Zusatz „oder gleichwertig“):
    Das Produkt darf ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ vorgegeben werden, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist. Ein bloßer „Wunsch“ des Auftraggebers reicht nicht aus. Es müssen gewichtige technische oder wirtschaftliche Gründe vorliegen, wie beispielsweise:
    • Kompatibilität: Es existiert bereits eine homogene Fahrzeugflotte (z. B. identische Werkstattausrüstung, standardisierte Ersatzteile), deren Wirtschaftlichkeit bei einem Systemwechsel gefährdet wäre.
    • Schulungsaufwand: Das Personal ist exakt auf dieses Modell oder dessen spezifische Einbauten geschult, und ein Wechsel würde zu unverhältnismäßigen Kosten führen.

Konsequenzen für die Praxis

Falls Sie die Beschaffung auf den Carado CV 600 verengen wollen, tragen Sie als Auftraggeber die volle Darlegungs- und Feststellungslast. Die sachlichen Gründe müssen vorab zwingend und nachvollziehbar in der Vergabeakte dokumentiert werden. Können diese Gründe im Falle einer Rüge durch Mitbewerber nicht rechtssicher nachgewiesen werden, liegt ein schwerwiegender Vergabeverstoß vor, der zur Aufhebung des Verfahrens führen kann.

Empfohlen wird daher fast immer eine funktionale Leistungsbeschreibung, die die gewünschten Eigenschaften des Fahrzeugs präzise definiert, aber für andere Hersteller (z. B. Pössl, Knaus, Hymer) offenbleibt.

Hier ist ein Entwurf für eine produktneutrale Leistungsbeschreibung, die auf den Parametern des Carado CV 600 (ein klassischer Kastenwagen-Camper auf Fiat Ducato / Citroën Jumper / Peugeot Boxer Basis in der 6-Meter-Klasse) basiert.

Durch diese Formulierung fordern Sie exakt die Qualität, den Grundriss und die Funktionalität des gewünschten Modells, öffnen das Verfahren aber rechtssicher für alle gleichwertigen Wettbewerber (z. B. Pössl, Knaus, Weinsberg, Sunlight).

Leistungsbeschreibung: Beschaffung eines Camping-Bus / Kastenwagens (6-Meter-Klasse)

1. Fahrgestell und Motorisierung

  • Fahrzeugtyp: Ausgebauter Kastenwagen (Kategorie LNFZ / Wohnmobil)
  • Antriebsart: Dieselmotor mit Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM (oder aktuell gültiger Standard)
  • Motorleistung: Mindestens 103 kW (140 PS)
  • Getriebe: Manuelles 6-Gang-Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe [Gewünschtes auswählen]
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Maximal 3.500 kg (Führerscheinklasse B)
  • Sicherheitsausstattung: ABS, ESP, ASR, Hill Holder, Fahrer- und Beifahrerairbag sowie Reifendruckkontrollsystem serienmäßig.

2. Fahrzeugmaße und Karosserie

  • Gesamtlänge: Zwischen 5.950 mm und 6.050 mm (Klassische 6-Meter-Länge für urbane Flexibilität)
  • Gesamtbreite (ohne Außenspiegel): Maximal 2.100 mm
  • Gesamthöhe (ohne Aufbauten): Maximal 2.700 mm
  • Stehhöhe im Wohnbereich: Mindestens 1.900 mm
  • Karosserie: Vollständig isolierter Kastenwagen mit integrierten, ausstellbaren Isolierfenstern (inkl. Verdunkelungsplissees und Insektenschutz).

3. Grundriss, Möbelbau und Schlafplätze

  • Sitzplätze im Fahrbetrieb: Zugelassen für mindestens 4 Personen (inkl. Fahrer) mit 3-Punkt-Gurten.
  • Schlafplätze: Mindestens 2 feste Schlafplätze im Heck. Optionaler Umbau der Sitzgruppe zu einem Notbett (3. Schlafplatz).
  • Bettenform: Querbett im Heck.
  • Bettenmaße (Heck): Mindestens 1.950 mm x 1.500 mm (konisch zulaufend auf min. 1.400 mm im Fußbereich zulässig). Das Bett muss für den Transport sperriger Güter hochklappbar oder entnehmbar sein.
  • Möbeldekor / Polster: Strapazierfähige, pflegeleichte Oberflächen in hellem, modernem Holzdekor oder wohnlicher Farbkombination.

