Ax Vergaberecht

Unzumutbarkeit einer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation trotz Angebotsabgabe?

von Thomas Ax

Was nach früherem Vergaberecht als „ungewöhnliches Wagnis“ geltend gemacht werden konnte, kann jetzt nämlich nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation geltend gemacht werden (std. Rspr. seit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

Dass die hohen Hürden, die die Rechtsprechung für das Vorliegen einer solchen Unzumutbarkeit aufgestellt hat, überschritten sind, wenn ein Bieter dennoch ein Angebot abgegeben hat, erscheint zweifelhaft.

Ein vernünftiger Kaufmann dürfte, wenn die Kalkulation eines Angebots tatsächlich so schwierig und problembehaftet ist, dass sie im schon gar nicht zuzumuten ist, eher von der Angebotsabgabe absehen – allein schon, weil sonst die „Gefahr“ besteht, dass sein Angebot bezuschlagt und er an seiner unzumutbaren Kalkulation festgehalten wird.

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