Ax Vergaberecht

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RP Gießen: Behauptete Verstöße gegen die Vergabevorschriften bei der Vergabekompetenzstelle Gießen beanstanden

Ziel des Vergaberechts ist es, gleichberechtigte Wettbewerbsbedingungen für alle Bieter zu schaffen, die Vergabeverfahren transparent zu gestalten und dadurch wirtschaftliche Angebotspreise zu erzielen.

Am 1. September 2021 ist das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Kraft getreten. Hiernach haben Bieter und Bewerber, die sich an einem Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen (nach VOB/A) ab einem geschätzten Auftragswert von 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer je Fachlos oder bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (nach UVgO) ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beteiligen wollen oder beteiligt sind, vor Erteilung des Zuschlags die Möglichkeit einen behaupteten Verstoß gegen die Vergabevorschriften bei der Vergabekompetenzstelle zu beanstanden.

Das Regierungspräsidium Gießen ist sowohl die zuständige Vergabekompetenzstelle nach § 18 HVTG für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes als auch die Nachprüfstelle nach § 21 VOB/A für Bauaufträge unterhalb der Wertgrenze des § 18 Abs. 2 HVTG, wenn die Baustelle sich im Regierungsbezirk Gießen befindet. Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind die Vergabekammern beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.
Öffentliche Auftraggeber sind die Städte und Gemeinden, die Gemeindeverbände (Kreise), der Landeswohlfahrtsverband und die Landesbehörden, außerdem sonstige Auftraggeber, deren Baumaßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (Zuwendungsmaßnahmen). Detaillierte Regelungen sind dem hessischen Vergabeerlass zu entnehmen.