4. Küche und Küchenblock

  • Kocher: 2-Flamm-Gasherd mit integrierter Spüle, geteilter Glasabdeckung und Piezo-Zündung.
  • Kühlschrank: Kompressor- oder Absorberkühlschrank mit mindestens 80 Liter Gesamtvolumen inklusive Gefrierfach, im Eingangsbereich oder stirnseitig platziert (beidseitig zu öffnen).
  • Stauraum: Mindestens 2 großzügige Schubladen mit Soft-Close-Einzug sowie ein Oberschrank.

5. Sanitärausstattung / Bad

  • Badtyp: Integriertes Raumbad oder Kompaktbad mit fester Trennwand/Tür.
  • Waschbecken: Festes oder wegklappbares Waschbecken mit ausziehbarer Armatur (Nutzung als Brausekopf).
  • Toilette: Cassettentoilette mit elektrischer Spülung und von außen entnehmbarem Fäkalientank (Füllmenge min. 17 Liter).
  • Duschfunktion: Integrierte Duschwanne mit Vorhang oder Lamellentür sowie Dachhaube zur Entlüftung.

6. Bordtechnik, Heizung und Versorgung

  • Frischwassertank: Mindestens 100 Liter Gesamtvolumen (frostgeschützt im Innenraum verbaut).
  • Abwassertank: Mindestens 90 Liter Gesamtvolumen.
  • Gasversorgung: Gasflaschenkasten für mindestens 2x 11 kg Gasflaschen.
  • Heizung / Warmwasser: Gas- oder Diesel-Kombiheizung (z. B. Typ Combi 4) mit integriertem Warmwasserboiler (min. 10 Liter).
  • Elektrik / Licht: 12V- und 230V-Steckdosen im Wohn- und Küchenbereich sowie USB-Ladebuchsen. LED-Wohnraumbeleuchtung, teilweise als Spots flexibel positionierbar. Wohnraumbatterie (AGM oder Lithium) mit mindestens 95 Ah.

Ergänzende Vorschläge für Ihre Ausschreibung

  1. 1. Optionen separat abfragen: Extras wie Markise, Fahrradträger, Navigationssystem/Rückfahrkamera oder Rahmenfenster (statt Vorhängen) sollten Sie als optionale Pakete oder Festbestandteile im Leistungsverzeichnis definieren.
  2. 2. Der „Oder-Gleichwertig“-Zusatz: Fügen Sie im Anschreiben oder im Kopf des Leistungsverzeichnisses immer den Satz ein: „Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Marken, Typen oder Herstellungsverfahren genannt werden, dient dies lediglich der Beschreibung des Qualitätsstandards. Angebote mit gleichwertigen Produkten sind ausdrücklich zugelassen.“

Hier ist der Entwurf für eine rechtssichere Bewertungsmatrix, die den Anforderungen der UVgO entspricht.

Bei öffentlichen Ausschreibungen darf nicht nur der Preis entscheiden. Nach § 43 UVgO ist das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Das bedeutet: Das beste Verhältnis zwischen Preis und Leistung.

Für die Beschaffung dieses Fahrzeugtyps empfiehlt sich eine Gewichtung von 50 % Preis und 50 % Leistung (Qualität/Technik).

Übersicht der Zuschlagskriterien (Gewichtung)

Hauptkriterium

Unterkriterium

Gewichtung

Beschreibung

1. Preis (50 %)

Anschaffungspreis (brutto)

50 %

Gesamtsumme des Fahrzeugs inkl. Überführung

2. Leistung (50 %)

2.1 Technische Werte & Nutzlast

15 %

Zuladung, Motorleistung, Tankvolumen

2.2 Ergonomie & Funktionalität

15 %

Bettmaße, Stauraumkonzept, Badnutzung

2.3 Service & Garantie

10 %

Händlernetz, Garantiefristen, Werkstattnähe

2.4 Lieferfrist

10 %

Verbindliche Lieferzeit in Monaten

Detaillierte Bewertungsmatrix (Punktevergabe 0 bis 5)

Für die qualitativen Kriterien (Leistung) wird eine feste Bewertungsskala definiert, um Willkür zu vermeiden:

