Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

Schwerpunktthema Nachträge: OLG München: Anspruch auf Mehrvergütung für die Ausführung einer Änderungs- oder Zusatzleistung nicht nur dann, wenn sie auf einem schriftlichem Nachtragsauftrag beruht

vorgestellt von Thomas Ax

Verlangt der Auftraggeber die Anbringung einer stärkeren als der vertraglich vereinbarten Außendämmung und muss der Auftragnehmer deshalb zwangsläufig breitere Profile und Wetterbleche verarbeiten, steht dem Auftragnehmer hierfür ein Anspruch auf Mehrvergütung zu.
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Auftragnehmer für die Ausführung einer Änderungs- oder Zusatzleistung nur dann ein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht, wenn sie auf einem schriftlichem Nachtragsauftrag beruht, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

OLG München, Urteil vom 21.07.2021 – 20 U 5268/20 Bau

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