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Tarifentgeltsicherungsgesetz NRW: Neue Regeln

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zum Tarifentgeltsicherungsgesetz beschlossen. Künftig sollen Aufträge des Landes nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. So sollen Beschäftigte fair entlohnt und tariflich zahlende Betriebe gestärkt werden. Der Gesetzentwurf wurde am 21. April 2026 vom Kabinett beschlossen und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Minister Laumann: Gute Löhne sichern

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass die Landesregierung Wettbewerb nicht über untertarifliche Bezahlung austragen lassen wolle. Zugleich solle die Umsetzung bürokratiearm und digital erfolgen. Mit dem Gesetz wolle die Landesregierung ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und die Tarifbindung fördern.

Wirtschaftsministerin Neubaur: Nachhaltiger Wettbewerb durch faire Entlohnung

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur sieht in der Bindung an Tarifentgelte Vorteile für die Wirtschaft. Faire Löhne sicherten Fachkräfte, stärkten die Kaufkraft vor Ort und förderten nachhaltigen Wettbewerb. Öffentliche Aufträge des Landes sollen stärker an tarifliche Entlohnung geknüpft werden.

Anwendung und digitale Umsetzung

Die neuen Regelungen sollen für Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen und der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für Bauleistungen gelten. Ein digitales Portal soll Unternehmen die Abgabe ihrer Verpflichtungserklärung erleichtern. Die Kontrolle erfolgt durch eine Prüfstelle der Deutschen Rentenversicherung, die bereits bestehende Strukturen nutzt.

Tarifbindung sinkt bundesweit – NRW will gegensteuern

Bundesweit arbeiten aktuell 49 Prozent der Beschäftigten für tarifgebundene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen liegt zwar noch über der 50-Prozent-Marke, verzeichnet aber ebenfalls einen Rückgang: 2018 profitierten dort noch 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Tarifbindung. Mit dem neuen Gesetz soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.

Bürokratieabbau bei Vergaben erleichtert Infrastrukturprojekte

Parallel zum Tarifentgeltsicherungsgesetz vereinfacht die Landesregierung das Vergaberecht. Ab 2026 entfallen die bisherigen Wertgrenzen für kommunale Unterschwellenvergaben. Zudem wurden die Wertgrenzen für Direktaufträge der Landesverwaltung auf 50.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen sowie 100.000 Euro netto für Bauleistungen angehoben. Dies soll die Umsetzung von Infrastrukturprojekten beschleunigen und die bürokratische Belastung senken.

Quelle: Land Nordrhein-Westfalen, „Tarifentgeltsicherungsgesetz bei Aufträgen des Landes: Beschäftigte angemessen entlohnen und tariflich zahlende Betriebe stärken“, 28. April 2026.

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