  • 5 Punkte: Hervorragend (Übertrifft die Mindestanforderungen deutlich)
  • 3 Punkte: Gut (Erfüllt die Mindestanforderungen vollumfänglich)
    | 1 Punkt: Ausreichend (Erfüllt die Mindestanforderungen gerade so mit Schwächen)
    | 0 Punkte: Ungenügend (Erfüllt Mindestanforderungen nicht / Ausschlusskriterium)

Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit / Preis (50 %)

Die Punkteberechnung für den Preis erfolgt linear über die UfAB-Formel (lineare Interpolation):

Kriterium 2: Leistungskriterien im Detail (50 %)

2.1 Technische Werte & Nutzlast (Gewichtung 15 %)

  • Zuladung / Restnutzlast: Wie viel Kilogramm können nach Abzug des fahrbereiten Gewichts (inkl. Fahrer, vollem Wassertank, Gas) noch zugeladen werden? (Mehr Zuladung = höhere Punktzahl).
  • Autarkie-Kapazität: Kapazität der Wohnraumbatterie (z.B. Bonus für Lithium statt AGM) und Größe der Wassertanks.

2.2 Ergonomie & Raumfunktionalität (Gewichtung 15 %)

  • Liegekomfort: Reale Abmessungen des Heckbetts (Länge und Breite im Fußbereich). Je näher an den Maximalmaßen, desto besser.
  • Ergonomie Küche/Bad: Zugänglichkeit des Kühlschranks (z.B. von außen öffnend), Flexibilität des Bades (z.B. Schwenkwand statt störendem Duschvorhang).
  • Stauraum: Zugänglichkeit und Volumen des Heckgarierten-Bereichs bei hochgeklapptem Bett.

2.3 Service, Garantie & Nachhaltigkeit (Gewichtung 10 %)

  • Gewährleistung / Garantie: Verlängerte Herstellergarantien auf das Basisfahrzeug oder Dichtigkeitsgarantie auf den Aufbau (z.B. 7 Jahre statt 5 Jahre = Zusatzpunkte).
  • Werkstattnetz: Entfernung der nächsten autorisierten Vertragswerkstatt für Fahrgestell und Aufbau zum Standort des Auftraggebers (Kürzere Wege für Wartung/Reparatur = höhere Punktzahl).

2.4 Lieferfrist (Gewichtung 10 %)

  • Verbindlicher Liefertermin: Da der Markt für Camping-Busse oft lange Lieferzeiten aufweist, wird eine schnelle Lieferung belohnt.
    • Beispiel: Lieferung innerhalb von 3 Monaten = 5 Punkte; 6 Monate = 3 Punkte; über 12 Monate = 0 Punkte.

Wichtiger rechtlicher Hinweis zur Anwendung

Sie müssen diese Matrix samt der Gewichtung und den Berechnungsformeln zwingend vor Ablauf der Angebotsfrist in den Vergabeunterlagen für die Bieter transparent offenlegen. Nachträgliche Änderungen der Kriterien während der Auswertung sind unzulässig.

Dieses Berechnungsbeispiel veranschaulicht, wie sich die Angebote mathematisch zusammensetzen, wenn Sie Preis und Leistung im Verhältnis 50:50 gewichten. In der Praxis gewinnt dadurch nicht automatisch das billigste Fahrzeug, sondern dasjenige mit dem besten Gesamtwert.

Das Berechnungsbeispiel im Überblick

Für die Leistungsbewertung erhält jedes Kriterium Punkte von 0 bis 5. Der Preis wird über die offizielle UfAB-Formel (lineare Interpolation) bewertet: Das günstigste Angebot erhält automatisch die vollen 5 Punkte, teurere Angebote erhalten proportional weniger Punkte.

Kriterium

Gewichtung

Bieter A (Solide Mitte)

Bieter B (Teurer, aber top)

Bieter C (Billig, aber mager)

1. Anschaffungspreis (brutto)

50 %

62.000 € (4,76 P.)

68.000 € (4,34 P.)

59.000 € (5,00 P.)

2.1 Technische Werte / Last

15 %

3,00 P.

5,00 P.

2,00 P.

2.2 Ergonomie & Funktion

15 %

3,00 P.

4,00 P.

2,00 P.

