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TiefbauRecht 6/2023 - Von der Redaktion

Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen. Hierbei stehen Werklohn- und Architektenhonorarstreitigkeiten im Vordergrund. Im Baurecht wird zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden. 

Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit – das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen. Im Architektenrecht sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeit geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert.

Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten sind unter anderem in folgenden Bereichen mit dem privaten Baurecht befasst:

– Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, sowie Architektenverträgen

– gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Baumängeln und Gewährleistungsproblemen sowie Werklohn- oder Architektenhonorarstreitigkeiten

– Vertretung im Rahmen von Ansprüchen aus Baubehinderungen, Bauablaufstörungen und Vertragsstrafen

– Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Hilfe bei der Beweissicherung

Das private Baurecht mit seinen unzähligen Problemgestaltungen hat sich jenseits des übrigen Werkvertragrechts zu einer Spezialmaterie entwickelt, die für die Beteiligten ein nahezu unüberschaubares Konfliktpotential bietet. Daher ist im Rahmen von Baustreitigkeiten fundierte Rechtskenntnis erforderlich.

Unsere TiefbauRecht bringt die wichtigsten und aktuellsten Themen eines besonderen Rechtsgebiets im Rahmen des privaten Baurechts auf den Punkt:

Von der richtigen Ausschreibung über die korrekte Ausführung und Abrechnung bis hin zu Fragen von Schadensfällen und abweichenden Bodenbedingungen wird das komplette Spektrum des Tiefbaurechts betrachtet, systematisch aufgearbeitet und einschlägig erörtert. In Form von Beiträgen, Urteilsbesprechungen, Kommentierungen. Dabei liegt der Fokus zum einen auf einer griffig-praxisgerechten Herangehensweise, zum anderen auf den neuesten Entscheidungen des BGH und der Obergerichte.

Dabei bringen unsere Autoren ihre jahrelange Erfahrung aus Kautelar- und Prozesspraxis ein.

Wir wünschen gewinnbringende Lektüre.

Für Anregungen, Anmerkungen und Hinweise sind wir offen.

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