Referent: Dr. Thomas Ax
Wann? 16.05.2023
09.15 Uhr „Inhalt und Grenzen von Anforderungen zur Versorgungssicherheit nach § 8 VSVgV“
13.45 Uhr „Inhaltliche Anforderungen an ein Schreiben nach § 134 GWB“
Ob Panzer, Computer oder Bekleidung: Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, braucht sie die entsprechende Ausrüstung. Zuständig ist gemäß Art. 87b des Grundgesetzes die Bundeswehrverwaltung. Um die Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät auszustatten, werden von zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe vergeben. Im Entscheidungsprozess müssen alle Beteiligten zahlreiche vergaberechtliche Vorschriften beachten.