2.3 Service & Werkstatt

10 %

4,00 P.

5,00 P.

2,00 P.

2.4 Lieferfrist

10 %

3,00 P.

5,00 P.

1,00 P.

Ergebnis (Gewichtete Punkte)

100 %

3,98 Punkte

🟢 4,52 Punkte (Gewinner)

3,40 Punkte

Ergebnis-Analyse für Ihre Vergabeakte

  • Bieter C bietet zwar das günstigste Fahrzeug an (59.000 € = 5 Punkte beim Preis), verliert jedoch massiv bei den Qualitätskriterien (sehr lange Lieferzeit, schlechte Zuladung, weite Werkstattwege).
  • Bieter B ist mit 68.000 € der teuerste Anbieter, gleicht diesen Nachteil jedoch durch hervorragende Leistungsmerkmale (schnelle Lieferung, hohe Autarkie/Nutzlast, exzellenter Service) komplett aus.
  • Das Ergebnis: Bieter B bietet das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag, obwohl er nominal am teuersten war. Das Verfahren ist durch die Matrix absolut rechtssicher dokumentiert.

Hier sind die ausformulierten Mindestbedingungen (sogenannte „K.o.-Kriterien“) für Ihre Vergabeunterlagen.

Wenn ein Bieter auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, wird sein Angebot nach der UVgO zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sie werden gar nicht erst für die Bewertungsmatrix herangezogen.

Anlage: Mindestbedingungen (K.o.-Kriterien) für die Fahrzeugbeschaffung

Die nachfolgenden Kriterien stellen die zwingenden Mindestanforderungen des Auftraggebers dar. Ein Abweichen oder Nichterreichen dieser Werte führt zum Ausschluss des Angebots aus der Wertung. Der Nachweis der Erfüllung ist durch technische Datenblätter oder Bestätigungen des Herstellers mit dem Angebot vorzulegen.

M 1: Fahrzeugabmessungen & Stehhöhe

  • M 1.1 Stehhöhe: Das Fahrzeug muss im zentralen Wohn- und Küchenbereich eine durchgängige Stehhöhe von mindestens 1.900 mm aufweisen.
  • M 1.2 Gesamtlänge: Zum Erhalt der urbanen Wendigkeit und Parkplatztauglichkeit darf die Gesamtlänge des Fahrzeugs (ohne optionale Anbauten wie Fahrradträger) maximal 6.050 mm betragen.
  • M 1.3 Gesamthöhe: Die Gesamthöhe des Serienfahrzeugs (ohne nachträgliche Aufbauten wie Sat-Anlage oder Klimagerät) darf maximal 2.700 mm betragen.

M 2: Gewicht & Zuladung (Führerscheinrecht)

  • M 2.1 Zulässiges Gesamtgewicht: Das technisch zulässige Gesamtgewicht im beladenen Zustand muss exakt 3.500 kg betragen (Zulassung in der Fahrzeugklasse M1 / Wohnmobil, fahrbar mit Führerschein-Klasse B). Eine Auflastung über 3,5 Tonnen ist unzulässig.
  • M 2.2 Mindest-Nutzlast: Die verbleibende Nutzlast (Differenz zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Masse im fahrbereiten Zustand nach VO (EU) 1230/2012 inkl. Fahrer, vollem Kraftstofftank, 100% Gas und 100% Frischwasser) muss mindestens 450 kg betragen.

M 3: Motorisierung & Antrieb

  • M 3.1 Abgasnorm: Das Fahrzeug muss mindestens die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM (oder den zum Zeitpunkt der Erstzulassung gesetzlich gültigen, aktuellen Nachfolgestandard) erfüllen.
  • M 3.2 Motorleistung: Die Motorleistung des Basisfahrzeugs muss mindestens 103 kW (140 PS) betragen.

M 4: Grundriss & Kapazitäten

  • M 4.1 Sitzplätze: Das Fahrzeug muss über mindestens 4 zugelassene Sitzplätze mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten für den Fahrbetrieb verfügen.
  • M 4.2 Festbett im Heck: Der Grundriss muss ein fest eingebautes Querbett im Heck vorsehen. Klapp- oder Hubbetten als primäre Schlafplätze im Dach- oder Frontbereich erfüllen dieses Kriterium nicht.
  • M 4.3 Bettenmaß: Die Liegefläche des Heckbettes muss eine Länge von mindestens 1.950 mm aufweisen.

M 5: Sanitär & Versorgung

  • M 5.1 Feste Toiletten-Cassette: Es muss eine fest eingebaute Cassettentoilette vorhanden sein, deren Fäkalientank (Kapazität mindestens 17 Liter) ausschließlich von außen entnommen und entleert werden kann (keine mobilen Chemie-Toiletten/Porta-Potti).
  • M 5.2 Frischwassertank: Das Fassungsvermögen des fest installierten und frostgeschützten Frischwassertanks muss mindestens 100 Liter betragen.

Um die Verbindlichkeit rechtssicher zu verankern, fügen Sie folgenden Absatz in Ihre formalen Bedingungen ein:

„Der Bieter hat die Erfüllung der Kriterien M 1 bis M 5 im Angebot ausdrücklich zu bestätigen. Unvollständige Angaben, das Fehlen von geforderten Nachweisen (Datenblätter) oder die Nichterfüllung auch nur einer einzelnen Mindestanforderung führen zum formalen Ausschluss des Angebots gemäß den Bestimmungen der UVgO.“

Hier ist das fertige Formblatt zur Bietererklärung (Eigenerklärung). Sie können diesen Text direkt als separate Anlage in Ihre Vergabeunterlagen einfügen.

Durch das Einfordern dieses Formblatts zwingen Sie die Bieter zu einer klaren Aussage und vereinfachen sich selbst die formale Prüfung der Angebote enorm.

Anlage [X]: Formblatt – Eigenerklärung zu den Mindestbedingungen

Ausschreibung: Beschaffung eines Camping-Bus / Kastenwagens (6-Meter-Klasse)
Vergabeverfahren nach UVgO

Name des Bieters: ________________________________
Angebotenes Fahrzeug (Hersteller / Modell): ________________________________

Erklärung des Bieters:

Wir erklären hiermit, dass das von uns angebotene Fahrzeug die nachfolgenden Mindestbedingungen (K.o.-Kriterien) des Auftraggebers vollumfänglich erfüllt. Uns ist bekannt, dass ein einziges „Nein“ oder das Fehlen eines geforderten Nachweises zum sofortigen Ausschluss unseres Angebots vom weiteren Verfahren führt.

Kriterium

Mindestanforderung

Erfüllt? (Bitte ankreuzen)

Nachweis durch Anlage / Datenblatt (Seite/Pos.)

M 1.1

Stehhöhe: Durchgängig mindestens 1.900 mm im zentralen Wohn-/Küchenbereich.

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 1.2

Gesamtlänge: Maximal 6.050 mm (ohne optionale Anbauten).

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 1.3

Gesamthöhe: Maximal 2.700 mm (Serienzustand ohne Sonderaufbauten).

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 2.1

Gesamtgewicht: Technisch zulässige Gesamtmasse von exakt 3.500 kg (Klasse M1).

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 2.2

Mindest-Nutzlast: Mindestens 450 kg im fahrbereiten Zustand nach VO (EU) 1230/2012.

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 3.1

Abgasnorm: Mindestens Euro 6d-ISC-FCM oder aktuell gültiger Nachfolgestandard.

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 3.2

Motorleistung: Mindestens 103 kW (140 PS).

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 4.1

Sitzplätze: Mindestens 4 zugelassene Sitzplätze mit 3-Punkt-Gurten im Fahrbetrieb.

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 4.2

Festbett: Grundriss mit fest eingebautem Querbett im Heck (kein Hub-/Klappbett vorn).

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 4.3

Bettenmaß: Länge der Heck-Liegefläche mindestens 1.950 mm.

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 5.1

Toilette: Feste Cassettentoilette mit min. 17 Litern und Entnahme ausschließlich von außen.

▢ Ja ▢ Nein

_______________

M 5.2

Frischwasser: Fest installierter, frostgeschützter Frischwassertank mit min. 100 Litern.

▢ Ja ▢ Nein

_______________

Wichtige Hinweise für den Bieter:

  1. 1. Dem Angebot ist zwingend ein technisches Datenblatt / Prospekt des Herstellers beizufügen, aus dem die angekreuzten Werte zweifelsfrei hervorgehen. Bitte tragen Sie in der rechten Spalte die genaue Seitenzahl oder Position Ihres Nachweises ein.
  2. 2. Änderungen oder Ergänzungen an diesem Formblatt sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.

________________________________________
Ort, Datum

________________________________________
Rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Bieters

Hier ist der rechtssichere Entwurf für das formale Anschreiben zur Angebotsaufforderung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Sie können diesen Text als Hauptdokument für die Versendung an potenzielle Bieter verwenden. Vergessen Sie nicht, die in eckigen Klammern [...] gesetzten Platzhalter mit Ihren individuellen Daten zu füllen.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Angebotsaufforderung)

Verfahren: Vergabe eines Camping-Bus / Kastenwagens (6-Meter-Klasse)
Vergabeart: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb / Beschränkte Ausschreibung [Zutreffendes auswählen] gemäß UVgO
Vergabe- / Aktenzeichen: [Ihr Aktenzeichen, z. B. Vg-2026-001]

[Ort], den 13. September 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

der [Name Ihrer Behörde / Institution] beabsichtigt die Beschaffung eines Neufahrzeugs des Typs Camping-Bus / Kastenwagen für den [Einsatzzweck, z. B. behördlichen Fuhrpark / Außendienst].

Wir laden Sie hiermit höflich ein, ein Angebot für die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen gemäß den beigefügten Vergabeunterlagen einzureichen.

1. Gegenstand der Beschaffung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung eines ausgebauten Kastenwagens (6-Meter-Klasse) inklusive Überführung zum Standort des Auftraggebers. Die genauen technischen Mindestanforderungen und Ausstattungsmerkmale entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Soweit darin Marken oder Typen genannt werden, dient dies lediglich der Beschreibung des Qualitätsstandards; Angebote mit gleichwertigen Produkten sind ausdrücklich zugelassen.

2. Bestandteile der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen setzen sich aus folgenden Dokumenten zusammen:

  • Dieses Anschreiben zur Angebotsaufforderung
  • Anlage 1: Leistungsbeschreibung (technische Spezifikationen)
  • Anlage 2: Formblatt Eigenerklärung (Mindestbedingungen / K.o.-Kriterien)
  • Anlage 3: Bewertungsmatrix (Information zur Zuschlagserteilung)
  • Anlage 4: Entwurf des Liefervertrags / Einkaufsbedingungen

3. Form und Frist für die Einreichung des Angebots

Das Angebot ist vollständig, in deutscher Sprache verfasst und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen.

  • Angebotsfrist: Das Angebot muss spätestens bis zum [Datum, z. B. 05.10.2026], um [Uhrzeit, z. B. 12:00 Uhr] beim Auftraggeber eingegangen sein.
  • Einreichungsweg: Die Einreichung hat [per E-Mail an: max.mustermann@behoerde.de / elektronisch über die Vergabeplattform X / postalisch im verschlossenen Umschlag mit dem Kennzettel „Nicht öffnen – Vergabeverfahren Camper“] zu erfolgen.

Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Zuschlagskriterien und Wertung

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 43 UVgO). Die Wertung erfolgt anhand der in Anlage 3 (Bewertungsmatrix) offengelegten Kriterien und Gewichtungen:

  • Preis / Wirtschaftlichkeit: 50 %
  • Leistung (Technik, Funktion, Service, Lieferfrist): 50 %

Angebote, die die zwingenden Mindestanforderungen gemäß Anlage 2 (Formblatt Eigenerklärung) nicht oder nicht vollständig erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5. Bindefrist

Die Bieter sind an ihr Angebot bis zum [Datum, z. B. 31.12.2026] gebunden (Bindefrist). Bis zu diesem Zeitpunkt hält sich der Auftraggeber die Annahme des Angebots offen.

6. Bieterfragen

Haben Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Ablauf des Verfahrens? Bitte richten Sie diese ausschließlich schriftlich per [E-Mail / über das Vergabeportal] an den unten genannten Ansprechpartner. Fragen werden bis zum [Datum, z. B. 28.09.2026] beantwortet, um allen Bietern eine faire Bearbeitung zu ermöglichen.

Ansprechpartner:
[Name des Sachbearbeiters]
[Abteilung / Amt]
[Telefonnummer / E-Mail-Adresse]

Autor: Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt